Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

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Lisa271214
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Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von Lisa271214 » 14.04.2021, 12:15

Hallo,

mein Freund hatte vor 2 Jahren eine Polizeikontrolle.
Daher er im Drogen Ersatz Programm ist wurde er zum Amtsarzt geschickt und Ihm wurde der Führerschein abgenommen.
Mein Freund ist vor Gericht gegangen, hat aber das Verfahren verloren.
Jetzt wäre meine Frage ob die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten zu bezahlen ist, obwohl er gleich gesagt hatte das er im Drogen Ersatz Programm ist und ihm wurde nur sein verschriebenes Medikament nachgewiesen.
Freue mich über Antworten.

LG



alles2
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Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von alles2 » 14.04.2021, 14:16

Für mich wäre jetzt interessant zu erfahren, warum ihn die Polizei aufgehalten hatte (stichprobenmäßige Verkehrskontrolle, körperliche Auffälligkeiten) und ihm der Schein abgenommen wurde. Wenn sich jemand im Substitutionsprogramm befindet, bedeutet es noch lange nicht, dass er immer sauber ist. Daher darf bei begründetem Verdacht eine klinische/amtsärztliche Untersuchung nach § 5 Abs.9 StVO und eventuell anschließender Blutuntersuchung nach § 5 Abs.10 StVO vorgenommen werden. Stellt sich heraus, dass der Betroffene sich in einem suchtmittelbeeinträchtigten Zustand befand (Ergebnis war auf Suchtgift positiv), hat dieser auch für die Kosten aufzukommen, die sich wohl auf 500 bis 1000 Euro belaufen können. Konnte nichts Richtung Drogen gefunden werden, könnte so ein Kostenbescheid beeinsprucht werden.

Bin jetzt nicht vom fach-/amtsärztlichen Gutachten nach § 8 FSG (Führerscheingesetz) ausgegangen, die sich für gewöhnlich auf 50 Euro belaufen und in Anbetracht der Umstände nicht so sehr ins Gewicht fallen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Lisa271214
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Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von Lisa271214 » 14.04.2021, 17:06

Hallo,

danke schon mal für die Antwort.
Damals war es eine allgemeine Verkehrskontrolle nach einer Hanfmesse, also so ziemlich jeder wurde aufgehalten der vom Parkplatz weg fuhr.
Die Polizei meinte das alles passt aber trotzdem zum Amtsarzt falls er doch etwas anderes feststelle.
Beim Blutergebniss ist rausgekommen, das er sein Medikament genommen hat was er von Anfang an gesagt hatte.
Der Amtsarzt stellt alle Symptome einer Suchtgift Beeinträchtigung fest, obwohl die Polizisten gar nichts feststellten.
Mein Freund ist vor Gericht gegangen und wurde für schuldig befunden, nach zwei Jahren kämpfen, obwohl die Aussage von Amtsarzt und Polizist nicht zusammen passte.
Jetzt wollen Sie das Geld für die Blutuntersuchung und da wäre meine Frage jetzt ob es einen Sinn macht einen Einspruch zu machen, weil er nur auf sein Medikament positiv war, das er verschrieben bekommt?

Lg

alles2
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Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von alles2 » 15.04.2021, 11:25

Naja, einfach so wird man nicht zum Amtsarzt begleitet. Die Polizei dürften schon einen Verdacht haben, konnten aber nichts konkretes feststellen. Von mir aus, weil sich die Pupillen vielleicht im Grenzbereich aufgeweitet haben. Sobald der Bluttest positiv ist und niemanden dabei ein Verschulden über die Vorgehensweise nachzuweisen ist, ist eine Anfechtung praktisch aussichtslos.

Nun wäre es wichtig zu erfahren, um welches Medikament es sich handelt. Das riecht irgendwie nach Opiate/Opioide wie Tramal oder vielleicht NSAR wie Hydal, Voltaren, Seractil, Parkemed usw., die auf einem Rezept mit einer Suchtgiftvignette versehen werden. Auch wenn man sich einem durch Medikamente beeinträchtigten Zustand befand (§ 7 Abs.1 Z.1 FSG), sollte der Bluttest grundsätzlich gerechtfertigt sein, um auch einen Nachweis über die Beeinträchtigung zu haben.

