THC Verkehr
Verfasst: 24.06.2022, 13:34
Erstmal hallo an alle Mitglieder!
Ich bin Österreichischer Staatsbürger und habe einen österreichischen Führerschein. Ich wurde am 11.04.2022 um 11:45 von der Polizei in Passau aufgehalten, diese wollten einen Drogentest durchführen. Es kam zur Blutabnahme, aussagen über meinen Konsum habe ich keine gemacht. Den Bescheid mit den Werten hab ich heute erhalten: 1,0 ng/ml THC und 11,9 ng/ml THC-COOH. Mit dem Bußgeld und dem Fahrverbot habe ich gerechnet.
Nun lag aber ein weiterer Brief von der Führerscheinstelle Passau dabei. Darin steht, dass aufgrund dieser Tatsache beabsichtigt ist, mich zu einer Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzufordern, um zu klären, ob ich auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führen werde. Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, hab ich bis 19.07.2022 Gelegenheit mich zu dieser Sache zu äußern. Ich nehme an, das es sich dabei um eine gängige MPU handeln wird?
Ich dachte, da ich einen österreichischen Führerschein habe, auch die österreichische Führerscheinstelle dafür zuständig ist. Ich verstehe jetzt nicht ganz warum ich eine MPU in Deutschland absolvieren muss.
Sollte mich nun überhaupt bei der Führerscheinstelle dazu äußern? Ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht.
Gibt es eine Möglichkeit um "Schadensbegrenzung". Könnte ich auf Einmalkonsum plädieren?
Davor habe ich gelegentlich am Wochenende geraucht. alle 2 Wochen mal wenns hoch kommt.
Natürlich lebe ich seit dem abstinent und habe es vor zu bleiben.
Ich bin Österreichischer Staatsbürger und habe einen österreichischen Führerschein. Ich wurde am 11.04.2022 um 11:45 von der Polizei in Passau aufgehalten, diese wollten einen Drogentest durchführen. Es kam zur Blutabnahme, aussagen über meinen Konsum habe ich keine gemacht. Den Bescheid mit den Werten hab ich heute erhalten: 1,0 ng/ml THC und 11,9 ng/ml THC-COOH. Mit dem Bußgeld und dem Fahrverbot habe ich gerechnet.
Nun lag aber ein weiterer Brief von der Führerscheinstelle Passau dabei. Darin steht, dass aufgrund dieser Tatsache beabsichtigt ist, mich zu einer Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzufordern, um zu klären, ob ich auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führen werde. Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, hab ich bis 19.07.2022 Gelegenheit mich zu dieser Sache zu äußern. Ich nehme an, das es sich dabei um eine gängige MPU handeln wird?
Ich dachte, da ich einen österreichischen Führerschein habe, auch die österreichische Führerscheinstelle dafür zuständig ist. Ich verstehe jetzt nicht ganz warum ich eine MPU in Deutschland absolvieren muss.
Sollte mich nun überhaupt bei der Führerscheinstelle dazu äußern? Ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht.
Gibt es eine Möglichkeit um "Schadensbegrenzung". Könnte ich auf Einmalkonsum plädieren?
Davor habe ich gelegentlich am Wochenende geraucht. alle 2 Wochen mal wenns hoch kommt.
Natürlich lebe ich seit dem abstinent und habe es vor zu bleiben.