Organstrafverfügung Kurzparzone Wels Stadt

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Pipo1
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Organstrafverfügung Kurzparzone Wels Stadt

Beitrag von Pipo1 » 26.04.2021, 23:06

Hallo Gemeinde!

Ich hab einen etwas skurrile Organstrafverfügung bekommen.

Ich wurde zum Landesgericht in Wels geladen und habe gegenüber dem Gericht auf einer der blau gekennzeichneten Parkplätze geparkt. Darufhin habe ich beim Automat einen Parkschein mit Maximaldauer 120 Minuten gekauft und auch ordnungsgemäß ins Auto gelegt.
Als ich nach nicht einmal einer Stunde zurück zum Auto kommen entdecke ich den Strafzettel. :shock:

Tatbestand: 019
Bedeutet: Verwendung eines anderen als vorgeschriebenen Kurzparknachweises. :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

Ich hab das erstmal alles fotografiert und zurück zum Gericht. Ich wollte die Dame an der Einlasskontrolle fragen was da los ist. Vor dem Eingang haben mich schon andere "Parkscheinkunden" angesprochen und gefragt ob ich auch einen Strafzettel trotz Parkschein habe. :o

Hmmm ... Ja! Sicherheisthalber hab ich mich umgesehen um keiner Achtung Kamera Aktion ins Messer zu laufen.

Mir wurde dann erklärt, dass das hier so üblich ist. Zwischen den Parkplätzen für die man Gebühren bezahlen muss, befinden sich Parkplätze die gebührenfrei sind, ABER eine Parkuhr erfordern. :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: Ich hatte keine Parkuhr hinterlegt, ich wäre aber auch nicht auf die Idee gekommen ...

Auf den Schildern zum Parken steht Kurzparkzone Ende: "Kurzparzone, Parkdauer 180 Minuten" werktags .... Darunter ein Schild Kurzparkzone Anfang: Kurzparkzone, gebührenpflichtig Parkdauer 120 Minuten" werktags ... mit anderenZeiten wie darüber.

Kurz mal nachgelesen:

Text
Kurzparknachweise
§ 1 Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:
1. Parkscheibe,
2. Parkschein,
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 145/2008),
4. Parkometer,
5. Parkzeitgeräte oder
6. elektronische Kurzparknachweise.

§ 2 Pflichten des Lenkers
Abs 4: Wer ein mehrspuriges Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellt, hat als Kurzparknachweis eine Parkscheibe oder einen Parkschein zu verwenden, sofern für den betreffenden Haltevorgang keine Gebührenpflicht besteht.

Eure Meinung dazu?



alles2
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Re: Organstrafverfügung Kurzparkzone Wels Stadt

Beitrag von alles2 » 27.04.2021, 02:40

Abgesehen davon, dass Du Dich auf die Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung (KÜV) beziehst (nur als Anmerkung), kann ich Deine Situation gut nachvollziehen. Stelle mein Fahrzeug etwa alle zwei Wochen auch dort ab. Nicht ganz zustimmen kann ich jedoch, dass sich die Kurzparkfläche zwischen gebührenpflichtige Kurzparkzonen befinden soll. Die Maria-Theresia-Straße beginnt beim Stadtmuseum und nach der Kreuzung beim Bezirksgericht endet die Gebührenzone. Der Rest entlang der Straße sollte meines Wissens gebührenfrei sein.

Diese gerechtfertigte Strafe kenne ich in Wels schon seit gut 10 Jahren und habe schon einigen Leuten dazu verholfen, es nicht bezahlen zu müssen. In Deinem Fall habe ich jedoch das Gefühl, dass Du Dich selbst zu helfen weißt, denn Du bist auf der richtigen Fährte. Auf dem Parkschein stünde nämlich nicht nur drauf, bis wann man bezahlt hat, sondern ebenso sollte damit der (früheste) Beginn des Abstellens gekennzeichnet sein, was für einige wenige dem Kurzparknachweis nach § 2 Abs.1 Z.1 KÜV genügen könnte. Das Wacheorgan argumentiert gerne entsprechend dem letzten Satz von § 2 Abs.2 KÜV, wonach an entsprechenden Parkplätzen nur jene Kurzparknachweise anzubringen wären, die sich auf den jeweiligen Parkvorgang beziehen. Demnach sind auf gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in erster Linie gelösten Tickets relevant, während etwaige Angaben laut Parkuhr unberücksichtigt bleiben. Für gebührenfreie Zonen sind eben die Tickets nicht vorgesehen, während daher in erster Linie nach Parkuhren Ausschau gehalten würde. Dein Argument hinsichtlich Absatz 4 sollte demnach nicht greifen, da der Kurzparknachweis mit Parkuhr und ohne Parkschein nur auf gebührenpflichtigen Kurzparkzone erbracht wäre, wenn nur das Halten frei wäre. Bei Dir hingegen ging es um den Parkvorgang ohne Gebührenpflicht, wofür eigentlich Behelfe wie eine Parkuhr vorgesehen sind.

