Fahren ohne Führerschein auf Privatgrund

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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frenz
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Fahren ohne Führerschein auf Privatgrund

Beitrag von frenz » 18.06.2021, 15:07

Meine Tochter beginnt nächstes Jahr mit dem L17 und möchte gerne schon ein bisschen "üben".

Naiv wie ich bin, dachte ich bislang, dass man am Privatgrund ohne Führerschein herumfahren kann wie es einem gefällt (sofern vom Grundbesitzer erlaubt, sonst wäre es ja Besitzstörung; daher Achtung am Supermarktparkplatz!).

Aber scheinbar hat mich mein Gefühl getäuscht: Solange der Privatgrund nicht vom öffentlichen Raum "abgetrennt" ist, gilt auch hier die StVO und man kann daher nicht tun und lassen was man möchte.
Auch wenn das in der Praxis wohl kein großes Risiko ist, möchte ich mich nicht drauf einlassen.

Jetzt habe ich Zugang zu einem gut geeigneten Privatgrundstück bekommen (asphaltierter Firmenparkplatz). Das Grundstück grenzt direkt an eine öffentliche Nebenstraße (ruhige Gegend, dort fährt alle 10 Minuten ein Auto vorbei und Fußgänger gibt es kaum), eine Abtrennung von der öffentlichen Nebenstraße existiert jedoch nicht.

Wenn ich nun während der Fahrübung ein Absperrband entlang der Grenze zwischen öffentlicher Straße und dem Übungsgrundstücke spanne, wäre damit die scheinbar notwendige Abtrennung gegeben?
Mit Absperrband meine ich sowas hier: https://imgc2.osthessen-news.de/images/19/06/xl/11620389-583d7493-1fea-474c-bd62-2a23aa563a1b.jpg

Ein Absperrband ist zwar eine relativ gute sichtbare Abtrennung, aber natürlich könnte man auch argumentieren dass es - im Gegensatz zu einem Zaun/Schranken - eine leicht überwindbare Barriere ist und somit die Abgrenzung zum öffentlichen Raum nicht sicher genug ist.

PS: Mir ist bewußt dass es im Schadensfall (Auto fährt am Grundstück gegen einen Baum) Probleme geben könnte.
Aber darum geht es mir hier nicht. Mir geht es bloß darum dass ich weitgehenst das Risiko vermeiden möchte dass es mit einem übermotivierten Polizisten zu einem Wickel kommt.



alles2
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Re: Fahren ohne Führerschein auf Privatgrund

Beitrag von alles2 » 18.06.2021, 21:30

Verabschiede Dich von der Abgrenzung Privatgelände und öffentliche Verkehrsfläche, nachdem Du die ersten Zeilen der StVO durchgelesen hast (§ 1 Abs.1). Überall, wo jedermann wie auf einer Straße zufahren kann und keine anderslautende Schilder aufgestellt sind, wird es als öffentlicher Verkehr gesehen und kann die Schanti strafen. Daher gilt es nicht darum, eine Linie zwischen privat und öffentlich zu ziehen, sondern sich darum zu kümmern, dass keine andere Verkehrsteilnehmer zufahren können. Stellt man etwas hin, womit ein Lenker sein Fahrzeug beschädigen würde, wenn er es durchbrechen würde, wäre man auf der sichereren Seite.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

frenz
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Re: Fahren ohne Führerschein auf Privatgrund

Beitrag von frenz » 19.06.2021, 00:04

Die StVO habe ich ja gelesen, deswegen frage ich auch hier.
Da steht aber nichts eindeutiges drinnen:
gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
Wenn jetzt ein Privatgrund mittels Absperrband abgesperrt ist, könnte die Argumentation, dass das Grundstück somit nicht mehr für alle Verkehrteilnehmer unter den selben Bedingungen benutzt werden kann, durchaus schlüssig sein.

