Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

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schanzenpeter
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Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von schanzenpeter » 23.04.2022, 15:20

Wo genau ist der Unterschied zwischen Straße mit Vorrang und Vorrangsraße?
Bei der "Straße mit Vorrang" steht am Schluiss: "...zeigt die Nummer einer Vorrangstraße an".

sogar in der StVO werden also beide Begriffe durcheinander verwendet.
Der Hintergrund meiner Frage: Das Verkehrszeichenn "Vorrangstraße mit besonderem Verlauf" gibt auch dort, wo der besondere Verlauf gar keine Vorrangstraße ist.

Straße mit Vorrang:
Die Kennzeichnung einer Straße mit Vorrang erfolgt durch das quadratische Hinweiszeichen mit weißer Zahl auf blauem Grund (§ 53 Abs. 1 Z. 19). Die Erklärung zum Hinweiszeichen lautet: „Dieses Zeichen zeigt die Nummer (§ 43 Abs. 5) einer Vorrangstraße an.“

Vorrangstraße:
Die Kennzeichnung einer Vorrangstraße erfolgt durch das internationale Verkehrszeichen für eine Straße mit Vorrang als Vorschriftszeichen Vorrangstraße, deren „Beginn und Verlauf“ sowie „Ende“ nach § 52 lit. c) Z. 25a und 25b zu verordnen (ugs. beschildern) ist. In einmündenden Straßenzügen ist an der Kreuzung das internationale Verkehrszeichen Vorrang geben (Z. 23; ugs.: Nachrangtafel) zu verordnen (ugs. aufzustellen). Nimmt eine Vorrangstraße an einer Kreuzung einen besonderen Verlauf, so ist dieser mit einer Zusatztafel nach § 54 54 Abs. 5 lit. e) zu kennzeichnen.



alles2
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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von alles2 » 24.04.2022, 10:49

So wie die Europastraße (§ 53 Abs.1 Z 18 StVO) gehört auch die Landesstraße mit Vorrang (§ 53 Abs.1 Z 19 StVO) zu den Vorrangstraßen. Ich glaube, früher auch die Schnellstraße (§ 53 Abs.1 Z 8c StVO), als sie noch nicht kreuzungsfrei sein mussten. Daher die Unterscheidung zwischen einem Vorschriftszeichen (§ 52 StVO) und einem Hinweiszeichen (§ 53 StVO), welches nicht überall aufgestellt werden muss (§ 43 Abs.5 StVO), da es mehr administrative Zwecke erfüllt.

Das blaue Schild mit 1 bis 3 weißen Ziffer(n) zeigt an, dass es sich um eine (nunmehr umgangssprachliche) Bundesstraße handelt, die es seit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz bzw. "Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen" nicht mehr gibt. Steht vor der ein- oder zweistelligen Zahl kein A (für Autobahn) oder S (für Schnellstraße), so handelt es sich um eine Landesstraße (in Wien auch Gemeindestraße), da diese an die Landesverwaltungen übertragen wurden. Der Straßenerhalter ist seither nicht mehr die ASFINAG, sondern zumeist die Straßenmeisterei des Landes. Auf Grund der Entwicklung fangen eben nicht alle Landesstraßen mit L an, sondern auch mit B. Diese Buchstaben finden sich nicht auf den Hinweiszeichen, dafür teilweise noch auf den Kilometertafeln. Wie gesagt, handelt es sich um 1-3 Ziffer(n), ist grundsätzlich von einer Vorrangstraße auszugehen. Bei 4 Ziffern eben nicht, da wir dann zumeist von einer Landesstraße reden, welche der ehemaligen Bundesstraße untergereiht war.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von schanzenpeter » 24.04.2022, 12:41

Danke für die ausführliche Antwort. Ich wollte twas anderes wissen.

1. "Nimmt eine Vorrangstraße an einer Kreuzung einen besonderen Verlauf, so ist dieser mit einer Zusatztafel nach § 54 54 Abs. 5 lit. e) zu kennzeichnen."

Aber dieses Zeichen gibt es auch, wenn der besondere Verlauf gar keine Vorrangstraße ist. Dazu erhoffte ich einenn Beitrag. Nochmals: wenn der besondere Verlauf gar keine Vorrangstraße ist.

