Gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ, Lenkerberechtigung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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daniii
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Gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ, Lenkerberechtigung

Beitrag von daniii » 23.02.2022, 09:38

Hallo ich habe eine Frage ob die Befristung des Führerscheins für 1 Jahr, inkl. Leberwerte alle 2 Monate so Rechtens ist:

Folgendes ist Passiert:
Letztes Jahr hatte mein Partner einen Nervenzusammenbruch, trank Alkohol u hatte Suizid Gedanken. Unsere Nachbarn haben den Rettungswagen geholt, da er sich weigerte mitzufahren wurde die Polizei geholt. Er wurde in die Notfallambulanz einer Psychiatrischen Klinik für eine Nacht eingeliefert. Am nächsten Tag entlassen, weil keine Gefährdung und er war wieder klar.

Er ist weder mit dem Auto noch mit sonst irgendeinem Fahrzeug od Rad od ect gefahren. Er war zuhause u wurde von da abgeholt.

Nach paar Monaten kam der Erste Brief, Amtsärztliche Untersuchung plus Psychiatrisches Gutachten. Der Psychiater hatte bestätig das es nur ein einmaliges Ereignis war. So neuer Bescheid, Führerschein befristet plus die Leberwerte.
Was ist den der Grund dafür? in der Behörde kann keiner was sagen dazu. Wie kann das Möglich sein????

lg dani



MG
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Re: Gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ, Lenkerberechtigung

Beitrag von MG » 23.02.2022, 10:22

Vereinfacht dargestellt:

Wenn die Behörde zum Ergebnis kommt, dass bei einem Führerscheininhaber Umstände eingetreten sind, die dazu führen würden, dass ihm als Führerscheinbewerber die Lenkberechtigung gar nicht erteilt werden dürfte (§ 3 FührerscheinG), dann kann die Behörde den Führerschein (Lenkberechtigung) entziehen bzw. durch bestimmte AUflagen "einschränken" (§ 24 FSG).

Solche Auflagen sind die von Ihnen genannten Untersuchungen (bzw. Vorlage von Gutachten) etc. Die Auflagen werden in der Regel durch Nummerncodes im Führerschein vermerkt.

Die Gründe für diese Maßnahmen müssen nicht in einem Fehlverhalten im Straßenverkehr begründet sein.

Da, wie Sie schreiben, ein Bescheid erlassen wurde, sollte sich darin eine ausführliche Begründung für die getroffenen Maßnahmen finden.

Am Ende des Bescheides finden Sie auch eine Rechtsbelehrung, aus der Sie ersehen können, welches Rechtsmittel innerhalb welcher Frist möglich wären.

Falls Sie Mitglied bei einem Autofahrerclub sind, kann man Ihnen dort vielleicht im Rahmen einr Rechtsberatung für Mitglieder weiter helfen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

daniii
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Re: Gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ, Lenkerberechtigung

Beitrag von daniii » 23.02.2022, 10:25

Begründung im Bescheid:

Die Herrn ..... erteilte Lenkerberechtigung wird zufolge bedingter gesundheitlicher Eignung unter den folgenden Auflagen eingeschränkt.
Finde ich jetzt nicht sehr ausführlich, u wenn man nachfragt bekommt man keine antworten. Gutachten vom Psychiater: keine gesundheitliche Einschränkung!

Es war ja auch nichts,wie kann eine Behörde so einen Bescheid ausstellen? Ohne richtige Begründung warum?

Diejenigen die Straftaten begehen, unter Alkoholeinfluss, wird da der Führerschein eingeschränkt? Es liegt ja nicht einmal eine Straftat vor

Hätte man überhaupt Erfolg wenn man dagegen vorgehen würde? Rechtsschutz Versicherung gibt es

MG
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Re: Gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ, Lenkerberechtigung

Beitrag von MG » 23.02.2022, 11:09

Auf die Möglichkeit einer Beratung durch Verkehrsjuristen (ARBÖ/ÖAMTC) habe ich bereits hingewiesen. Darüber hinaus bieten alle Anwaltskammern in Ö kostenlose Erstberatungen an.

Über die Anwaltskammern oder im Internet können Sie auch auf Verkehrsrecht/Führerscheinrecht spezialisierte KollegInnen finden. Sollten Sie ein Rechtsschutzversicherung haben, kann Ihnen auch diese weiter helfen.

Der Knackpunkt dürfte in Ihrem Fall der Suizidversuch sein und erst zweitrangig die Alkoholisierung. Details können aber hier nicht geklärt werden.

Für Sie und auch Mitlesende ein paar typische Ausführungen der mit derartigen Angelegenheiten befassten Behörden bzw. Gerichte:

Es liegt auf der Hand, dass ein Selbstmordversuch begründete Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen auslösen kann (vgl. VwGH vom 18. März 2015, Ro 2015/11/0016), zumal insofern das Vorliegen einer psychischen Krankheit iSd § 13 FSG-GV nicht auszuschließen ist.

Psychische Krankheiten und Behinderungen iSd § 13 FSG-GV schließen die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nicht schlechthin aus, sondern nur dann, wenn sie auf das Verhalten der betreffenden Person im Straßenverkehr, somit auf das Fahrverhalten, von Einfluss sein könnten. Ob eine festgestellte psychische Krankheit eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens erwarten lässt, hat der Amtsarzt bei Erstattung des Gutachtens gemäß § 8 Abs. 2 FSG unter Berücksichtigung der psychiatrischen fachärztlichen Stellungnahme zu beurteilen (zB VwGH vom 30. Juni 2016, Ra 2016/11/0061).


Auch für die Rechtmäßigkeit einer Befristung der Lenkberechtigung sowie Vorschreibung bestimmter Kontrolluntersuchungen gemäß § 24 FSG ist demnach fallbezogen das Vorliegen eines – schlüssigen und widerspruchsfreien – Gutachtens eines Amtsarztes erforderlich.

Voraussetzung sowohl für die Vorschreibung von Nachuntersuchungen als auch für die Befristung der Lenkberechtigung ist, dass beim Betreffenden eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, nach deren Art mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder in relevantem Ausmaß einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss (VwGH vom 26. Jänner 2017, Ra 2014/11/0092, mit weiteren Hinweisen).
RA Mag. Michael Gruner
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daniii
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Re: Gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ, Lenkerberechtigung

Beitrag von daniii » 23.02.2022, 11:17

Vom Psychiater wurde eindeutig festgestellt das keine Erkrankung besteht.

Und es gab auch keinen Suizidversuch sondern nur Äußerungen darüber, es wurde in kein Versuch gemacht.
Die Nachbarn dachten es wäre besser dass er in die Klinik gefahren wird, da er diese Äußerungen machte. Es ist nichts passiert

Also nehme ich an, es geht nur um den Alkohol.
Noch als Anmerkung, mein Partner hat 24 Jahre lang den Führerschein, hatte weder bis jetzt einen Unfall, an dem er Schuld wäre oder wurde jemals mit Alkohol am Steuer festgenommen oder ähnliches.

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