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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Verfasst: 23.06.2023, 09:32
von alles2
Dann hast Du aber was falsch verstanden. Das Zitat, was Du jetzt von meinem April-Beitrag übernommen hast, stand nie im Gesetzestext. Das war nur ein Beispiel, wie es aussehen sollte, wie Du es Dir vorstellst. Das tut es aber nicht! Das erste Zitat aus dem Beitrag ist das Original aus dem Gesetzestext. Und das ist seither unverändert!

Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Verfasst: 23.06.2023, 11:35
von schanzenpeter
Doch, das ist verändert. Darum hab ich den Beitrag aktualisiert. Stand 1. November 2022.
Ich wiederhole mich:

§54 (5) e:
Eine solche Zusatztafel unter den Zeichen „Vorrang geben“, „Halt“ oder „Vorrangstraße“ zeigt an, dass eine Straße mit Vorrang einen besonderen Verlauf nimmt. (... zeitgt an, dass eine Straße mit Vorrang!!!! einen besonderen Verlauf nimmt. Und das kann, muss aber keine Vorrangstraße sein.
https://gesetzefinden.at/bundesrecht/bundesgesetze/stvo-1960/para-54

Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Verfasst: 23.06.2023, 11:52
von alles2
Womöglich bin ich etwas neben der Spur, doch der Gesetzeslaut wurde seit der 2. Jahreshälfte 2005 nicht geändert. Zumindest Jusline weiß nichts davon, weshalb ich einen Versionsvergleich vorgenommen habe. Links jene Version ab 1.7.2005; rechts die aktuelle Fassung:

Screenshot 2023-06-23 114811.jpg
Screenshot 2023-06-23 114811.jpg (48.49 KiB) 4537 mal betrachtet

Sollte was angepasst worden sein, wäre es durch farbige Markierung erkennbar.

Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Verfasst: 23.06.2023, 18:26
von schanzenpeter
Sind leider uralt, berücksichtigen Novellen seither nicht.
Siehe meinen Link, dort;
BGBl. I Nr. 122/2022
Inkrafttretungsdatum 1. Oktober 2022.

Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Verfasst: 23.06.2023, 20:05
von alles2
Das stimmt einfach nicht. Denn der Paragraph besteht aus mehr als nur Abs.5 lit.e. Im Oktober wurde lediglich Abs.5 lit.n, der sich ganz am Ende befindet, angepasst (vorher/nachher):

Screenshot 2023-06-23 200248.jpg
Screenshot 2023-06-23 200248.jpg (67.3 KiB) 4508 mal betrachtet

Alles andere ist unverändert!

Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Verfasst: 26.06.2023, 01:48
von schanzenpeter
Ja du hast natürlich Recht, der §54 besteht aus vielen anderen Untergliederungen. Aber warum zitierst du eine nicht relevanten Abschnitt "n" Hättest genausogut Buchstebe "m" anführen künnen." es gäbe noch viele andere. Aber der relevante Buchstebe "e" besagt;

§54 (5) e:
Eine solche Zusatztafel unter den Zeichen „Vorrang geben“, „Halt“ oder „Vorrangstraße“ zeigt an, dass eine Straße mit Vorrang einen besonderen Verlauf nimmt. (... zeitgt an, dass eine Straße mit Vorrang!!!! einen besonderen Verlauf nimmt. Und das kann, muss aber keine Vorrangstraße sein.

Diesen aktuellen Gesetzestext kann man nicht leugnen, indem man behauptet, es gibt auch irgendwelche andere Texte.

Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Verfasst: 26.06.2023, 07:33
von alles2
Du verlierst den Zusammenhang meiner Aussagen aus den Augen! Nach zwei Monaten, als wir das Thema eigentlich soweit abgeschlossen hatten, hattest Du Dich mit den Worten gemeldet, dass der relevante Gesetzestext tatsächlich geändert wurde. Ich lag ein Veto ein, dass dem nicht so ist, weil es Mitte 2005 unverändert ist. Außerdem klärte ich auf, welcher Teil des Gesetzes wirklich angepasst wurde. Weil es nur Punkt "n" betraf und sonst nichts (auch kein Punkt "m"), habe ich nur dieses erwähnt.