Benutzung Feldweg
Verfasst: 25.09.2021, 08:43
Hallo!
Die alleinige Zufahrt zu meinem Austragshaus führt über einen Feldweg (Gütergenossenschaftsweg). Mein Nachbar und ich haben Fahrtrecht. Links und rechts des Feldweges gehören die Wiesen meinem Nachbar. Jetzt hat er den Weg mit Elektrozaun zugesperrt und er lässt seine Kühe dort auf seiner Weide und auf dem Feldweg laufen. Ich und meine Besucher, können den Zaun zwecks Durchfahrt öffnen Seine Kühe beschmutzen den Weg. Meine PKW-reifen und auch Schuhe, sowie die meiner Besucher, sind verdreckt. Er ist nicht bereit den Zaun anders zu stecken.Gibt es einen Gesetz das ihm daran hindern kann, den Weg für seine Beweidung der Kühe zu benutzen. Bitte welches?
Die alleinige Zufahrt zu meinem Austragshaus führt über einen Feldweg (Gütergenossenschaftsweg). Mein Nachbar und ich haben Fahrtrecht. Links und rechts des Feldweges gehören die Wiesen meinem Nachbar. Jetzt hat er den Weg mit Elektrozaun zugesperrt und er lässt seine Kühe dort auf seiner Weide und auf dem Feldweg laufen. Ich und meine Besucher, können den Zaun zwecks Durchfahrt öffnen Seine Kühe beschmutzen den Weg. Meine PKW-reifen und auch Schuhe, sowie die meiner Besucher, sind verdreckt. Er ist nicht bereit den Zaun anders zu stecken.Gibt es einen Gesetz das ihm daran hindern kann, den Weg für seine Beweidung der Kühe zu benutzen. Bitte welches?