Kann eine Führerscheinprüfung ablaufen?

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CP28
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Kann eine Führerscheinprüfung ablaufen?

Beitrag von CP28 » 01.06.2021, 21:08

Hallo!

Ich habe folgende Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann:
2005 habe ich die theoretische Prüfung für den A und B Führerschein gemacht. B Führerschein habe ich kurz darauf praktisch bestanden und mir den B-Führerschein geholt.
Die praktische Prüfung für den A-Schein wurde erst ca. 1 Jahr später (2006) nachgeholt.
Nachdem ich nicht der Meinung war (und immer noch bin), mich jemals wieder auf ein Motorrad zu setzen, hab ich die A-Zulassung bis heute nicht am Führerschein nachtragen lassen.

Rein aus praktischer Sicht, wollte ich den Führerschein heute von der alten "Papierausführung" auf das neue Kreditkartenformat erneuern und die A-Zulassung auch eintragen lassen...
Nachdem die Mitarbeiterin auf der Führerscheinstelle meinen Akt endlich "ausgegraben" hatte(die Arme :-), bekam ich die Auskunft, dass die Führerscheinprüfung (also nur A) aus dem Jahr 2006 nicht mehr zählt und sie das aus diesem Grund am neuen Schein nicht eintragen kann...

Ohne diese Aussage zumindest von einem Spezialisten bestätigt zu bekommen, wollte ich dann doch mal abwarten und hab den neuen Schein noch nicht bestellt :-)

Also zur Frage: Stimmt es, dass eine A-Schein Prüfung (praktisch angeschlossen 2005 und theoretisch abgeschlossen im Jahr 2006), die jedoch bis dato nicht offiziell in einem Führerschein eingetragen wurde, heute als "abgelaufen" gilt und nicht nachgetragen werden kann?

Danke im Voraus!



alles2
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Re: Kann eine Führerscheinprüfung ablaufen?

Beitrag von alles2 » 02.06.2021, 04:27

Die Antwort kannst Du Dir nur selbst geben, da es nach § 27 FSG (Führerscheingesetz) mehrere Gründe geben kann.
Bei Dir stellt sich jetzt die Frage, ob Du damals bei Deiner Fahrschule eine Ausdehnung der Lenkberechtigung um die Klasse A beantragt hattest. Das hätte ungefähr so ausgesehen:

https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:e859e72c-ce22-4dbb-8f6c-dc4ef48f9166/Fuehrerscheinantrag_Fahrschule_20121127.pdf

Dann hätte es alles seinen Lauf genommen. Nach der bestandenen praktischen Prüfung hättest ein Kostenblatt mit dem vorläufigen Führerschein und Zahlschein bekommen. Erst wenn sämtliche angeführten Gebühren, wäre der Führerschein ausgestellt und zugestellt worden. Daher wäre interessant zu erfahren, ob Du einen etwaigen Antrag gestellt hattest und ob dahingehend irgendwelche Gebühren bezahlt worden sind.
Es kann somit nicht schaden, wenn Du Kontakt mit der Fahrschule aufnimmst und nachfragst, wie die es sieht, um eventuell eine Klärung herbeizuführen!

Bitte nicht verwechseln mit diesem Antrag, den man bei der Behörde abgibt, wenn man wie bei Dir z.B. einen neuen Führerschein haben möchte:

https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:dc1e4761-caea-4f08-8548-2e206462302e/Fuehrerscheinantrag_Behoerde_20121127.pdf

Bei Deiner dick hervorgehobenen Frage dürfte sich ein Fehler eingeschlichen haben, da es sich nicht mit § 11 Abs.3 FSG deckt, wobei es vorher von Dir richtig formuliert wurde!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

CP28
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Re: Kann eine Führerscheinprüfung ablaufen?

Beitrag von CP28 » 02.06.2021, 16:00

Danke erstmal für die Antwort!
Stimmt mit dem Schreibfehler... theoretisch zuerst, dann praktisch.
Ich hab mit der Fahrschule telefoniert: die haben für diesen speziellen Fall auch keine Antwort (auch keine Unterlagen mehr von mir vorliegen).
Kann mich nicht erinnern so ein Formaular ausgefüllt zu haben - ist aber auch schon ~15 Jahre her...
Mein nächster Schritt wird einfach sein, nochmal auf der Führerscheinstelle vorstellig zu werden und dort mal alles noch mal durchsprechen. Vl. geht ja was :-)

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