Kann eine Führerscheinprüfung ablaufen?
Verfasst: 01.06.2021, 21:08
Hallo!
Ich habe folgende Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann:
2005 habe ich die theoretische Prüfung für den A und B Führerschein gemacht. B Führerschein habe ich kurz darauf praktisch bestanden und mir den B-Führerschein geholt.
Die praktische Prüfung für den A-Schein wurde erst ca. 1 Jahr später (2006) nachgeholt.
Nachdem ich nicht der Meinung war (und immer noch bin), mich jemals wieder auf ein Motorrad zu setzen, hab ich die A-Zulassung bis heute nicht am Führerschein nachtragen lassen.
Rein aus praktischer Sicht, wollte ich den Führerschein heute von der alten "Papierausführung" auf das neue Kreditkartenformat erneuern und die A-Zulassung auch eintragen lassen...
Nachdem die Mitarbeiterin auf der Führerscheinstelle meinen Akt endlich "ausgegraben" hatte(die Arme , bekam ich die Auskunft, dass die Führerscheinprüfung (also nur A) aus dem Jahr 2006 nicht mehr zählt und sie das aus diesem Grund am neuen Schein nicht eintragen kann...
Ohne diese Aussage zumindest von einem Spezialisten bestätigt zu bekommen, wollte ich dann doch mal abwarten und hab den neuen Schein noch nicht bestellt
Also zur Frage: Stimmt es, dass eine A-Schein Prüfung (praktisch angeschlossen 2005 und theoretisch abgeschlossen im Jahr 2006), die jedoch bis dato nicht offiziell in einem Führerschein eingetragen wurde, heute als "abgelaufen" gilt und nicht nachgetragen werden kann?
Danke im Voraus!
Ich habe folgende Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann:
2005 habe ich die theoretische Prüfung für den A und B Führerschein gemacht. B Führerschein habe ich kurz darauf praktisch bestanden und mir den B-Führerschein geholt.
Die praktische Prüfung für den A-Schein wurde erst ca. 1 Jahr später (2006) nachgeholt.
Nachdem ich nicht der Meinung war (und immer noch bin), mich jemals wieder auf ein Motorrad zu setzen, hab ich die A-Zulassung bis heute nicht am Führerschein nachtragen lassen.
Rein aus praktischer Sicht, wollte ich den Führerschein heute von der alten "Papierausführung" auf das neue Kreditkartenformat erneuern und die A-Zulassung auch eintragen lassen...
Nachdem die Mitarbeiterin auf der Führerscheinstelle meinen Akt endlich "ausgegraben" hatte(die Arme , bekam ich die Auskunft, dass die Führerscheinprüfung (also nur A) aus dem Jahr 2006 nicht mehr zählt und sie das aus diesem Grund am neuen Schein nicht eintragen kann...
Ohne diese Aussage zumindest von einem Spezialisten bestätigt zu bekommen, wollte ich dann doch mal abwarten und hab den neuen Schein noch nicht bestellt
Also zur Frage: Stimmt es, dass eine A-Schein Prüfung (praktisch angeschlossen 2005 und theoretisch abgeschlossen im Jahr 2006), die jedoch bis dato nicht offiziell in einem Führerschein eingetragen wurde, heute als "abgelaufen" gilt und nicht nachgetragen werden kann?
Danke im Voraus!