Verkehrsunfall
Verfasst: 07.08.2021, 15:28
Am 07.08.2021 ereignete sich in der Hellwagstraße in Wien einen Unfall.
Der Unfallhergang: Person A (Ich) fuhr auf der Straße gerade aus. Person B war mit seinem Auto rechts in der Parkposition (90 Grad zur Straße). Person B fuhr plötzlich rückwärts los, ohne sich zu vergewissern, dass auf der Hauptstraße keine Autos fuhren.
Dabei kollidiert das Heck des Autos von Person B gegen das Auto der Person A mittig auf der rechten Seite.
Person A verliert die Kontrolle und dabei rutscht das Auto der Person A nach rechts und kollidiert mit einem anderen unbeteiligten Auto, das im Parkposition befand.
Es entstand dabei Personenschaden. Person A und B haben davon Verletzung erlitten.
Im Auto der Person A befanden sich noch zwei Kinder, die sich nach dem Unfall psychisch und physisch nicht wohl fühlten.
Person B gibt sich nicht ein, den Unfall verursacht zu haben und teilt der örtlichen Polizei mit, dass angeblich der Person A zu schnell fuhr und er sich so verkalkuliert hat, dass ein Ausparken gefahrlos möglich wäre.
Person B wird mit Rettung abtransportiert.
Person A hat Rückenschmerzen, verlangt aber keine Rettung, da der Unfallkrankenhaus nur ein paar Minuten entfernt ist und der Person A daher sich selbst mit seinem Kindern auf dem Weg nach Unfallkrankenhaus machen.
Person A gibt an, sich im Rahmen des Geschwindigkeitslimit, ohne Sie zu überschreiten, gefahren zu haben.
Frage: Wer ist der Schuldige? Falls Person B die Schuld trägt, kann Person A Schmerzensgeld fordern?
Mit freundlichen Grüßen
Burhan ÜNDEMIR
Der Unfallhergang: Person A (Ich) fuhr auf der Straße gerade aus. Person B war mit seinem Auto rechts in der Parkposition (90 Grad zur Straße). Person B fuhr plötzlich rückwärts los, ohne sich zu vergewissern, dass auf der Hauptstraße keine Autos fuhren.
Dabei kollidiert das Heck des Autos von Person B gegen das Auto der Person A mittig auf der rechten Seite.
Person A verliert die Kontrolle und dabei rutscht das Auto der Person A nach rechts und kollidiert mit einem anderen unbeteiligten Auto, das im Parkposition befand.
Es entstand dabei Personenschaden. Person A und B haben davon Verletzung erlitten.
Im Auto der Person A befanden sich noch zwei Kinder, die sich nach dem Unfall psychisch und physisch nicht wohl fühlten.
Person B gibt sich nicht ein, den Unfall verursacht zu haben und teilt der örtlichen Polizei mit, dass angeblich der Person A zu schnell fuhr und er sich so verkalkuliert hat, dass ein Ausparken gefahrlos möglich wäre.
Person B wird mit Rettung abtransportiert.
Person A hat Rückenschmerzen, verlangt aber keine Rettung, da der Unfallkrankenhaus nur ein paar Minuten entfernt ist und der Person A daher sich selbst mit seinem Kindern auf dem Weg nach Unfallkrankenhaus machen.
Person A gibt an, sich im Rahmen des Geschwindigkeitslimit, ohne Sie zu überschreiten, gefahren zu haben.
Frage: Wer ist der Schuldige? Falls Person B die Schuld trägt, kann Person A Schmerzensgeld fordern?
Mit freundlichen Grüßen
Burhan ÜNDEMIR