Wenden in Einfahrt und Hinweisschild Betriebsausfahrt

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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curios13
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Wenden in Einfahrt und Hinweisschild Betriebsausfahrt

Beitrag von curios13 » 25.07.2021, 21:43

Hallo

Ich hätte 2 Fragen zu meiner Situation: Habe einen landwirtschaftlichen Betrieb, mit 2 Einfahrten/Zufahrten von der Gemeindestraße in den Hof. Ich lebe hier mit meiner Familie und kleinen Kindern. Des öfteren habe ich jetzt gesehen dass ein Grundstücksnachbar mit seinem Traktor bzw. Auto in meiner Einfahrt wendet, also von der Gemeindestraße aus rückwärts schiebt in den Hofbereich und dann wieder rausfährt um in korrekter Richtung an sein Grundstück ranfahren zu können. (Er hätte aber etwa 100 Meter weiter ohnehin die Möglichkeit auf der Gemeindestraße zu wenden bzw besitzt er ja auch eine eigene Zufahrt zu seinem Grundstück.) Hoftor habe ich keines. Wegen der Kinder die im Hof spielen ist es uns jetzt aufgefallen dass dieses Wenden relativ oft vorkommt und evtl eine Gefahr für die Kinder darstellt. Was kann ich da machen? Ein Hinweisschild wie zb. "Wenden und Halten verboten" aufstellen in der Einfahrt?

Da ich selbst mit dem Traktor naturgemäß oft den Hof verlasse und meine Einfahrt durch eine Kuppe unübersichtlich ist, gibt es Verkehrsschilder oder Ähnliches die ich aufstellen kann um auf meine Ausfahrt hinzuweisen für den kommenden Verkehr? An sowas wie "Achtung Betriebsausfahrt" habe ich gedacht. Kann ich das alles selber machen oder muss ich bei der Gemeinde anfragen?

Liebe Grüße



alles2
Beiträge: 3245
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Re: Wenden in Einfahrt und Hinweisschild Betriebsausfahrt

Beitrag von alles2 » 25.07.2021, 22:38

Man sollte den Störer schon wissen lassen, dass sein Verhalten aus verschiedensten Gründen nicht weiter geduldet wird. Das hier zur weiteren Vorgehensweise:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16719#p39819

In Anbetracht von § 354 ABGB kannst Du auch Tafeln auf Deinem Grundstück aufstellen, wie Du lustig bist (z.B. "Befahren nur für Flugzeuge erlaubt") und fremde Betreter ausschließen. Ein entsprechender Hinweis, wonach bei Zuwiderhandeln mit einer Klage wegen Besitzstörung zu rechnen wäre, kann auch nicht schaden. Andere greifen in solchen Fällen auf eine Kette oder einen Schlagbaum zurück. Stellt der Besitzstörer sein Verhalten dennoch nicht ein, würde ich ihn persönlich darauf ansprechen, bevor man über eine Besitzstörungs- und Eigentumsfreiheitsklage nachdenkt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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