Seite 1 von 1

KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?

Verfasst: 04.01.2022, 16:08
von NebelRabe
Hallo,

ist es in Österreich möglich, ein KFZ (Wohnmobil) anzumelden ohne festen Wohnsitz / Meldezettel zB bei Wohnort im Ausland oder vA bei Wohnen im Wohnmobil ?

danke, LG

Manfred

Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?

Verfasst: 04.01.2022, 17:22
von alles2
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17556

Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?

Verfasst: 05.01.2022, 15:14
von NebelRabe
Danke !

Das setzt aber einen fixen Stellplatz auf einem Campingplatz oÄ als "Wohnsitz" vorraus...

Was ist wenn man ohne fixen Platz "unterwegs" bzw zwischen wechselnden Plätzen unterwegs ist ...

In Deutschland gibts Lösungen mit sg Zustellungsbevollmächtigten....

Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?

Verfasst: 06.01.2022, 15:44
von alles2
Das ist das höchste der Gefühle, das ich kenne, wenn man komplett unabhängig von Anderen hier aufhältig sein möchte. Der Wohnwagen muss dort nicht immer dauerhaft stehen bzw. kann man pendeln. Es geht nur darum, dass die Versicherung eine heimische Adresse braucht, wohin die Post zugestellt werden kann.
Außer Du hast einen österreichischen Bekannten, der den Wohnwagen auf sich anmeldet. Doch wenn es dann über eine längere Zeit woanders steht, kann es zu Problemen kommen, zu denen man hier im Forum weitere Infos findet.

Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?

Verfasst: 16.01.2022, 18:19
von NebelRabe
spricht (rechtlich) etwas dagegen, nach der KFZ-Anmeldung sich am Wohnsitz abzumelden,
die Wohnung und damit die Postadresse zu behalten und sich die Post durch Freunde/Angehörige nachsenden zu lassen ?

Natürlich muss Versicherung und allfällige Strafen etc immer prompt bezahlt werden

Wenn die Behörden bei Problemen (muss garnicht ein Unfall mit auch nur geringfügigen Personenschaden sein) bemerken dass der Fahrzeughalter und Fahrer keinen festen Wohnsitz hat ?

Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?

Verfasst: 16.01.2022, 19:19
von alles2
Das wäre mit § 42 KFG (Kraftfahrgesetz) nicht vereinbar, außer der Verwaltungsbezirk bzw. die Unterscheidungszeichen (die Buchstaben links vom Wappen) würden sich nicht ändern. Erst recht, wenn die Rede vom Ausland ist.