Falschparker in Privatstraße

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
MeinRecht
Beiträge: 5
Registriert: 22.05.2017, 13:17

Falschparker in Privatstraße

Beitrag von MeinRecht » 16.09.2021, 18:04

Betreff genauer: Privatstraße (Wohn- und Spielstraße) mit öffentlichem Verkehr, keine Parkplätze, trotzdem wird von Fremden hier oft geparkt und behindern/erschweren Hauseigentümern, von deren Carports weg zu fahren bzw. einzuparken.

Situation: Reihenhaussiedlung ist eine Eigentümergemeinschaft gem. WEG§2002. Die Straße zwischen den Häusern ist "Allgemeinfläche" (jeden Eigentümer gehört ein Anteil davon). Carport+Haus+Garten Grundstücksanteile gehört dem jeweiligen Eigentümer.

Alle Gassen sind Sackgassen und bei einzig vorhandener Einfahrtmöglichkeit Schild, welche die Gassen als Wohn- und Spielstraße deklariert. Zufahrt ist öffentlich möglich (also kein Schranken oder so) und somit gilt die StVO (wer der Straßenerhalter ist, ist der StVO ja egal).

Es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeuge (kürzlich Rauchfangkehrer) hier parken, obwohl Parken lt. StVO nicht erlaubt ist:
1. keine Parkplatz-Markierungen, welche bei Wohn- und Spielstraßen vorhanden sein müssten
2. müssten "zwei Fahrzeugbreiten" frei bleiben, was aber nicht der Fall ist, da Privatstraße zu schmal dafür

Soweit kein Problem, so lange nur der "besuchte Haushalt" durch Falschparker behindert wird, aber oft genug werden unbeteiligte Eigentümer/Nachbarn am Ausfahren oder Einparken zu ihrem Carport behindert.

Die Frage ist nun, ist hier eine Besitzstörungsklage möglich (man weiß ja nicht, zu welchem Haus die Person gegangen ist bzw. hatten wir schon mal den Fall, dass hier geparkt wurde um jemanden außerhalb der Siedlung zu besuchen - der betroffene Nachbar hat dann nach 4 Stunden die Polizei gerufen, nachdem er die umliegenden Nachbarn gefragt hat, wem das Auto gehört.

Die Polizei ist zwar gekommen, meinten dann aber, die könnten da nichts machen (Strafen), da Privatstraße...

Stimmt das? Wenn jemand direkt in einem Carport parkt, ist eine Besitzstörungsklage möglich und geht auch durch (hatten schon den Fall). Aber was ist, wenn der Falschparker auf Allgemeinteil (Straße) parkt und jemandem am Verlassen seines Carports behindert?

Kann ja nicht sein, dass man hier zugeparkt wird und man nichts dagegen tun kann, nur weil es eine Privatstraße einer Eigentümergemeinschaft ist?

Legale, öffentliche Parkmöglichkeiten gibt es innerhalb von 5 - 50 Metern, je nachdem wie weit man in die Siedlung hinein muss, zur Genüge.



julieb
Beiträge: 19
Registriert: 27.03.2021, 09:33

Re: Falschparker in Privatstraße

Beitrag von julieb » 16.09.2021, 18:26

Hm, also dass die Polizei nicht strafen kann, wenn eine Straße als Privatstraße deklariert ist, stimmt so nicht. Wie du ja selbst schreibt, ist es für den Geltungsbereich der StVO nicht maßgeblich, wer Straßenerhalter ist. Solange die Straße von jedermann unter den gleichen Voraussetzungen benützt werden kann, gilt die StVO.
Wenn natürlich das Fahrzeug, bei dem die Polizei damals gemeint hat, sie könne nichts machen auf einer Stelle geparkt war, die dafür grundsätzlich vorgesehen ist, dann greift wahrscheinlich eher das Privatrecht.

Aber wenn man tatsächlich am Zu- oder Abfahren zum/vom eigenen Grundsück behindert ist, ist m.M. nach eine Verkehrsbehinderung iSv § 89a StVO gegeben und dann haben die Behörde resp. die ihr untergeordneten Organe das Fahrzeug auch entfernen zu lassen.

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Falschparker in Privatstraße

Beitrag von alles2 » 17.09.2021, 02:32

Würde ich auch so sehen und findet sich hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=16483#p38902

In dem wiederum dort erwähnten Link wird eine mögliche weitere Vorgehensweise beschrieben. Konkret:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16472#p38832

Das mit den zwei Fahrzeugbreiten gilt nicht uneingeschränkt, wenn es die Fahrbahnbreite nicht hergibt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=17166

Woanders noch das hier:
alles2 hat geschrieben:
13.01.2021, 21:45
Man sollte den Adressaten schon die Gelegenheit geben, die Störung zu erkennen, falls es vorher nicht durch Schilder oder Abgrenzungen offensichtlich war, und vorerst von einer Klage absehen. Nur allzu gerne geht es dann nicht durch und der Kläger müsste für die Kosten aufkommen.
Und weil ein Firmenfahrzeug ins Spiel gebracht wurde, sei in dem Zusammenhang ergänzend erwähnt:
alles2 hat geschrieben:
09.06.2021, 17:27
Also von mir das Kennzeichen aufschreiben, das Unternehmen einen freundlichen Brief schreiben, wonach man ihre Mitarbeiter bitte hinsichtlich des Verbotes sensibilisieren möge, da dies ansonsten bei der Behörden gemeldet werden würde. Erfolgsaussichten fraglich. Ist jedoch nur eine Idee, da man sich von der eigenen Kreativität leiten lassen könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste