Organstrafverfügung trotz gültigem Parkticket
Verfasst: 12.02.2022, 13:28
Hallo,
mir ist so etwas noch nie passiert und ich bin etwas verwirrt.
Es geht um folgende Situation: Ich habe in Krems geparkt, bin 20 Meter über die Straße zum Automaten gegangen, habe das Ticket gelöst, sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Parkzeit gültig bis 16:45 Uhr. Komme vorher zurück und habe eine Organstraverfügung auf der Scheibe. Dort steht oben: Tatbestand 12, § 2 Abs. 1 KPVO höchstzulässige Parkzeit überschritten. Konkretisierung: gelöst 14:35. 15:16 - 15:44 Uhr (vermutlich der Beobachtungszeitraum des Parksherriffs)
gebührenfreie Kurzparkzone max. 30 Minuten
Wenn ich das richtig interpretiere, habe ich in einer "gebührenfreien Kurzparkzone, mit maximal erlaubter Parkzeit von 30 Minuten" geparkt. Hier ist also egal ob man ein Parkticket hat, eine Überschreitung der 30 Minuten nicht erlaubt?
Falls dem so ist, halte ich es wirklich für bedenklich, wenn 15-20 Meter daneben ein Parkautomat steht und nicht zumindest sehr deutlich darauf hingewiesen wird, für mich war kein Hinweis erkennbar, wenngleich dann mit Sicherheit irgendwo ein Schildchen stehen dürfte.
Hier das Bild zur Situation:
mir ist so etwas noch nie passiert und ich bin etwas verwirrt.
Es geht um folgende Situation: Ich habe in Krems geparkt, bin 20 Meter über die Straße zum Automaten gegangen, habe das Ticket gelöst, sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Parkzeit gültig bis 16:45 Uhr. Komme vorher zurück und habe eine Organstraverfügung auf der Scheibe. Dort steht oben: Tatbestand 12, § 2 Abs. 1 KPVO höchstzulässige Parkzeit überschritten. Konkretisierung: gelöst 14:35. 15:16 - 15:44 Uhr (vermutlich der Beobachtungszeitraum des Parksherriffs)
gebührenfreie Kurzparkzone max. 30 Minuten
Wenn ich das richtig interpretiere, habe ich in einer "gebührenfreien Kurzparkzone, mit maximal erlaubter Parkzeit von 30 Minuten" geparkt. Hier ist also egal ob man ein Parkticket hat, eine Überschreitung der 30 Minuten nicht erlaubt?
Falls dem so ist, halte ich es wirklich für bedenklich, wenn 15-20 Meter daneben ein Parkautomat steht und nicht zumindest sehr deutlich darauf hingewiesen wird, für mich war kein Hinweis erkennbar, wenngleich dann mit Sicherheit irgendwo ein Schildchen stehen dürfte.
Hier das Bild zur Situation: