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Organstrafverfügung trotz gültigem Parkticket

Verfasst: 12.02.2022, 13:28
von a684dd572b1887661782981659331eed_241
Hallo,

mir ist so etwas noch nie passiert und ich bin etwas verwirrt.
Es geht um folgende Situation: Ich habe in Krems geparkt, bin 20 Meter über die Straße zum Automaten gegangen, habe das Ticket gelöst, sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Parkzeit gültig bis 16:45 Uhr. Komme vorher zurück und habe eine Organstraverfügung auf der Scheibe. Dort steht oben: Tatbestand 12, § 2 Abs. 1 KPVO höchstzulässige Parkzeit überschritten. Konkretisierung: gelöst 14:35. 15:16 - 15:44 Uhr (vermutlich der Beobachtungszeitraum des Parksherriffs)
gebührenfreie Kurzparkzone max. 30 Minuten

Wenn ich das richtig interpretiere, habe ich in einer "gebührenfreien Kurzparkzone, mit maximal erlaubter Parkzeit von 30 Minuten" geparkt. Hier ist also egal ob man ein Parkticket hat, eine Überschreitung der 30 Minuten nicht erlaubt?

Falls dem so ist, halte ich es wirklich für bedenklich, wenn 15-20 Meter daneben ein Parkautomat steht und nicht zumindest sehr deutlich darauf hingewiesen wird, für mich war kein Hinweis erkennbar, wenngleich dann mit Sicherheit irgendwo ein Schildchen stehen dürfte.

Hier das Bild zur Situation:

Bild

Re: Organstrafverfügung trotz gültigem Parkticket

Verfasst: 12.02.2022, 18:53
von alles2
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Der Parkautomat und -schein (im Bild oben rechts) gelten für die gebührenpflichtige "Grüne Parkzone":

gruen.jpg
gruen.jpg (213.52 KiB) 7170 mal betrachtet

Du hast Dich hingegen auf eine gebührenfreie Kurzparkzone gestellt (so wie selbst erkannt), wofür es kein Parkticket braucht:

blau.jpg
blau.jpg (80.05 KiB) 7170 mal betrachtet

Da hättest schon was hinterlegen sollen, wonach abzuleiten wäre, wann Du Dich in etwa vom Fahrzeug entfernt hast.

Das Thema hatten wir auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=17253

Re: Organstrafverfügung trotz gültigem Parkticket

Verfasst: 12.02.2022, 20:27
von a684dd572b1887661782981659331eed_241
alles2 hat geschrieben:
12.02.2022, 18:53
Da hättest schon was hinterlegen sollen, wonach abzuleiten wäre, wann Du Dich in etwa vom Fahrzeug entfernt hast.
Am Parkticket war vermerkt, wann es eingelöst wurde. Wenn du damit auf eine Parkuhr anspielen willst, was hätte das geändert?

Re: Organstrafverfügung trotz gültigem Parkticket

Verfasst: 13.02.2022, 03:11
von alles2
Harschdigatti, da setzt wer selbst in spendabler Manier eine fragwürdige Handlung und dann wird ein Organ kritisiert, das gesetzeskonform handelt. Die Frage erübrigt sich, wenn man sich den verlinkten Thread angesehen und verstanden hätte.

Die künstliche Aufregung geht mir nicht ein. Wenn das Ticket um 14.35 Uhr gelöst wurde und ein Auge zugedrückt worden wäre, dann hätte man sich meinetwegen bis Viertel über 3 hinstellen können. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass man für eine andere Fläche eine längere Zeit erworben hat.