Jetzt war ich nicht vor Ort und kann nicht einschätzen, ob der Bekannte mit offenen Karten gespielt und dem Beamten oder dem Arzt das Medikament genannt hat. Und wusste Dein Freund, dass er mit dem Medikament nicht mit dem Auto fahren sollte? Diese Hinweise sollten sich im Beipackzettel finden. Sollte er den Führerschein wieder haben wollen, würde der Amtsarzt auch hier wegen einer möglichen Arzneimittelabhängigkeit hinkünftig nach § 14 Abs.1 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung) vorgehen.
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Lisa271214
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Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von Lisa271214 » 15.04.2021, 11:37

Hallo,

es handelt sich um Substitol.
Er darf ja mit dem Auto fahren muss halt Haarprobe und jedes Jahr zum Amtsarzt und den Führerschein verlängern lassen.
Er hat mit offen Karten gespielt und hat gesagt er nimmt nur sein Medikament und mehr nicht.
Und im Blut wurde nur Substitol/Opiate gefunden.
Lohnt es sich einen Einspruch zu machen, immer hin geht es um 956 Euro ohne Strafe.
Die Strafe hat er eh bezahlt, aber er sieht es nicht ein warum er den Bluttest bezahlen soll, wenn er nur auf sein verschriebenes Opiat positiv war.

Lg

alles2
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Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von alles2 » 15.04.2021, 15:23

Also wenn dem Verkehrsamt die Einnahme des Medikamentes bekannt war, er trotzdem den Führerschein befristet ausgestellt bekommen und er sich nicht mehr als verschrieben von dem Arzneimittel eingeworfen hat, würde ich zu jener Stelle gehen, von der dieser Kostenbescheid ausgegangen ist und die darüber aufklären. Vielleicht nehmen die es dann zurück. Ansonsten wäre es eben zu beeinspruchen.

Aber irgendein Scheiß muss er gebaut haben, sonst hätte er den Schein nicht abgeben müssen. Ist vielleicht noch bekannt, welcher Zahlencode im Führerschein vermerkt war? Meiner bescheidenen Einschätzung nach dürfte er irgendwelche Auflagen nicht eingehalten haben. Ich nehme mal an, dass überhöhte Blutwerte festgestellt wurden, die allein durch die verschriebene Medikation nicht erreicht worden wären. Es ist dann auch völlig wurscht, ob sich Polizist und Amtsarzt widersprechen. Bei begründetem Verdacht der Verkehrsunzuverlässigkeit muss gehandelt werden, da es sonst auf den Beamten zurückgefallen wäre.
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Lisa271214
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Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von Lisa271214 » 16.04.2021, 02:03

Hallo,

Die Blutwerte waren zu hoch, aber der verschreiben Arzt bei uns in Österreich (Psychologe) hat ein Gutachten geschrieben, in dem steht das so hohe Werte auch durch andere Sachen sein können. Zb. Zu wenig trinken, keinen guten Stoffwechsel usw.
Ausserdem liegt der Wert bei uns bei 40 nanogramm pro ml. Er hatte 118 nanogramm.
Ich kann auch beweisen das er nie mehr als seine Dosis nimmt.
In seinem Führerschein war der Zahlencode 104 eingetragen.
Ihm wurde jetzt schon 3 mal der Führerschein abgenommen nur weil er auf sein Medikament positiv war und ihm wird aber der Führerschein immer wieder ausgestellt. Er muss zwar alles machen wie Psychologe usw.
Damals hatte beim amtsarzt die Dame gesagt was das kontrolliert, ob mit den Augen alles passt er soll in die Öffentlichkeit gehen wie er wieder den Führerschein beantragt hat.
Würdest du mir deine E-Mail Adresse geben oder keine Ahnung, dann könnte ich dir den Akt schicken.
Dann habe ich noch eine Frage ob du mir einen Einspruch schreiben könntest wenn ich dir den Akt schicke usw, ich würde dir sogar Geld überweisen gar kein Problem ( du schreibst so als wenn du dich auskennst und ich weiss leider nie was ich bei einem Einspruch schreiben soll, weil ich die paragraphen nicht kenne)
Würde mich freuen wenn du mir antwortest.

