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Benutzung Feldweg

Verfasst: 25.09.2021, 08:43
von Leon
Hallo!
Die alleinige Zufahrt zu meinem Austragshaus führt über einen Feldweg (Gütergenossenschaftsweg). Mein Nachbar und ich haben Fahrtrecht. Links und rechts des Feldweges gehören die Wiesen meinem Nachbar. Jetzt hat er den Weg mit Elektrozaun zugesperrt und er lässt seine Kühe dort auf seiner Weide und auf dem Feldweg laufen. Ich und meine Besucher, können den Zaun zwecks Durchfahrt öffnen Seine Kühe beschmutzen den Weg. Meine PKW-reifen und auch Schuhe, sowie die meiner Besucher, sind verdreckt. Er ist nicht bereit den Zaun anders zu stecken.Gibt es einen Gesetz das ihm daran hindern kann, den Weg für seine Beweidung der Kühe zu benutzen. Bitte welches?

Re: Benutzung Feldweg

Verfasst: 25.09.2021, 12:58
von alles2
Im folgenden Link geht es auch auf die Rechte des Berechtigten nach § 504 ABGB, wobei es sich auf die Beschmutzung durch Schnee bezieht:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17039&p=40740#p40740

Die rechtliche Grundlage rund um die Haftung bei Verschmutzung beschreibt § 483 ABGB.