Wohnwagen abstellen ohne Zugfahrzeug Wien

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Inesba
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Wohnwagen abstellen ohne Zugfahrzeug Wien

Beitrag von Inesba » 21.06.2021, 00:05

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen....
Ich möchte (muss) meinen Wohnwagen kurzfristig (2-3Tage) ohne Zugfahrzeug abstellen, da bei meinem Auto die Bremsen neu gemacht werden.
Jetzt meine Frage: Darf ich den Anhänger auf einem Parkplatz (kein blaues P) auf der Straße vor meinem Haus parken? Es ist eine Bodenmarkierung vorhanden. Leider finde ich aber keine konkreten Aussagen bezüglich des Abstellens auf "normalen" Parkplätzen. Lediglich für die Fahrbahn ist eine Regelung zu finden für den Raum Wien. Zum Be- und Entladen erlaubt, danach sofort zu entfernen sofern keine "wichtigen" Gründe vorliegen....
Kennt sich jemand aus? Ich möchte keine Strafe zahlen, weil ein "netter" Nachbar Anzeige erstattet. Das kann und will ich mir als 5fach Mutter nicht leisten...

Danke schön für die Hilfe vorab!
Ines



alles2
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Re: Wohnwagen abstellen ohne Zugfahrzeug Wien

Beitrag von alles2 » 21.06.2021, 01:17

Wien hat eigene Verordnungen, wenn es um das Schlafen in Wohnwägen auf öffentlichen Plätzen geht. Dazu gibt es hier einen eigenen Thread.

Dein Anliegen gilt für alle Bundesländer, zumal es Dir nach § 23 Abs.6 StVO nicht erlaubt wäre. Auch öffentliche Parkplätze zählen zu der dort genannten Fahrbahn. Gemäß § 2 Abs.1 Z 2 StVO ist die Fahrbahn der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße. Laut § 2 Abs.1 Z 1 StVO 1960 gilt als Straße eine für den Fußgänger oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen.

§ 22 Bodenmarkierungsverordnung (BoMaVO) beschreibt, dass Parkplätze für Fahrzeuge vorgesehen sind. Entsprechend § 23 Abs.3 BoMaVO gelten Parkflächen als Fahrbahn und folglich allein für den Fließverkehr gelten. Ein Wohnwagen ohne fix verbundenes Fahrzeug gehört somit nicht dazu.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Inesba
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Re: Wohnwagen abstellen ohne Zugfahrzeug Wien

Beitrag von Inesba » 21.06.2021, 03:57

Vielen Dank für die rasche Antwort!
Bei mir ginge es nicht um das Schlafen im Wohnwagen sondern um das Be- und Entladen... zu welchem ich ja auch ohne Zugfahrzeug auf der "Fahrbahn" halten darf....aber wie lange ist diese Zeit? Und muss ich ständig beim Fahrzeug sein? Wie sieht es aus, wenn ich etwas zu Reparatur Zwecken besorgen muss, ....
Gibt's da Regeln ?
Danke vielmals für die Hilfe!

alles2
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Re: Wohnwagen abstellen ohne Zugfahrzeug Wien

Beitrag von alles2 » 21.06.2021, 09:48

War mir schon klar, dass es Dir nicht um das Schlafen geht, da ich Dir sonst den entsprechenden Link mitgegeben hätte. Das habe ich nur erwähnt, weil Du das Bundesland hervorgehoben hattest, obwohl die StVO für alle gilt. Hingegen kann es beim Campen Bundesland für Bundesland unterschiedliche Regelungen geben.

Die für Dich relevante Bestimmung findest Du eben unter § 23 Abs.6 StVO, wonach es heißt: Wohnwägen...
... dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn stehengelassen werden, es sei denn, die genannten Fahrzeuge und Behälter können nach der Ladetätigkeit nicht sofort entfernt werden, das Entfernen wäre eine unbillige Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige wichtige Gründe für das Stehenlassen vor. Für das Aufstellen der genannten Fahrzeuge und Behälter gelten die Bestimmungen über das Halten und Parken sinngemäß. Bei unbespannten Fuhrwerken ist die Deichsel abzunehmen oder gesichert in eine solche Stellung zu bringen, dass niemand gefährdet oder behindert wird.
Wie Die entnehmen kannst, gibt es Ausnahmen, sofern nach dem Be- oder Entladen quasi Unvorhergesehenes passiert. Es kann auch vorher ein Gebrechen vorgelegen haben, woraufhin eben diese Ladeprozess vorgenommen wurde. Kreative Leute wissen mit den zitierten Sätzen was anzufangen und könnten z.B. auf die Idee kommen, auf den Wohnwagen einen Hinweis anbringen, wonach beim Zugfahrzeug ein Defekt eingetreten ist und man sich um das raschestmögliche Entfernen bemüht wäre. Wichtig ist auch, dass auf ein Kennzeichen und eine gültige Überprüfungsplakette dran ist.

Und bevor der große Aufschrei kommt, wie ich nur nachfolgende Hinweise weitergeben kann, schreibe ich diesmal gleich die Quelle dazu. Es soll nämlich Mitglieder geben, die unverbindliche Fragen als fatale Ratschläge umdeuten und in weiterer Folge komplett verschweigen, woher diese stammen, um es mir zum Vorwurf machen zu können:
Habe soeben auch mit der Landespolizeidirektion Wien, Landesverkehrsabteilung Fachbereich 2.8. - Parkraumüberwachungsgruppe telefoniert und diese hat mir das mit dem "nur während des Be- und Entladens" bestätigt. Sollte man eine Anzeige bekommen, könnte man sich gegenüber der Strafbehörde rechtfertigen und dabei würde sich herausstellen, ob in Deinem Fall die Ausnahmeregelungen greifen, wovon ich nicht ausgehe. Es wäre eben individuell zu entscheiden! Daher mein vorsichtiger Hinweis, sich etwas einfallen zu lassen, wenn Du es darauf anlegst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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