Hallo,
ist es in Österreich möglich, ein KFZ (Wohnmobil) anzumelden ohne festen Wohnsitz / Meldezettel zB bei Wohnort im Ausland oder vA bei Wohnen im Wohnmobil ?
danke, LG
Manfred
KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?
Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17556
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?
Danke !
Das setzt aber einen fixen Stellplatz auf einem Campingplatz oÄ als "Wohnsitz" vorraus...
Was ist wenn man ohne fixen Platz "unterwegs" bzw zwischen wechselnden Plätzen unterwegs ist ...
In Deutschland gibts Lösungen mit sg Zustellungsbevollmächtigten....
Das setzt aber einen fixen Stellplatz auf einem Campingplatz oÄ als "Wohnsitz" vorraus...
Was ist wenn man ohne fixen Platz "unterwegs" bzw zwischen wechselnden Plätzen unterwegs ist ...
In Deutschland gibts Lösungen mit sg Zustellungsbevollmächtigten....
Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?
Das ist das höchste der Gefühle, das ich kenne, wenn man komplett unabhängig von Anderen hier aufhältig sein möchte. Der Wohnwagen muss dort nicht immer dauerhaft stehen bzw. kann man pendeln. Es geht nur darum, dass die Versicherung eine heimische Adresse braucht, wohin die Post zugestellt werden kann.
Außer Du hast einen österreichischen Bekannten, der den Wohnwagen auf sich anmeldet. Doch wenn es dann über eine längere Zeit woanders steht, kann es zu Problemen kommen, zu denen man hier im Forum weitere Infos findet.
Außer Du hast einen österreichischen Bekannten, der den Wohnwagen auf sich anmeldet. Doch wenn es dann über eine längere Zeit woanders steht, kann es zu Problemen kommen, zu denen man hier im Forum weitere Infos findet.
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Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?
spricht (rechtlich) etwas dagegen, nach der KFZ-Anmeldung sich am Wohnsitz abzumelden,
die Wohnung und damit die Postadresse zu behalten und sich die Post durch Freunde/Angehörige nachsenden zu lassen ?
Natürlich muss Versicherung und allfällige Strafen etc immer prompt bezahlt werden
Wenn die Behörden bei Problemen (muss garnicht ein Unfall mit auch nur geringfügigen Personenschaden sein) bemerken dass der Fahrzeughalter und Fahrer keinen festen Wohnsitz hat ?
die Wohnung und damit die Postadresse zu behalten und sich die Post durch Freunde/Angehörige nachsenden zu lassen ?
Natürlich muss Versicherung und allfällige Strafen etc immer prompt bezahlt werden
Wenn die Behörden bei Problemen (muss garnicht ein Unfall mit auch nur geringfügigen Personenschaden sein) bemerken dass der Fahrzeughalter und Fahrer keinen festen Wohnsitz hat ?
Re: KFZ Anmeldung ohne Wohnsitz ?
Das wäre mit § 42 KFG (Kraftfahrgesetz) nicht vereinbar, außer der Verwaltungsbezirk bzw. die Unterscheidungszeichen (die Buchstaben links vom Wappen) würden sich nicht ändern. Erst recht, wenn die Rede vom Ausland ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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