THC Verkehr

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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onizuka
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THC Verkehr

Beitrag von onizuka » 24.06.2022, 13:34

Erstmal hallo an alle Mitglieder!

Ich bin Österreichischer Staatsbürger und habe einen österreichischen Führerschein. Ich wurde am 11.04.2022 um 11:45 von der Polizei in Passau aufgehalten, diese wollten einen Drogentest durchführen. Es kam zur Blutabnahme, aussagen über meinen Konsum habe ich keine gemacht. Den Bescheid mit den Werten hab ich heute erhalten: 1,0 ng/ml THC und 11,9 ng/ml THC-COOH. Mit dem Bußgeld und dem Fahrverbot habe ich gerechnet.
Nun lag aber ein weiterer Brief von der Führerscheinstelle Passau dabei. Darin steht, dass aufgrund dieser Tatsache beabsichtigt ist, mich zu einer Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzufordern, um zu klären, ob ich auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führen werde. Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, hab ich bis 19.07.2022 Gelegenheit mich zu dieser Sache zu äußern. Ich nehme an, das es sich dabei um eine gängige MPU handeln wird?
Ich dachte, da ich einen österreichischen Führerschein habe, auch die österreichische Führerscheinstelle dafür zuständig ist. Ich verstehe jetzt nicht ganz warum ich eine MPU in Deutschland absolvieren muss.
Sollte mich nun überhaupt bei der Führerscheinstelle dazu äußern? Ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht.
Gibt es eine Möglichkeit um "Schadensbegrenzung". Könnte ich auf Einmalkonsum plädieren?
Davor habe ich gelegentlich am Wochenende geraucht. alle 2 Wochen mal wenns hoch kommt.
Natürlich lebe ich seit dem abstinent und habe es vor zu bleiben.



alles2
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Re: THC Verkehr

Beitrag von alles2 » 25.06.2022, 10:16

Es ist durchaus üblich, dass man zunächst neben einem Bußgeld von rund 700 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot ein weiteres Schreiben mit der Aufforderung zur medizinisch-psychologischen Begutachtung erhält, um ein generelles Fahrverbot zu umgehen. Wundere Dich nicht, wenn Du auch hier von Anwälten private Nachrichten bekommst, wonach sie Dich durch das Verfahren begleiten würden, damit das auch ohne diese verkehrspsychologische Untersuchung gelingt. Das ist wieder schlicht einer dieser Augenwischerei von diversen Anwälten, um ihr Portemonnaie aufpeppen zu können. Man wird mit schwammigen Aussagen konfrontiert, die einem das Schlimmste befürchten lassen, und weshalb man geneigt wäre, dafür Geld bei ihm liegen zu lassen. Die Wahrheit ist jedoch, dass auch Rechtsanwälte keine Magier sind und dessen Worte den deutschen Behörden rein gar nicht interessiert.

Das Lenken eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss wird drüben nun mal strenger mit einer Strafe belegt. Und weil ein dauerhaftes Fahrverbot unverhältnismäßig wäre, kann es diese auch nicht unbegrenzt geben. Dein Eintrag im deutschen Fahreignungsregister würde mit einer Verjährungsfrist von maximal 5 Jahre bestehen, sollte kein medizinisch-psychologisches Gutachten ("Idiotentest") samt Nachweis über die Drogen-Abstinenz, wonach innerhalb von einem Jahr keine berauschenden Substanzen eingenommen wurden, eine Aufhebung des Verbots auslösen. Nach dieser Frist wird einem die Fahrerlaubnis wieder erteilt. Daran würde auch ein Anwalt nichts ändern können.

Beide Schriftsätze sind sehr wohl zu unterscheiden. Beim ersten wirst Du für das belangt, was Du angestellt hast. Beim anderen geht es darum, einen präventiven Beitrag für die Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Bei uns bekommt man auch keine Lenkberechtigung, wenn man nicht vertrauenswürdig ist oder ein Risikofahrer wäre. In Österreich solltest Du nichts zu befürchten haben, solange das deutsche Protokoll des Arztes die Fahrtüchtigkeit durch den Konsum nicht in Zweifel gezogen hat.
Zuletzt geändert von alles2 am 29.06.2022, 01:13, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

onizuka
Beiträge: 2
Registriert: 24.06.2022, 13:32

Re: THC Verkehr

Beitrag von onizuka » 28.06.2022, 14:00

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Soweit so gut, damit hatte ich mich bis eben zurechtgefunden. Doch heute habe ich einen Brief von der österreichischen BH bekommen. Eine Ladung mit dem Titel.. Vorfall in Passau, Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand, Entziehung der Lenkberechtigung.

Heißt das der Arzt bei der damaligen Blutkontrolle hat mich für fahruntauglichen befunden? Wo finde ich dieses medizinische Gutachten? Im Bescheid aus Deutschland steht nur die Begründung von 1ng THC im Blut. Heißt das also, ich müsste das Prozedere in beiden Ländern machen, eine MPU in Deutschland als auch eine VPU in Österreich?

ClaudiaLahm
Beiträge: 1
Registriert: 16.05.2023, 13:18

Re: THC Verkehr

Beitrag von ClaudiaLahm » 16.05.2023, 13:20

Das ist eine sehr interessante Information, danke für die Mitteilung!

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