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keine Parkstrafe bei "Not"-Fall

Verfasst: 26.05.2021, 19:35
von Adler2
Hallo!

Ein verletzter Wildvogel, den eine Vogelstation übernehmen wird, musste von einen Ort in Wien in eine Vogelklinik zur Behandlung gebracht werden (nach Behandlung übernimmt eben die Vogelstation).
Damit die Vogelstation nicht extra den Transport machen muss (die haben genug zu tun), habe ich als Ehrenamtliche den Transport übernommen.
Und habe am Übernahme-Ort in Wien auf einem APCOA Parkplatz geparkt, wo ich fast täglich parke (Einkauf) und weiß!! dass ich dort ein Gratisticket nehmen muss (was ich auch immer mache).
Diesmal habe ich in der Not-Eile vergessen.
Mit dem Vogel in der Pappschachtel in der Hand vom Finder kommen wir zu meinem Auto und der Apcoa mann steckt mir grad
den Zettel rein.
Ich begründe mit Hinweis auf Vogelnotfall (Vogel in Schachtel), dass ich in Eile das Ticket VERGESSEN habe.
Der Apcoaherr meinte: er hats grade elektronisch weggeschickt, wenn ich paar Minuten früher drann bin, dann hätte er's zurück genommen (wenns wahr ist....)

Jetzt treffe ich einen Bekannten, der mir sagt: lt. Wiener Parkgesetz ist für Notfälle (wo er meint, dass auch Tiernotfälle drunter fallen) ein Passus, bzw. Parken/Parkstrafe....

Ich habe nix derartiges jetzt auf die Schnelle gefunden. Noch dazu ist es eben "Apcoa" und die werden ihre eigenen "Vorstellungen" haben.

Die Vogelstation wird mir eine Bestätigung schreiben, dass ich den Not-Transport übernommen habe.

Jetzt wäre mir noch geholfen, wenn mir jemand von EUCH noch evtl. diesen Gesetzes-Passus sagen kann (soferns das gibt), damit ich eine Chance habe, die € 50,-- (für ca. 15min. parken, weil ich den Vogel ja auch in Pappschachtel unterbringen musste) ersparen kann.

50,-- sind für mich nicht wenig.....wieviel mal Tier-Not-Transporte könnte ich dafür Bezin tanken !!! Ich könnt mich echt
hinten reinbeissen, dass ich vergessen habe.

Wieder mal IM VORRAUS!!! vielen, vielen Dank für's Lesen und evtl. Antworten !!! an ALLE von Euch!

lg, Adler

Re: keine Parkstrafe bei "Not"-Fall

Verfasst: 27.05.2021, 02:16
von alles2
Das Parkometergesetz findet nur bei öffentlichem Grund durch die Stadt Wien Anwendung (Abteilung Parkraumüberwachung MA 67). Du dürftest hingegen auf einem privaten Grundstück gestanden sein und da gelten die Nutzungsbestimmungen des Parkraumbewirtschafters. Sowas wie Kulanz kann man bei denen meistens vergessen, zumal grundsätzlich auf stur geschaltet wird. Für denen ist es nämlich ein lukratives Geschäft. Bei Zahlungsunwilligen kommt man gerne mit Inkassobüro oder Besitzstörungslage.

Re: keine Parkstrafe bei "Not"-Fall

Verfasst: 01.06.2021, 22:33
von Adler2
Danke für Antwort!

Mal was positives: die € 50,-- wurden mir auf € 20,-- runtergesetzt

Schreiben von der Vogelstation und Foto vom Transport und Feedback welche Verletzung und Behandlung bekommen, hat mir nun doch 30,-- euro gespart.

lg, Adler