Vielleicht ist dafür aber mindestens ein 5 Meter hoher Hochsicherheitszaun mit Selbstschußanlage und Stacheldraht nötig, oder vielleicht reicht aber auch schon ein simples "Privatgrund - Einfahrt verboten"-Schild.
Mit einem Absperrband würde man irgendwo zwischen diesen beiden Extremen liegen.

Die Frage wäre halt, ob es Judikatur gibt. Alles andere ist bloß herumraten.
Ich habe einige Urteile gefunden die in die Richtung gehen dass sogar schon eine Tafel reicht, z.B.:
https://www.jusline.at/entscheidung/506447
Andere Urteile sprechen davon dass es reicht wenn es "erkennbar" ist dass die Fläche nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist.

Aber 30 bis 40 Urteile zu ergoogeln, ersetzt halt nicht juristische Fachkenntnis und Erfahrung.

Besonders lustig übrigens dieses Urteil:
https://www.jusline.at/entscheidung/504776 ;-)

Daher die Frage ob Deine Ansicht auf einer persönlichen gefühlsmäßigen Interpretation des § 1 StVO beruht, oder sich diese aus einem Urteil od. dgl. ableitet?

alles2
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Re: Fahren ohne Führerschein auf Privatgrund

Beitrag von alles2 » 19.06.2021, 09:08

Habe schon genug Leuten aus dem Dreck ziehen wollen, die genau dieselbe Ansicht hatten wie Du, und es gibt genug Entscheidungen, nach denen eine solche Begründung (Privatgrundstück) allein nicht zogen, sobald auch andere Verkehrsteilnehmer involviert sein könnten. Ich vermute, Du hängst Dich zu sehr an die klassische Bedeutung von "Straße" auf. Was viele jedoch unterschätzen ist, dass für die Einkaufsparkflächen meist auch die StVO gilt. Daher wären etwaige Tafeln, die darauf extra hinweisen, eigentlich unnötig. Auch das mit der Tafel, wonach es sich um Privatgrundstück handelt, könnte zu wenig sein. Wie gesagt, es geht nicht um die Unterscheidung zwischen privat und öffentlichen, sondern vielmehr darum, ob über diese Fläche der Verkehr von A nach B kommt.

Deine Idee mit dem Absperrband könnte ausreichend sein. Das habe ich nie bestritten. Allerdings war die Begründung nicht richtig, weshalb ich darauf aufmerksam machen wollte. Und wie man noch mehr abgesichert wäre, damit es zu keinem Knatsch mit der Häh kommt, worum es Dir ja ging!
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Re: Fahren ohne Führerschein auf Privatgrund

Beitrag von frenz » 06.07.2021, 16:28

Habe als Ergänzung letztens auf unserem "Posten" vorbeigeschaut und den anwesenden Beamten um seine persönliche Falleinschätzung gebeten:

Er meinte dass es sehr gut erkennbar sein muß dass das Grundstück nicht von Fremden benützt werden darf.
Daher reicht seiner Interpretation nach ein gut sichtbares Schild wie "Einfahrt und betreten verboten" oder ähnliches, so sieht zumindest dieser Beamte seine Befugnis bei diesem Schild beendet.
Ein "Privatgrund"-Schild alleine reicht jedenfalls nicht, da damit nicht klar wäre ob diesen Privatgrund nicht doch jeder benutzen darf.

Es komme jedenfalls aber auch auf den Gesamteindruck an: Hat das Grundstück beispielsweise eine lange und offene Grenze zum öffentlichen Verkehr, würde ein einzelnes Schild seitlich eher nicht reichen, da wären zumindest weitere Schilder oder andere Abgrenzungen besser.

Sein Vorschlag war, am Privatgrund, an der Grenze zum öffentlichen Verkehr, ein paar Pylone aufzustellen, idealerweise so, dass kaum mehr ein Auto durchpasst, dann sieht sich zumindest dieser Beamte unzuständig. Alternativ sei Absperrband absolut ausreichend.

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