Falsch beschriftetes Halte- und Parkverbot

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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gerd1966
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Falsch beschriftetes Halte- und Parkverbot

Beitrag von gerd1966 » 20.08.2021, 14:57

Vor meinem Haus befindet sich wegen einer Baustelle ein befristetes Halte- und Parkverbot von

Mo - Sa und
von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Ich habe zwar keinen offiziellen Zugang zu dem relevanten Bescheid, weiß aber, dass die Verordnung nur von Mo - Fr gilt und nicht auch inkl. Samstag. Also ist das Schild falsch beschriftet.

Weil ich dort am MI kurz gehalten habe (etwas aus dem Haus holen), wurde ich von der Baustelle angezeigt.

Freunde haben mir gesagt, dass vielleicht das Verbot überhaupt ignoriert werden kann, weil es FALSCH beschriftet ist und dadurch nicht der Verordnung bzw. somit keiner Verordnung entspricht. Dazu habe ich jetzt in der Kürze nichts gefunden.

Für mich wäre es klar, dass ich vermutlich an einem Samstag aus dem Schneider bin, aber wie schaut es sonst aus.

Hat da wer einen Hinweis, wo ich da was finde? Wie wäre da die Begründung bei der Berufung, da es am Mittwoch passiert ist

Und noch ein Frage:
Muss man in NÖ die Verordnung wo sichtbar aushängen. Laut Gemeinde habe ich als Anrainer in diesem Verfahren keine Partiestellung und bekomme dadurch keine Einsicht in die Verordnung. Habe nämlich angefragt, ob ich die Verordnung bekomme. Wie kann man in so einem Fall erfahren, dass es hier mit rechten Dingen zugeht. Sonst kann ja jeder beliebige Schilder aufstellen und beschriften und nach einem halben Jahr kommt man darauf, das.... (ok, die Schilder müsste ich auch besorgen, aber den Zeitraum kann man da beliebig festsetzen...



Danke!



alles2
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Re: Falsch beschriftetes Halte- und Parkverbot

Beitrag von alles2 » 20.08.2021, 16:44

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du den Zeitraum laut Genehmigung nach § 90 StVO (Straßenverkehrsordnung) erst nach dem Vorfall von der Gemeinde erfahren hast und nicht etwa auf Basis von § 6 Abs.1 oder 3 NÖ BO (Bauordnung). In Wien gibt es einige Bezirksvorstehungen, die die Anrainer durch Infoblätter davon in Kenntnis setzen. Eine Verpflichtung dazu gibt es meines Wissens nicht. In Wien gibt es auch eine Infoline "Straße und Verkehr" (01/95559), wo man Informationen zu Baustellen bekommen oder Störungen melden kann. Dorthin geben auch Polizisten eine Meldung weiter, sofern ein Halte- und Parkverbot falsch beschriftet wurde. Und weil eine Gemeinde bei einer straßenverkehrsrechtlichen Bewilligung auch die örtliche Polizei darüber informieren sollte, könntest Du es auch denen melden, falls die Gemeinde nicht bereits auf Deinen Hinweis hin aktiv wurde.

Ansonsten würde ich auch Deine Befürchtung vertreten, wonach ein Verkehrszeichen nicht deshalb gänzlich rechtswidrig sei, nur weil es nicht ganz der Genehmigung entspricht. Trotzdem würde ich das mal mit der Polizei klären!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

gerd1966
Beiträge: 2
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Re: Falsch beschriftetes Halte- und Parkverbot

Beitrag von gerd1966 » 20.08.2021, 16:59

Ja, den richtigen Zeitraum habe ich erst erfahren,,als ich nachforschte, warum so ein Zeitraum ... noch dazu bis Ende April 2022 ... für diese Baustelle, an der an ein bis zwei Tage gearbeitet wurd, ... gewählt wurde. Ich wurde nicht aktiv informiert, weil ich keine Parteienstellung habe. Und dadurch auch kein Recht, die Verordnung zu sehen.

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