Seite 1 von 1

Halteverbotszone

Verfasst: 01.05.2021, 19:56
von Makun_Guard
Liebes Forum
Mal eine Frage an die Schwarm-Intelligenz : Welcher Paragraph definiert die Halteverbotszone? Fußgänger-,Begegnungszone oder Spielstraße ist klar und leicht findbar, aber die Halteverbotszone bzw. auch Halteparkverbotszone genannte fand ich nicht. Wo ist das Schild definiert? Übersah ich da etwas? :?:

Re: Halteverbotszone

Verfasst: 01.05.2021, 20:19
von alles2
Ein Vorschriftszeichen „HALTEN VERBOTEN“ gäbe es sowieso nicht, sondern würde das „HALTEN UND PARKEN VERBOTEN“ nach § 52 Z.13b StVO zur Anwendung kommen. Als Anmerkung: HALTEN nach § 2 Abs.1 Z.27 StVO und PARKEN nach § 2 Abs.1 Z.28 StVO

Re: Halteverbotszone

Verfasst: 01.05.2021, 20:52
von Makun_Guard
Danke. Habe eine Antwort bekommen. Es gilt §44/2b in Verbindung mit §52 13b, der sich auf §52 13a und §51/4 bezieht. Auch wenn die Tafel nur ein Ganzes ist, ist ZONE unterhalb von Zeichen nach §52 13b nur eine Zusatztafel, kein eignes Zeichen.