Abschleppung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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rush111
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Abschleppung

Beitrag von rush111 » 27.10.2021, 16:28

Hallo!

Ich stand gestern am Feiertag auf einen großen Parkplatz wo ein Penny Markt und diverse Geschäfte sind, und dort wurde mir mein Auto nach 15 Minuten schon abgeschleppt.

Jetzt frag ich mich anhand von den Schildern ob das überhaupt rechtens ist.
14.jpg
14.jpg (179.9 KiB) 5027 mal betrachtet
Das ist das einzige Schild, dass mehrfach am Parkplatz steht. Aber was als widerrechtlich zählt ist für mich nicht nachvollziehbar, genauso steht nirgends das man nur während den Geschäftszeiten dort parken darf. Ist das aber nicht zwingend erforderlich damit man das Auto überhaupt abschleppen kann? Weil sonst können Sie ja theoretisch alle Autos auch auch beim Geschäftsbetrieb abschleppen wie Sie wollen, wenn es ein Privatparkplatz ist. Normal müsste doch bei der Zufahrt ein weiteres Schild sein wo das definiert wird?

Gibt es hier eine Chance auf einen Einspruch? Ich musste 350 Euro zahlen damit ich mein Auto wiederbekomme.



alles2
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Re: Abschleppung

Beitrag von alles2 » 27.10.2021, 23:59

Die Rewe-Gruppe, zu der auch der Diskonter gehört, ist bekannt für manch so drastische Maßnahme. Die können auch anders, wenn die wollen (leider ist das Archiv des Gailtal-Journals nicht mehr erreichbar):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15113&p=35562#p35562

Das nur zur Sensibilisierung, damit beim nächsten Mal vielleicht nicht wieder zu zahlen wäre. Du brauchst Dir nur die Frage stellen, ob Du am gestrigen Feiertag als Kunde auf einem gekennzeichneten Kundenparkplatz gestanden bist.

Aber womöglich hast Du diesmal Glück, dass es sich in Deinem Fall um eine unzulässige Selbsthilfe handeln könnte und Du die Kosten unter Klagsandrohung zurückbekommen könntest. Siehe dazu das erste Zitat (Inhalt im gelben Hintergrund) des folgenden Beitrages:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=17901&p=43061#p43061

Wenn Du wissen möchtest, wie der Gestörte eher hätte vorgehen können (Zulassungshaltererhebung), kannst Du Dir auch den Rest durchlesen.

Leider kenne ich den Inhaber des Auto-Abschleppdienstes Toman & Co, weshalb ich Dir keine Vorlage geben kann. Ich sage es vorsichtig mal so: Er kennt die Rechtslage, dennoch könnte er ein potentiell lukratives Geschäft nicht durch die Finger gehen lassen wollen. Denn bei uns hat er immer den Schaden beglichen.

Mein Vorschlag wäre daher, dass Du ihm ein Schreiben aufsetzt, wonach Du die Sachlage mit der Rechtsabteilung Deines Automobil-Clubs besprochen hättest (auch wenn es ein solcher nicht gibt) und dieser eine Klage einbringen würde, sollte der bezahlte Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung auf Dein Bankkonto überwiesen sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

rush111
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Re: Abschleppung

Beitrag von rush111 » 28.10.2021, 08:20

Danke für deine ausführliche Antwort!

Wie ich das Auto von der Fa. Toman abgeholt habe, habe ich mit den Leuten dort geredet. Der Parkplatz gehört einer Immobilien Firma, auf meine Frage das es nicht ausreichend beschildert ist, weil nicht mal steht das man nur zu den Öffnungszeiten parken darf, meinte er nur ist Privatbesitz und das ist in Österreich nicht genau geregelt. Und die können mehr oder weniger machen was sie wollen.

Stimmt das gesetzlich? Wie kann ich gegen etwas verstoßen, dass nur durch ein Schild gekennzeichnet ist, wo Parkdauer max. 2 Stunden steht und es sonst auch keine Hausordnung gibt bzw. wo man darauf hingewiesen wird, wie sich "widerrechtlich" überhaupt definiert. Sonst könnten die ja wirklich auch jeden zu den Öffnungszeiten abschleppen, weil es ja im Privatbesitz ist und Sie es ja auslegen können wie sie wollen.

alles2
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Re: Abschleppung

Beitrag von alles2 » 28.10.2021, 10:42

Die erhaltenen Angaben dürften richtig sein, weil Billa und Konsorten andere Schilder haben und statt Abschlepp-Partner eher Parkraumbewirtschafter einsetzen. Wäre es nur bei einer Pönale geblieben, bräuchten wir nicht mal weiterdiskutieren:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=17493&p=41961#p41962

Natürlich versucht man es mit allen Mitteln, an das Geld des Betroffenen heranzukommen, weil es zum Geschäftsmodell gehört. Noch dazu wenn dieser mit einer Argumentation antanzt, die vor Gericht wohl nicht standhalten würde. Siehe dazu auch nachfolgenden Link (Raubrittertum):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16989&p=40714#p40714

Ich würde mich nicht allzu sehr darauf versteifen, ob die Fläche nun Privatparkplatz markiert wurde. Die gängige Rechtsprechung beurteilt vielmehr, ob der Fahrzeuglenker hätte erkennen können, dass es sich um eine solche Fläche mit eingeschränkter Nutzung unter gewissen Regeln handelt. Nachdem Du selbst mehrere Kennzeichnungen erwähnt hast, dürfte es offensichtlich ein ausgewiesener Kundenparkplatz sein. In solchen Situationen wäre es seitens eines gestörten Besitzers ratsam, im Sinne des § 339 ABGB iVm § 454 ZPO den Zulassungsbesitzer zu ermitteln und ihn in einem Schreiben aufzufordern, einer Unterlassungserklärung abzugeben.

Solltest Du niemanden behindert oder die StVO verletzt und keine Ein-, Aus- und Zufahrt verstellt haben, hätte man Dir die Möglichkeit geben sollen, das Fahrzeug selbst zu entfernen (sofern das Abstellen nicht eh berechtigt war). Ansonsten könnte es ein eigenmächtiger Eingriff in Deinen Besitz sein, zumal Dir ja das Fahrzeug entzogen wurde.

Summa summarum bleibt es bei dem Ratschlag, dass Du nach einer angeblichen Rücksprache mit einem Anwalt, dem Rechtsschutz oder einem Automobilclub das Geld in voller Höhe zurückverlangst, da das Unternehmen selbst eine Besitzstörungshandlung gesetzt hat, obwohl die Kriterien des § 344 ABGB nicht vorlagen. Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, würde ein Gerichtsverfahren angestrengt werden. Das ist etwas, das eine Abschleppfirma vermeiden möchte. Manche geben schon nach, wenn man eine berechtigte Negativ-Bewertung im Internet (u.a. Google, Herold, Trustpilot) ankündigt.
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