Verkehrsunfall Auto gegen Fahrad

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Willi1
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Verkehrsunfall Auto gegen Fahrad

Beitrag von Willi1 » 24.08.2021, 19:06

Hallo,

Ich wurde im Bereich Leopoldsdorf von einem Auto niedergefahren, als ich mich mit dem Fahrrad auf einer Radwegeüberfahrt, welche zu dem um den Kreisverkehr herumführenden Radweg gehört. Der Autofahrer hat den Kreisverkehr verlassen und keine Anstalten gemacht, anzuhalten. Es war zwar dunkel, aber ich habe alle laut Fahrradverordnung vorgeschrieben Lichter und Rückstrahler gehabt. Für mich und nach ersten Auskünften der Polizei vor Ort ist die Sache recht eindeutig zugunsten mir. Das Hinterrad ist verbogen und derzeit nicht fahrfähig. Laut KV des Radgeschäftes ist auch der Rahmen verbogen.

Die Polizei hat Fotos vom Unfallort sowie von meinem Fahrrad gemacht. Ich habe meines Aussage gemacht und den Befund vom Krankenhaus bei der Polizei abgegeben. Ebenso den KV des Radgeschäftes. Laut Polizei geht das alles an den Staatsanwalt und ich werden Post von Ihm oder dem Gericht bekommen.

Meine Frage ist nun, was habe ich da eigentlich für Möglichkeiten? Steht mir da auch ein Schmerzensgeld zu? Ein Freund meinte, es gibt da einen Katalog für sowas. Aber wer spricht mir das zu? Der Staatsanwalt?
Die Versicherung habe ich den KV geschickt mit dem ersuchen um ihr OK, das sie den Schaden zahlen. Aber die Fragen mich erstmal nach dem Alter des Fahrrades. Ein Fahrrad ist doch kein Auto, das vielleicht zu alt sein könnte. Ich muss doch das Fahrad wieder fahrfähig machen können.
Komme ich bei sowas ohne Anwalt durch? Wenn ich eine Anwalt nehme, dann muss doch der Verlierer die Kosten übernehmen, oder? Ich bin kein Richter, aber ich wäre der Meinung, das ich da voll im Recht bin.

Vielen dank für eure Hilfe!
Willi



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verkehrsunfall Auto gegen Fahrrad

Beitrag von alles2 » 25.08.2021, 09:56

Prinzipiell ist zwischen einem Strafverfahren nach der StPO (Strafprozessordnung) bzw. dem StGB (Strafgesetzbuch) und der Zivilprozessordnung (ZPO) zu unterscheiden. Thematisiert wurde das auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=17806#p42757

Nachdem es sich bei einer mögliche Körperverletzung um einen Offizialdelikt handelt, muss da die Republik "im Namen des Volkes" aktiv werden. Das ist für Dich nicht weiter relevant, wobei Du als Zeuge benötigt werden würdest. Du kannst Dich dem Verfahren zwar als Privatbeteiligter anschließen (diese Möglichkeit sollte von der Exekutive angeboten werden), wobei es dafür wirklich keinen Anwalt braucht, zumal es nicht gegen Dich geht. Im Verfahren selbst, sollte die Justiz davon nicht Abstand nehmen, kann der Richter darüber entscheiden, dass der Beschuldigte Dir gegenüber eine Zahlung zu leisten hätte. Ist Dir das zu wenig oder verweist der Richter diesbezüglich auf den Zivilrechtsweg, kannst Du selbst klagen. Auch dafür braucht es keinen Anwalt, weil die Sachlage gerade bei einer Verurteilung glasklar sein sollte und es soweit gar nicht kommen sollte.

Wirst mit den Sperenzchen einer Versicherung konfrontiert, kannst Du denen wissen lassen, dass Du den Klageweg gegen deren Klient beschreiten werden würdest. Denen geht es mit der Frage um das Alter nur darum, ob etwaige Reparaturen durch den Zeitwert gedeckt ist. Wurde bei etwas Hand angelegt, wofür es eine sinnvollere Alternative gegeben hätte, werden nur zu gerne nicht mehr sämtliche Kosten übernommen. Beispielsweise wenn der Gebrauchtkauf eines Fortbewegungsmittel rationaler gewesen wäre als die komplette Reparatur.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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