Mein Problem ist nur, dass die vom unweit gelegenen Polizeikommissariat (Verkehrsamt in der Dragonerstraße, welches den ÖWD ermächtigt) meine Schriftstücke bereits kennen. Denn dort bin ich meist viel erfolgreicher, als wenn ich mich an den Österreichischen Wachdienst (bei der ÖWD kann man Fragen zur Strafe selbst richten) oder der Parkraumbewirtschaftung (beim Magistrat gelangen Fragen zum Zahlungsverkehr) wenden würde. Die Polizei ist prinzipiell für Fragen zur Strafe in späteren Stadien zuständig, wenn man z.B. im schlimmsten Fall statt dem Geldbetrag 12 Stunden einsitzen müsste.

Dennoch stünde mein Angebot, falls Wels weiterhin von der Ausreisetestpflicht verschont bleibt. Könnte das Ersuchen sogar nächsten Mittwoch persönlich beim PK Wels abgeben (stets bis 12 Uhr!), falls Du nicht aus der Umgebung bist, diese Art der Zustellung (mitunter aus Beweis- oder Kostengründen) vorziehst und der Fristenlauf noch nicht beendet wäre. Du könntest auch selbst was zusammenschreiben, während ich drüberschauen würde. Soll ich mir was ausdenken, müsste ich eben mitunter wissen, ob Du von weiter weg bist, ob es an dem Tag generell ein besonderes Ereignis gab, ob von einer Lenkerin ausgegangen werden kann oder ob es vielleicht sogar um ein Elektrofahrzeug mit herkömmlichen Kennzeichen geht (ohne grüne Schrift).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Pipo1
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Re: Organstrafverfügung Kurzparzone Wels Stadt

Beitrag von Pipo1 » 11.05.2021, 01:08

Hallo!

Besten danke für die Info! Was wäre den die richtige Agumentation?
Die Ankunftszeit ergibt sich aus der maximalen Parkdauer und ist daher ebenso nachgewiesen?

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Organstrafverfügung Kurzparzone Wels Stadt

Beitrag von alles2 » 11.05.2021, 02:10

Ich bin bisher mit der Tränendrüse und der Beschreibung von Umständen, bei denen es kaum noch Gegenargumente gibt, ziemlich gut gefahren. Manchmal kann es helfen, recht kreativ zu sein, "a wengerl oarschkrailerisch" und einen auf Armutschkerl zu machen. Stellt man die Rechtmäßigkeit in Frage, kann man ziemlich "einfoarn".

Mich hatte es zuletzt im November in der Wallerer Straße erwischt (Vorsicht Radarbox). 7 km/h zu schnell in der 30er Zone. Ich sage nur Lockdown. Prompt wurde seitens des PK der LPD jedoch von der Verhängung einer Strafe abgesehen und mir wurde eine Ermahnung erteilt.

Und weil ich kein kreativer Kopf bin, läuft es bei mir immer nach dem selben Muster ab. Eine Vorlage findet sich hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=15914&p=40289#p40289

Was ich für Deinen Fall brauchen würde, wären jene Informationen, die ich im letzten Satz meines ersten Beitrags angesprochen habe. Freilich kann man es auch kurz und schmerzlos machen und einfach schreiben, dass Du Dir unsicher warst, in welcher Zone Du Dich gerade aufhältst, Dir aufgrund Deines Gerichtstermins die Zeit davonlief und Du in der Annahme warst, dass man aus dem eingelösten Parkticket ohnehin Deine Ankunftszeit entnehmen könne. Eventuell, dass Du es in solchen Situationen immer so gehandhabt hättest und bisher niemand was einzuwenden gehabt hat. Jetzt sei Dir bewusst geworden, dass dies nicht toleriert werden muss, es für Dich eine Lehre war, Du das nicht mehr machen wirst (mit einem kleinen Augenzwinkern "zumindest in Wels") und ob man vielleicht von der Strafe absehen könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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