2. Straße mit Vorrang:
Die Kennzeichnung einer Straße mit Vorrang erfolgt durch das quadratische Hinweiszeichen mit weißer Zahl auf blauem Grund (§ 53 Abs. 1 Z. 19). Die Erklärung zum Hinweiszeichen lautet: „Dieses Zeichen zeigt die Nummer (§ 43 Abs. 5) einer Vorrangstraße an.“

Im Absatz "Straße m i t V o r r a n g" heißt es am Ende "...Diesses Zeichen zeigt die Nummer einer V o r r a n g s t r a ß e an"
Das finde ich verwirren, da bei der definition "Straße mit Vorrang" am Ende steht, dass es eine Vorrangstraße ist.

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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von alles2 » 24.04.2022, 14:25

Du scheinst mich nicht verstanden zu haben oder Du glaubst, dass es nur eine Vorrangstraße geben kann, wenn es zumindest mit einem Hinweiszeichen beschildert ist. Oder anders, nur weil kein entsprechendes Zeichen ersichtlich ist, bedeutet es noch lange nicht, dass es keine Vorrangstraße ist.

Daher auch von mir nochmal:
Die Begründung und gesetzliche Grundlage, warum es nicht überall ein Hinweiszeichen braucht, nannte ich bereits. Du kannst mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Aber bitte nicht behaupten, ich wäre (entgegen meiner Überzeugung) nicht auf Deine Fragen eingegangen. Und damit wir uns selbst ein Bild davon machen können, was Du wirklich meinst (ohne dass ein Missverständnis vorliegt), wäre die Namhaftmachung der Stelle von Vorteil.
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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von schanzenpeter » 24.04.2022, 19:22

Es tut mir leid, wenn ich mich undeutlich ausgedrückt habe. Es ist definitiv keine Vorrangstraße es ist bloß eine Zufahrt zu einer Häusergruppe und hat am Anfang und am Ende das Zeichen "Vorrang geben". Dazwischen mündet eine Sackgasse mit diesem Zeichen "Besonderer Verlauf einer Vorrangstraße" - die aber hundertprozentig keine Vorrangstraße ist.

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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von alles2 » 24.04.2022, 20:14

Das klingt für mich nach bevorrangte und benachrangte Gemeindestraßen. Sollte das zutreffen, sei schon erwähnt, dass nicht jede bevorrangte Straße eine Vorrangstraße sein muss. Diese Begrifflichkeiten sind nicht gleichzusetzen!
Aber wie gesagt, um es genau zu wissen, wäre die Straßenbezeichnung hilfreich. Im Nachhinein hatte sich die Sachlage durch die Veranschaulichung oft anders dargestellt, als wie es hier im Forum beschrieben wurde.
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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von schanzenpeter » 26.04.2022, 22:08

Finde in der StVO den Begriff "bevorrangte Sstraße" nicht. Aber die Zusatztafel "besonderer Verlauf einer Vorrangstraße" (hallo aufgepasst: VORRAnGSTRAßE, keine Rede von bevorrangter Straße).
Darüber hoffte ich einen Beitrag. Und vor allem keine Diskussion, ob ich erkennen kann, ob es eine Vorrangstraße ist oder nicht. Habe eingangs schon erwähnt, es sind keine (keine) Vorrangstraßen!!!!

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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von alles2 » 27.04.2022, 01:29

So, jetzt komm mal bisschen runter. Der erhobene Zeigefinger in Form wie "Hallo aufgepasst" oder dass Wörter besonders hervorgehoben werden, weil man glaubt, dass der geduldige Antwortgeber rein gar nichts checkt, tut nicht Not. Ich gebe mir Mühe, Dich zu verstehen. Da braucht es keinen respektlosen Schreibstil. Du darfst nicht vergessen, dass Deine Beschreibung alles andere als nachvollziehbar ist. Und Du hättest es auch in der Hand gehabt, uns das ewige Hin und Her zu ersparen, indem wir uns selbst ein Bild von der Örtlichkeit hätten machen können.
Keine Ahnung, was Du mit Deinen letzten Sätzen vermitteln möchtest. Daher versuche ich es mal anders.

