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§57a Pickerl abgelaufen - Strafe?

Verfasst: 19.04.2021, 17:57
von weisseweste
Liebes Forum,

Ich habe mein Motorrad in Wien auf der Straße bzw. natürlich auf einem Parkplatz geparkt. Leider habe ich komplett vergessen, dass das Pickerl schon seit August 2020 abgelaufen ist (exkl. Überziehungsfrist). Nun fand ich auf meinem Lenker eine "Verständigung" vor, dass mein Motorrad mit abgelaufenem Pickerl unrechtmäßig geparkt ist.

Meine Fragen an euch sind:
- Was habe ich zu befürchten an Anzeigen/Strafen usw. und in welcher Höhe spielt sich so etwas ab?
- Kann ich irgendetwas tun, um jenes zu verhindern? Z.B. Pickerl sofort machen lassen und nachweisen o.Ä.

Ich bin für jede Auskunft und Erfahrung dankbar!

Liebe Grüße

Re: §57a Pickerl abgelaufen - Strafe?

Verfasst: 19.04.2021, 22:32
von alles2
Ich gehe mal davon aus, dass eine Anzeige bei der Strafbehörde eingegangen ist und vermute, dass auf Grund der überschrittenen Toleranzfrist im Rahmen des § 134 Abs.1 KFG (Kraftfahrgesetz) zwischen 60 und 112 Euro wegen Übertretung des § 103 Abs.1 Z 1 KFG fällig werden. Denn nicht nur der Zulassungsbesitzer, sondern auch der Lenker, hat sich vor Fahrtantritt von der Verkehrszulässigkeit des Fahrzeuges zu vergewissern. Liegen mehrere einschlägige Vormerkungen vor, kann es entsprechend teurer werden.

Das Begangene kannst Du nicht mehr rückgängig machen. Einfach abwarten und im Bedarfsfall mit dem Strafreferenten reden. Bei den Rechtfertigungen, warum weniger (Strafminderung) oder gar nichts zu bezahlen wäre, können einige recht kreativ sein. Bei einer unmittelbar nachgeholten Begutachtung könnte eventuell nachträglich auf eine Ermahnung statt Strafe zurückgegriffen werden.