Verkehrsunfall

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
burhan51
Beiträge: 1
Registriert: 07.08.2021, 15:21

Verkehrsunfall

Beitrag von burhan51 » 07.08.2021, 15:28

Am 07.08.2021 ereignete sich in der Hellwagstraße in Wien einen Unfall.

Der Unfallhergang: Person A (Ich) fuhr auf der Straße gerade aus. Person B war mit seinem Auto rechts in der Parkposition (90 Grad zur Straße). Person B fuhr plötzlich rückwärts los, ohne sich zu vergewissern, dass auf der Hauptstraße keine Autos fuhren.
Dabei kollidiert das Heck des Autos von Person B gegen das Auto der Person A mittig auf der rechten Seite.
Person A verliert die Kontrolle und dabei rutscht das Auto der Person A nach rechts und kollidiert mit einem anderen unbeteiligten Auto, das im Parkposition befand.
Es entstand dabei Personenschaden. Person A und B haben davon Verletzung erlitten.
Im Auto der Person A befanden sich noch zwei Kinder, die sich nach dem Unfall psychisch und physisch nicht wohl fühlten.
Person B gibt sich nicht ein, den Unfall verursacht zu haben und teilt der örtlichen Polizei mit, dass angeblich der Person A zu schnell fuhr und er sich so verkalkuliert hat, dass ein Ausparken gefahrlos möglich wäre.
Person B wird mit Rettung abtransportiert.
Person A hat Rückenschmerzen, verlangt aber keine Rettung, da der Unfallkrankenhaus nur ein paar Minuten entfernt ist und der Person A daher sich selbst mit seinem Kindern auf dem Weg nach Unfallkrankenhaus machen.
Person A gibt an, sich im Rahmen des Geschwindigkeitslimit, ohne Sie zu überschreiten, gefahren zu haben.
Frage: Wer ist der Schuldige? Falls Person B die Schuld trägt, kann Person A Schmerzensgeld fordern?

Mit freundlichen Grüßen
Burhan ÜNDEMIR



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verkehrsunfall

Beitrag von alles2 » 08.08.2021, 00:22

Das sollte Dir weiterhelfen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=17521

Die tatsächliche Schuldfrage könnte erst nach Hinzuziehen eines Sachverständigen abgeklärt werden. Ansonsten:
alles2 hat geschrieben:
30.07.2021, 13:55
Sofern irgendwer Schadenersatz bzw. Schmerzengeld geltend machen möchte, wäre dies mit dem Unfallverursacher, gegebenenfalls der Versicherung, zu klären. Kommt man auf keinen grünen Zweig, könnte sich erst dann in letzter Konsequenz ein Gericht damit befassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste