Hallo liebe Forums-Teilnehmer!
Ich habe vor kurzem eine Strafe von € 50 in Form einer Anonymverfügung bekommen, weil ich leider bei einer Radarfalle zu schnell gefahren bin.
Ich bin dort zu diesem Zeitpunkt zu schnell gefahren und möchte nur sicher gehen, ob dort die Beschilderung auch richtig ist, bevor ich die Strafe einzahle.
Passiert ist mir das in der Landeshauptstadt Graz, wo für das ganze Stadtgebiet eine Beschränkung von 30 gilt, ausgenommen Vorrangstraßen. Ich habe davon einen Plan angefertigt.
Ich bin an diesem Tag die Hilmteichstraße entlang gefahren und dann nicht dem Verlauf der Vorrangstraße gefolgt, sondern leicht rechts in die Schubertstraße abgebogen. Meine Frage wäre jetzt, ob diese Kennzeichnung automatisch ausreicht, um dort die 30-er Beschränkung rechtlich gültig zu sein?
Danke und lg
Anton
Geschwindigkeit auf einer Nebenstrafe - richtige Kennzeichnung?
Re: Geschwindigkeit auf einer Nebenstrafe - richtige Kennzeichnung?
Hallo!
Also, in der StVO ist in § 51 geregelt, wie Vorschriftszeichen (dazu zählen auch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Zonenbeschränkungen) anzubringen sind.
In Abs. 4 steht, dass für die Anbringung von Vorschriftszeichen, die sich auf ein ganzes Ortsgebiet oder auf Straßen mit besonderen Merkmalen innerhalb eines Ortsgebietes beziehen, § 44 Abs 4 gilt.
Die Stadt Graz hat mittels Verordnung(en) beschlossen, dass innerhalb des gesamten Stadtgebietes, außer auf Vorrangstraßen, Tempo 30 gilt und § 44 Abs 4 StVO besagt, dass die Kennzeichnung mit den entsprechenden Vorschritszeichen ggfs. iVm erforderlicher Zusatztafel in unmittelbarer Verbindung mit der Ortstafel erfolgen muss.
Für Zonenbeschränkungen gilt, dass die Anbringung lediglich auf jenen Straßen, wo rechtmäßig in die Zone eingefahren werden darf (also in dem Fall Beginn des Ortsgebietes) erforderlich ist.
Daher wirst du die Strafe meiner Meinung nach zahlen müssen.
LGJ
Also, in der StVO ist in § 51 geregelt, wie Vorschriftszeichen (dazu zählen auch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Zonenbeschränkungen) anzubringen sind.
In Abs. 4 steht, dass für die Anbringung von Vorschriftszeichen, die sich auf ein ganzes Ortsgebiet oder auf Straßen mit besonderen Merkmalen innerhalb eines Ortsgebietes beziehen, § 44 Abs 4 gilt.
Die Stadt Graz hat mittels Verordnung(en) beschlossen, dass innerhalb des gesamten Stadtgebietes, außer auf Vorrangstraßen, Tempo 30 gilt und § 44 Abs 4 StVO besagt, dass die Kennzeichnung mit den entsprechenden Vorschritszeichen ggfs. iVm erforderlicher Zusatztafel in unmittelbarer Verbindung mit der Ortstafel erfolgen muss.
Für Zonenbeschränkungen gilt, dass die Anbringung lediglich auf jenen Straßen, wo rechtmäßig in die Zone eingefahren werden darf (also in dem Fall Beginn des Ortsgebietes) erforderlich ist.
Daher wirst du die Strafe meiner Meinung nach zahlen müssen.
LGJ
Re: Geschwindigkeit auf einer Nebenstraße - richtige Kennzeichnung?
Es gelten nicht nur die Straßenverkehrszeichen, sondern auch die Bodenmarkierungen nach § 55 StVO, die bisher unberücksichtigt geblieben sind:
Rot wurde der eigentliche Straßenverlauf hervorgehoben, der durch strichlierte Markierungen erkennbar ist. Verlässt man den Bereich, überfährt man schon diesen Teil. Gleich danach wird auf die 30-er Zone durch eine entsprechende Bodenmarkierung hingewiesen (der größere blaue Kreis). Nach dem Pritschenwagen abermals (kleiner blau eingekreist).
Folglich gibt es mehr wie genug Kennzeichnungen, was eine Anfechtung der Strafe aussichtslos erscheinen lässt. Dann muss man nicht mal wissen, dass die Stadt anscheinend seine eigenen Verordnungen haben dürfte. In dem Bereich hätte es völlig ausgereicht, wenn die eigene Wahrnehmung auf die wesentlichen Dinge gerichtet worden wären. Tut man das nicht, kann eben das Börserl erleichtert werden. Eine der möglichen Maßnahmen, damit sich ein Lern-Effekt einstellen kann.
Rot wurde der eigentliche Straßenverlauf hervorgehoben, der durch strichlierte Markierungen erkennbar ist. Verlässt man den Bereich, überfährt man schon diesen Teil. Gleich danach wird auf die 30-er Zone durch eine entsprechende Bodenmarkierung hingewiesen (der größere blaue Kreis). Nach dem Pritschenwagen abermals (kleiner blau eingekreist).
Folglich gibt es mehr wie genug Kennzeichnungen, was eine Anfechtung der Strafe aussichtslos erscheinen lässt. Dann muss man nicht mal wissen, dass die Stadt anscheinend seine eigenen Verordnungen haben dürfte. In dem Bereich hätte es völlig ausgereicht, wenn die eigene Wahrnehmung auf die wesentlichen Dinge gerichtet worden wären. Tut man das nicht, kann eben das Börserl erleichtert werden. Eine der möglichen Maßnahmen, damit sich ein Lern-Effekt einstellen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Geschwindigkeit auf einer Nebenstrafe - richtige Kennzeichnung?
Vielen Dank für die Antworten.
Somit werde ich die Strafe natürlich zahlen.
Somit werde ich die Strafe natürlich zahlen.
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