Kfz-Zulassung bei Änderung Hauptwohnsitz

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Anton2
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Kfz-Zulassung bei Änderung Hauptwohnsitz

Beitrag von Anton2 » 17.05.2022, 19:13

Liebe Forumsteilnehmer!

Ich wollte fragen, ob man die Änderung des Hauptwohnsitz bei seiner Versicherung/Zulassungsstelle vom Auto sofort bekannt geben muss (wo und wie?) und was passiert, wenn man es nicht macht oder verspätet?

Danke



alles2
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Re: Kfz-Zulassung bei Änderung Hauptwohnsitz

Beitrag von alles2 » 18.05.2022, 00:16

Das kommt ganz darauf an, ob der politische Bezirk gewechselt wird. Seit Oktober 2017 ist nicht mehr jede Adressänderung bei der Zulassungsbehörde zu melden, weshalb zu § 42 Abs.1 KFG (Kraftfahrgesetz) noch Abs.1a hinzugekommen ist. Man unterscheidet seither zwischen drei Varianten, die hier auf "verständlicher" beschrieben werden:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/2/Seite.060400.html

Dort und im Gesetzestext wird die Frist von einer Woche erwähnt. Unterlässt man in dieser Zeit eine notwendige Anzeige der Änderung unterlassen, passiert zwar nicht sofort was, solange es niemand merkt. Doch wenn die Polizei eine Amtshandlung (Fahrzeug- und Personenkontrolle) durchführt, kann der Widerspruch zwischen den Daten der Meldebehörden und jene in der Zulassungsbescheinigung auffliegen. Für die Übertretung nach § 134 Abs.1 KFG zahlen die einen 40 Euro, andere 80 Euro oder mehr. Je nach dem, welche Auswirkung es hat, wie hoch das Verschulden ist, wie es um finanzielle Situation bestellt ist oder ob man bereits einige rechtskräftige Vormerkungen aufweist.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.05.2022, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Anton2
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Re: Kfz-Zulassung bei Änderung Hauptwohnsitz

Beitrag von Anton2 » 18.05.2022, 16:54

alles2 hat geschrieben:
18.05.2022, 00:16
Das kommt ganz darauf an, ob der politische Bezirk gewechselt wird.
Ja, leider wird der politische Bezirk gewechselt. Somit muss ich es innerhalb einer Woche melden? Zählen nur Werktage?

alles2 hat geschrieben:
18.05.2022, 00:16
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/2/Seite.060400.html

Dort und im Gesetzestext wird die Frist von einer Woche erwähnt.
Dort steht unter:

"Fristen

Wenn die neue Adresse im Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde liegt: gleichzeitig mit Hauptwohnsitzverlegung"

Bekomme ich dann schon eine Strafe, wenn ich es nicht am gleichen Tag melde oder habe ich wirklich eine Woche Zeit?

Danke

alles2
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Re: Kfz-Zulassung bei Änderung Hauptwohnsitz

Beitrag von alles2 » 18.05.2022, 20:01

Ganz ehrlich, mir ist kein Fall bekannt, wonach das so genau genommen wurde. Auch nicht, wenn wer nach einem Monat zur Zulassungsstelle gegangen ist. Diese überprüft nicht, wann der Umzug tatsächlich vonstatten ging. Anders war es, wenn irgendwelche Nachbarn etwas an die Behörden herangetragen haben oder die Polizei draufgekommen ist. Daher meine Rede in der Hinsicht: Man muss schneller als die Polizei sein. Wir hatten hier ein ähnliches Thema:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16529

Was ich weiß ist, dass man die Änderung auch schriftlich, elektronisch oder telefonisch bekanntgeben kann. So genau ist es daher nicht, um was es sich für einen Tag handelt, solange erkenntlich ist, dass man sich innerhalb schicklicher Frist darum gekümmert hat. Die Behörde oder ein Gericht sollte auch einen entschuldigten Notstand und ähnliches zulassen.

Bei dem Österreich-Link ging es mir um die Veranschaulichung der drei Szenarien. Alles andere sollte im Gesetzestext ausreichend genau erläutert sein. Habe oben die Kurzform des Gesetzes auf "KFG" korrigiert.
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schanzenpeter
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Re: Kfz-Zulassung bei Änderung Hauptwohnsitz

Beitrag von schanzenpeter » 19.05.2022, 18:00

Ich würde das nicht so locker nehmen. Bei polizeicher Überprüfung kann eine Strafe fällig werden. In der Steiermark wurden zwei Orte zusammengelegt, dadurch kam der eine Ortsteil in den Bereich einer anderen BH. Die Zulassungsbesitzer, die ihhre KFZ-Kennzeichen daraufhin nicht umgemeldet haben, wurden bestraft! Nach Einspruch der Bürgeranwaltschaft aber wieder zurückgenommen. Es fallen die Kosten einer KFZ-Zulassung an. Bei einer Scheckkartenzulassung fallen für die neue Karte 25,50 an. Bei einer digitalen Autobahnvignette muss die ASFINAG verständigt werden, eine Bearbeitungsgeühr von 18 Euro ist fällig. Bei den Fristen heißt es: "gleichzeitig mit der Hauptwohnsitzverlegung". Über einen Toleranzzeitraum habe ich leider nichts herausgefunden.Die Unterlagen, die für eine KFZ-Zulassung benötigt werden, müssen einer Zulassungsstelle für den Wohnbezirk vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter die Adressänderung durchführen lassen.

Anton2
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Re: Kfz-Zulassung bei Änderung Hauptwohnsitz

Beitrag von Anton2 » 19.05.2022, 18:28

Ich habe das Kraftfahrgesetz 1967 studiert und dort steht:

"Der Zulassungsbesitzer hat der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug
zugelassen ist, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, durch die behördliche
Eintragungen im Zulassungsschein berührt werden, wie insbesondere die Verlegung seines
Hauptwohnsitzes
, seiner Betriebsstätte oder seines Sitzes und des Ortes, von dem aus er über das
Fahrzeug hauptsächlich verfügt, innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches derselben Behörde oder
Änderungen der Genehmigungsdaten des Fahrzeuges, sofern nicht vom Landeshauptmann ein neuer
Zulassungsschein ausgestellt worden ist."

Wenn ich das richtig verstehe, habe ich somit straffrei eine Woche Zeit.


KFG 1967, Fassung vom 14.05.2022_Seite_68.png
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