Falschparker in Privatstraße
Verfasst: 16.09.2021, 18:04
Betreff genauer: Privatstraße (Wohn- und Spielstraße) mit öffentlichem Verkehr, keine Parkplätze, trotzdem wird von Fremden hier oft geparkt und behindern/erschweren Hauseigentümern, von deren Carports weg zu fahren bzw. einzuparken.
Situation: Reihenhaussiedlung ist eine Eigentümergemeinschaft gem. WEG§2002. Die Straße zwischen den Häusern ist "Allgemeinfläche" (jeden Eigentümer gehört ein Anteil davon). Carport+Haus+Garten Grundstücksanteile gehört dem jeweiligen Eigentümer.
Alle Gassen sind Sackgassen und bei einzig vorhandener Einfahrtmöglichkeit Schild, welche die Gassen als Wohn- und Spielstraße deklariert. Zufahrt ist öffentlich möglich (also kein Schranken oder so) und somit gilt die StVO (wer der Straßenerhalter ist, ist der StVO ja egal).
Es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeuge (kürzlich Rauchfangkehrer) hier parken, obwohl Parken lt. StVO nicht erlaubt ist:
1. keine Parkplatz-Markierungen, welche bei Wohn- und Spielstraßen vorhanden sein müssten
2. müssten "zwei Fahrzeugbreiten" frei bleiben, was aber nicht der Fall ist, da Privatstraße zu schmal dafür
Soweit kein Problem, so lange nur der "besuchte Haushalt" durch Falschparker behindert wird, aber oft genug werden unbeteiligte Eigentümer/Nachbarn am Ausfahren oder Einparken zu ihrem Carport behindert.
Die Frage ist nun, ist hier eine Besitzstörungsklage möglich (man weiß ja nicht, zu welchem Haus die Person gegangen ist bzw. hatten wir schon mal den Fall, dass hier geparkt wurde um jemanden außerhalb der Siedlung zu besuchen - der betroffene Nachbar hat dann nach 4 Stunden die Polizei gerufen, nachdem er die umliegenden Nachbarn gefragt hat, wem das Auto gehört.
Die Polizei ist zwar gekommen, meinten dann aber, die könnten da nichts machen (Strafen), da Privatstraße...
Stimmt das? Wenn jemand direkt in einem Carport parkt, ist eine Besitzstörungsklage möglich und geht auch durch (hatten schon den Fall). Aber was ist, wenn der Falschparker auf Allgemeinteil (Straße) parkt und jemandem am Verlassen seines Carports behindert?
Kann ja nicht sein, dass man hier zugeparkt wird und man nichts dagegen tun kann, nur weil es eine Privatstraße einer Eigentümergemeinschaft ist?
Legale, öffentliche Parkmöglichkeiten gibt es innerhalb von 5 - 50 Metern, je nachdem wie weit man in die Siedlung hinein muss, zur Genüge.
Situation: Reihenhaussiedlung ist eine Eigentümergemeinschaft gem. WEG§2002. Die Straße zwischen den Häusern ist "Allgemeinfläche" (jeden Eigentümer gehört ein Anteil davon). Carport+Haus+Garten Grundstücksanteile gehört dem jeweiligen Eigentümer.
Alle Gassen sind Sackgassen und bei einzig vorhandener Einfahrtmöglichkeit Schild, welche die Gassen als Wohn- und Spielstraße deklariert. Zufahrt ist öffentlich möglich (also kein Schranken oder so) und somit gilt die StVO (wer der Straßenerhalter ist, ist der StVO ja egal).
Es kommt immer wieder vor, dass Fahrzeuge (kürzlich Rauchfangkehrer) hier parken, obwohl Parken lt. StVO nicht erlaubt ist:
1. keine Parkplatz-Markierungen, welche bei Wohn- und Spielstraßen vorhanden sein müssten
2. müssten "zwei Fahrzeugbreiten" frei bleiben, was aber nicht der Fall ist, da Privatstraße zu schmal dafür
Soweit kein Problem, so lange nur der "besuchte Haushalt" durch Falschparker behindert wird, aber oft genug werden unbeteiligte Eigentümer/Nachbarn am Ausfahren oder Einparken zu ihrem Carport behindert.
Die Frage ist nun, ist hier eine Besitzstörungsklage möglich (man weiß ja nicht, zu welchem Haus die Person gegangen ist bzw. hatten wir schon mal den Fall, dass hier geparkt wurde um jemanden außerhalb der Siedlung zu besuchen - der betroffene Nachbar hat dann nach 4 Stunden die Polizei gerufen, nachdem er die umliegenden Nachbarn gefragt hat, wem das Auto gehört.
Die Polizei ist zwar gekommen, meinten dann aber, die könnten da nichts machen (Strafen), da Privatstraße...
Stimmt das? Wenn jemand direkt in einem Carport parkt, ist eine Besitzstörungsklage möglich und geht auch durch (hatten schon den Fall). Aber was ist, wenn der Falschparker auf Allgemeinteil (Straße) parkt und jemandem am Verlassen seines Carports behindert?
Kann ja nicht sein, dass man hier zugeparkt wird und man nichts dagegen tun kann, nur weil es eine Privatstraße einer Eigentümergemeinschaft ist?
Legale, öffentliche Parkmöglichkeiten gibt es innerhalb von 5 - 50 Metern, je nachdem wie weit man in die Siedlung hinein muss, zur Genüge.