Seite 1 von 1

Navi im Auto: gesetzliche Vorschriften zur Befestigung?

Verfasst: 30.05.2021, 16:45
von Adler2
Servus und guten Tag!

Wieder mal, nach erfolglosem selber recherieren, will ich hier fragen:

im RIS: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384&Paragraf=102

Zitat "Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung sowie jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons, ausgenommen als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist, verboten. "

FRAGE: WO finde ich die gesetzlichen Bestimmungen für richtige Navigationsgeräte....? muss navi fest (evtl. Grauzone was "fest" bedeutet?) befestigt sein?

würde DAS (siehe Video im Link) als fix oder vorschriftsmäßig befestigt für Ö gelten:
https://www.autoradio.org/navi-halterung/

Welche Platzierungen sind verboten? (auf einer deutschen Seite fand ich Angabe zu Abmessungen/Sichteinschränkungen Windschutzscheibe. ....gibt's für Ö auch welche?)

1.000 Dank im VORRAUS, wie immer....., lg Adler

Re: Navi im Auto: gesetzliche Vorschriften zur Befestigung?

Verfasst: 30.05.2021, 23:25
von alles2
Ich würde meinen, dass Du etwas zu kompliziert denkst. Beim Fahren sollten die Hände für die Bedienelemente des Fahrzeuges möglichst frei sein. Daher möchte man nicht, dass man ständig was anderes in den Händen hält oder gar dadurch zu sehr abgelenkt wird. Ist etwas derart angebracht, dass es unterm Fahren nicht verrutscht und hält es auch dessen Bedienung stand, erfüllt die Halterung seinen Zweck.

Das Thema Sichtbehinderung bei Windschutzscheiben hatten wir schon:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17142

Auch dort hatte jemand die "deutsche Abmessungen" herangezogen!