Ob Du es glaubst oder nicht, aber es gibt einen Unterschied zwischen "Vorrang haben" und "von einer Vorrangstraße kommen". All jene, die wissen, was ich meine, wären früher oder später über § 19 StVO gestolpert.
Nachdem Du noch immer nicht verraten wolltest, um welchen Fleck es geht, ist die Verwirrung groß. Aber ich vermute auf Grund Deinem Zugang zu einer Erklärung den Denkfehler Deinerseits geortet zu haben. Nur weil beim Text der Zusatztafel nach § 54 Abs.5 lit.e was von "Straße mit Vorrang" geschrieben steht, ist damit nicht ausschließlich das gleichnamige Hinweiszeichen gemeint. Wenn allgemein die Rede von einer Straße mit Vorrang ist, kann es sich auch um eine bevorrangte Straße handeln, die nichts mit der Bedeutung des Schildes "Straße mit Vorrang" zu tun hat.
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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von schanzenpeter » 27.04.2022, 14:57

Straße mit Vorrang: §53 Abs. 1 Z 19. Ziemllich eindeutig?

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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von alles2 » 28.04.2022, 02:52

Nein, eben nicht! Bei der Zusatztafel steht:
Eine solche Zusatztafel unter den Zeichen „Vorrang geben“, „Halt“ oder „Vorrangstraße“ zeigt an, dass eine Straße mit Vorrang einen besonderen Verlauf nimmt (§ 19 Abs. 4).
Wenn es so wäre, wie Du es behauptest, könnte es so aussehen:
Eine solche Zusatztafel unter den Zeichen „Vorrang geben“, „Halt“ oder „Vorrangstraße“ zeigt an, dass eine Straße mit Vorrang nach § 53 Abs. 19 einen besonderen Verlauf nimmt (§ 19 Abs. 4).
Für Dich scheint ja alles logisch. Dann brauchen wir aber nicht weiterreden, wenn Du keine andere Meinung zulässt.
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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von schanzenpeter » 28.04.2022, 21:39

Jetzt bin ich doch noch verstanden worden. Eine Änderung der StVO. Für den Vorschlag ans Infrastrukturministerium lasse ich alles2 den Vortritt. Als Laie habe ich das nicht gewagt.

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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von alles2 » 28.04.2022, 22:15

Danke, verzichte! Habe kein persönliches Interesse daran und überlasse es lieber jenen, die nichts verstanden haben!

Ich bin für die Einführung jenes Smilies, welches sich an die Stirn greift :?
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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von schanzenpeter » 22.06.2023, 15:04

Zufällig sehe ich, dass der Gesetzestext tatsächlich geändert wurde:
§54 (5) e:
Eine solche Zusatztafel unter den Zeichen „Vorrang geben“, „Halt“ oder „Vorrangstraße“ zeigt an, dass eine Straße mit Vorrang einen besonderen Verlauf nimmt (§ 19 Abs. 4).
Jetzt nimmt nicht mehr eine Vorrangstraße den besonderen Verlauf, sondern eine bevorrangte Straße.
Laut Fürböck:
Die bevorrangte Straße kann eine Vorrangstraße mit allen dort geltenden Rechten und Pflichten sein. Es ist aber auch möglich, den Verkehr auf einer „normalen“ Straße wie dargestellt zu bevorrangen.

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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von alles2 » 22.06.2023, 21:45

Schau Dir meinen ersten Beitrag vom 28.4.2023 an, bei dem ich das auf Punkt und Beistrich zitiert hatte. Es ist mir daher nicht ersichtlich, was sich da geändert haben soll.
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Re: Straße mit Vorrang - Vorrangstraße

Beitrag von schanzenpeter » 23.06.2023, 08:33

Da wurde das Gegenteil behauptet. Ich zitiere:
"Nein, eben nicht! Bei der Zusatztafel steht:
Eine solche Zusatztafel unter den Zeichen „Vorrang geben“, „Halt“ oder „Vorrangstraße“ zeigt an, dass eine Straße mit Vorrang einen besonderen Verlauf nimmt (§ 19 Abs. 4)."

Gerade das habe ich beanstandet. nun wurde der Text geändert,
Ich zitiere nochmals Beitrag vom 28.4.:

"Wenn es so wäre, wie Du es behauptest, könnte es so aussehen:
Eine solche Zusatztafel unter den Zeichen „Vorrang geben“, „Halt“ oder „Vorrangstraße“ zeigt an, dass eine Straße mit Vorrang nach § 53 Abs. 19 einen besonderen Verlauf nimmt (§ 19 Abs. 4)."

Nun ist es so!!!

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