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Parken auf Schutzweg

Verfasst: 25.05.2021, 11:10
von weisseweste
Liebes Forum,

ich würde gerne wissen in welcher Höhe die Strafe für das Parken auf einem Schutzweg ausfällt.

Ich habe heute Früh eine Anzeigeverständigung für das Abstellen eines Fahrzeugs "auf einem Schutzweg" auf meiner Windschutzscheibe vorgefunden. Ich beschreibe kurz die Stelle (die Bilder sind anscheinend zu groß zum Hochladen):

Mein Auto ragte ca. 1,5 Meter über einen Schutzweg. Es versperrte niemandem die Sicht und die Straße ist eine Einbahn (ohne Fahrradweg in die Gegenrichtung). Die anderen Autos konnten problemlos ausparken und vorbeifahren/in die Straße abbiegen. Das Ganze im 2. Wiener Gemeindebezirk, keine viel befahrene Straße, nicht viel Trubel und Gefahrenpotenzial.

Ich war mir beim Parken der möglichen Strafe bewusst, aber nahm sie nach 40 (!) münitger Parkplatzsuche im weitläufigen Umfeld einer gerade von Baustellen übersähten und daher an Parkplatz mangelnden Gegend in Kauf.

Ich möchte lediglich wissen mit was für einer Strafe ich in diesem Fall rechnen sollte...

Danke im Voraus!
LG

Re: Parken auf Schutzweg

Verfasst: 25.05.2021, 12:37
von alles2
Du würdest wahrscheinlich nach § 24 Abs.1 lit.c StVO iVm § 99 Abs.3 lit.a StVO mit 78 Euro bestraft werden.
Bilder sollten nicht größer als rund 300 KB sein, damit sie hochgeladen werden. Daher beim nächsten Mal z.B. nur die Formatgröße ändern, damit die Speichergröße reduziert werden würde.

Falls Dich alles andere nicht mehr interessiert, bitte nicht mehr weiterlesen. Denn das ist für all jene, die auch mal in diese Situation geraten könnten und hier mitlesen, oder um etwaige Folgefragen vorzugreifen:
Ein Kontrollorgan hätte wohl ein Organmandat iHv 36 Euro ausgestellt. In Deinem Fall ist vermutlich ein Streifenwagen vorbeigefahren. Der Polizist muss dann nicht am Fahrzeug des Verkehrssünders stehen bleiben und eine Organstrafverfügung ausfüllen. Sollte er doch an Ort und Stelle verweilen, werden solche Anzeigeverständigungen eher in schwerwiegenderen Fällen hinterlassen. Oder er hatte einfach nur keinen entsprechenden Block bei sich. Im Kommissariat wird dann der Fall bearbeitet und an die Verwaltungsstrafbehörde (MA 67 der Stadt Wien) weitergegeben. Die Daten werden in deren System eingespeist und entsprechend der Anonymverfügungsordnung der Strafbetrag ausgespuckt. Das Ergebnis bekäme man dann als Anonymverfügung, in schwereren Fällen als Strafverfügung, zugestellt.

Re: Parken auf Schutzweg

Verfasst: 25.05.2021, 18:51
von schanzenpeter
Wenn der Schutzweg nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, ist sogar das Parken 5 Meter vor dem Schutzweg verboten!
StVO §24 (1) c).
Ich wurde sogar einmal abgeschleppt, weil kleine Personen, die den Schutzweg benützen, nicht rechtzeitig erkannt werden könnten.