Falsch beschriftetes Halte- und Parkverbot
Verfasst: 20.08.2021, 14:57
Vor meinem Haus befindet sich wegen einer Baustelle ein befristetes Halte- und Parkverbot von
Mo - Sa und
von 7:00 bis 19:00 Uhr.
Ich habe zwar keinen offiziellen Zugang zu dem relevanten Bescheid, weiß aber, dass die Verordnung nur von Mo - Fr gilt und nicht auch inkl. Samstag. Also ist das Schild falsch beschriftet.
Weil ich dort am MI kurz gehalten habe (etwas aus dem Haus holen), wurde ich von der Baustelle angezeigt.
Freunde haben mir gesagt, dass vielleicht das Verbot überhaupt ignoriert werden kann, weil es FALSCH beschriftet ist und dadurch nicht der Verordnung bzw. somit keiner Verordnung entspricht. Dazu habe ich jetzt in der Kürze nichts gefunden.
Für mich wäre es klar, dass ich vermutlich an einem Samstag aus dem Schneider bin, aber wie schaut es sonst aus.
Hat da wer einen Hinweis, wo ich da was finde? Wie wäre da die Begründung bei der Berufung, da es am Mittwoch passiert ist
Und noch ein Frage:
Muss man in NÖ die Verordnung wo sichtbar aushängen. Laut Gemeinde habe ich als Anrainer in diesem Verfahren keine Partiestellung und bekomme dadurch keine Einsicht in die Verordnung. Habe nämlich angefragt, ob ich die Verordnung bekomme. Wie kann man in so einem Fall erfahren, dass es hier mit rechten Dingen zugeht. Sonst kann ja jeder beliebige Schilder aufstellen und beschriften und nach einem halben Jahr kommt man darauf, das.... (ok, die Schilder müsste ich auch besorgen, aber den Zeitraum kann man da beliebig festsetzen...
Danke!
Mo - Sa und
von 7:00 bis 19:00 Uhr.
Ich habe zwar keinen offiziellen Zugang zu dem relevanten Bescheid, weiß aber, dass die Verordnung nur von Mo - Fr gilt und nicht auch inkl. Samstag. Also ist das Schild falsch beschriftet.
Weil ich dort am MI kurz gehalten habe (etwas aus dem Haus holen), wurde ich von der Baustelle angezeigt.
Freunde haben mir gesagt, dass vielleicht das Verbot überhaupt ignoriert werden kann, weil es FALSCH beschriftet ist und dadurch nicht der Verordnung bzw. somit keiner Verordnung entspricht. Dazu habe ich jetzt in der Kürze nichts gefunden.
Für mich wäre es klar, dass ich vermutlich an einem Samstag aus dem Schneider bin, aber wie schaut es sonst aus.
Hat da wer einen Hinweis, wo ich da was finde? Wie wäre da die Begründung bei der Berufung, da es am Mittwoch passiert ist
Und noch ein Frage:
Muss man in NÖ die Verordnung wo sichtbar aushängen. Laut Gemeinde habe ich als Anrainer in diesem Verfahren keine Partiestellung und bekomme dadurch keine Einsicht in die Verordnung. Habe nämlich angefragt, ob ich die Verordnung bekomme. Wie kann man in so einem Fall erfahren, dass es hier mit rechten Dingen zugeht. Sonst kann ja jeder beliebige Schilder aufstellen und beschriften und nach einem halben Jahr kommt man darauf, das.... (ok, die Schilder müsste ich auch besorgen, aber den Zeitraum kann man da beliebig festsetzen...
Danke!