Liebes Forum
Mal eine Frage an die Schwarm-Intelligenz : Welcher Paragraph definiert die Halteverbotszone? Fußgänger-,Begegnungszone oder Spielstraße ist klar und leicht findbar, aber die Halteverbotszone bzw. auch Halteparkverbotszone genannte fand ich nicht. Wo ist das Schild definiert? Übersah ich da etwas?
Halteverbotszone
Re: Halteverbotszone
Ein Vorschriftszeichen „HALTEN VERBOTEN“ gäbe es sowieso nicht, sondern würde das „HALTEN UND PARKEN VERBOTEN“ nach § 52 Z.13b StVO zur Anwendung kommen. Als Anmerkung: HALTEN nach § 2 Abs.1 Z.27 StVO und PARKEN nach § 2 Abs.1 Z.28 StVO
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Halteverbotszone
Danke. Habe eine Antwort bekommen. Es gilt §44/2b in Verbindung mit §52 13b, der sich auf §52 13a und §51/4 bezieht. Auch wenn die Tafel nur ein Ganzes ist, ist ZONE unterhalb von Zeichen nach §52 13b nur eine Zusatztafel, kein eignes Zeichen.
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