§57a Pickerl abgelaufen - Strafe?
Verfasst: 19.04.2021, 17:57
Liebes Forum,
Ich habe mein Motorrad in Wien auf der Straße bzw. natürlich auf einem Parkplatz geparkt. Leider habe ich komplett vergessen, dass das Pickerl schon seit August 2020 abgelaufen ist (exkl. Überziehungsfrist). Nun fand ich auf meinem Lenker eine "Verständigung" vor, dass mein Motorrad mit abgelaufenem Pickerl unrechtmäßig geparkt ist.
Meine Fragen an euch sind:
- Was habe ich zu befürchten an Anzeigen/Strafen usw. und in welcher Höhe spielt sich so etwas ab?
- Kann ich irgendetwas tun, um jenes zu verhindern? Z.B. Pickerl sofort machen lassen und nachweisen o.Ä.
Ich bin für jede Auskunft und Erfahrung dankbar!
Liebe Grüße
Ich habe mein Motorrad in Wien auf der Straße bzw. natürlich auf einem Parkplatz geparkt. Leider habe ich komplett vergessen, dass das Pickerl schon seit August 2020 abgelaufen ist (exkl. Überziehungsfrist). Nun fand ich auf meinem Lenker eine "Verständigung" vor, dass mein Motorrad mit abgelaufenem Pickerl unrechtmäßig geparkt ist.
Meine Fragen an euch sind:
- Was habe ich zu befürchten an Anzeigen/Strafen usw. und in welcher Höhe spielt sich so etwas ab?
- Kann ich irgendetwas tun, um jenes zu verhindern? Z.B. Pickerl sofort machen lassen und nachweisen o.Ä.
Ich bin für jede Auskunft und Erfahrung dankbar!
Liebe Grüße