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Jogger auf der Straße

Verfasst: 05.01.2022, 19:03
von michaelh
Hello everybody,

Meine Frage dreht sich um Jogger/Läufer, die auf der Straße laufen, besonders wenn es direkt daneben doch einen Gehsteig geben würde. Genauergesagt, wenn man als Autofahrer z.B. bei schlechten Sichtverhältnissen einen Unfall mit einem von denen hat -> wie sieht es da mit der Schuldfrage aus?
Was mich zu dieser Frage inspiriert hat: erst letztens gegen Weihnachten war ich selbst mit dem Auto unterwegs und eine Gruppe dieser Fackelläufer kam mir entgegen.
Die meisten davon liefen auf dem Gehsteig, ein Teil der Gruppe jedoch daneben auf der Straße. Sichtverhältnisse waren schlecht und wurden von den Läufern und deren blendenden LED Stirnlampen auch nicht verbessert.
Ich die Läufer auf der Straße zwar noch rechtzeitig gesehen und konnte ausweichen, kann mir aber gut vorstellen, dass irgendwann irgendjemandem leider nicht mehr gelingt.
Da würde es mich interessieren, wie es da mit der Schuldfrage aussieht, besonders im Vergleich mit einem "normalen" Unfall zwischen Autofahrer und Jogger, wenn die nicht auf einer Straße laufen?

mfg

Re: Jogger auf der Straße

Verfasst: 06.01.2022, 13:43
von alles2
Fußgänger oder deren geschlossene Verbände dürfen entsprechend § 76 bzw. 77 StVO dürfen unter gewissen Umständen auch ein Teil der Fahrbahn benutzen. Sollte es zu einem Vorfall kommen, wäre daher die Gesamtsituation betrachtet werden, da auch ein Fahrzeuglenker auf Sicht fahren muss. Während der Fußgänger nicht überraschend auf die Fahrbahn steigen darf, muss ein Fahrzeuglenker mit Überraschungen rechnen.