LG Lisa

alles2
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Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von alles2 » 16.04.2021, 03:17

Meinst Du anstelle eines Psychologen vielleicht ein Psychiater? Würde mich wundern, dass ein Psychologe dahingehend ein seriöses Gutachten erstellen kann, da er kein Facharzt ist.
Ob das mit dem wenig Trinken und schlechter Stoffwechsel so stimmt, könnte ich jetzt nicht bestätigen, schließe es aber auch nicht aus. Die gängige Meinung ist, dass Alkohol oder die Wechselwirkung mit anderen Medikamenten (Beruhigungsmittel) die Verstärkung der Wirkung begünstigen kann.

Du kannst mir über dieses Forum eine private Nachricht schreiben. Klicke dazu einfach auf meinen Mitgliedsnamen. Kann nicht versprechen, ob ich das mache, weil ich mindestens bis einschließlich Wochenende genug um die Ohren habe. Keine Ahnung, ob Ihr irgendeine Frist beachten müsst. Falls ja, könnte ich vielleicht noch was deichseln.
Nur offen gestanden habe ich dafür eher weniger Lust, weil ich wenig Hoffnung habe, ob ein Einspruch was bringen würde. Verlangen würde ich zwar nichts dafür. Doch sollte ich mich dessen annehmen und sich tatsächlich ein Erfolg einstellen, wäre ich einem kleinen Obolus freilich nicht abgeneigt. Oder es meldet sich wer freiwillig bei Dir, der das übernehmen würde.

Damit das alles einen Sinn macht, müsste ich zu viele Details in Erfahrung bringen:
Was ist in Bezug auf den Zahlencode in seinem Führerscheinregister (Merkblatt) nach § 16a FSG eingetragen? Diese Information bekommt man beim Verkehrsamt. Das ist nämlich auch jene Information, die ein Polizist abfragen sollte, wenn er in einer Lenkberechtigung den Code 104 wahrnimmt.
Seit wann bekommt der Führerscheinlose Substitol verschrieben? In welcher Darreichungsform? Eventuell retardiert? Welcher Wirkstoffgehalt? Werden noch andere Medikamente eingenommen? Gab es Unterbrechungen? Welche Medikamente wurden vorher verschrieben bzw. gab es Nebenwirkungen? Wurde bereits eine niedrigere/höhere Dosis probiert? Auf jeden Fall bräuchte ich die Beipackzetteln sämtlicher Medikamente (in Kopie)!

"Auskennen" ist relativ. Mittlerweile weiß ich, wie man mit den Behörden umgehen muss, um zu seinem Recht zu kommen und der vereinzelt vorkommenden Willkür entgegenzutreten. Dafür kämpfe ich gerne mal wie ein Löwe. Nur wenn es aussichtslos erscheint, wäre es für mich vergeudete Zeit. Dabei berufe ich mich weniger auf irgendwelche Paragraphen, sondern zeige vorzugsweise Missstände auf.
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Nukular
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Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von Nukular » 16.04.2021, 08:34

Substitol!!!! Ernsthaft?? Egal ob dein Freund den Konsum des "Medikamentes" zugegeben hat oder nicht. Es muss durch die Polizei ja festgestellt werden welche Beeinträchtigung vorliegt.
Darüber hinaus ist ein lenken eines FZG unter beeinträchtigung von Substitol NIEMALS legal!!!! Dies stellt immer eine Beeinträchtigung dar.
IMMER!!!!
Ein Einspruch in welcher Hinsicht auch immer ist ABSOLUT lächerlich und hat NIEMALS eine Chance.
Wie Unschuldig kann er sein wenn er als "ehemalicher" Suchtgiftkonsument unter dem einfluss von Substitol auf einer Hanfmesse war??? :shock: :shock:

MG
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Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Muss man die Blutuntersuchung und das Amtsarzt Gutachten bezahlen?

Beitrag von MG » 16.04.2021, 10:57

@nukular:

ntscheidende Behörde
UVS Steiermark
Dokumenttyp
Rechtssatz
Entscheidungsart
Bescheid
Geschäftszahl
42.14-3/2004
Entscheidungsdatum
20.04.2004
Index
Verwaltungsverfahren
Norm
FSG-GV §14 Abs5
Rechtssatz
Eine amtsärztliche Nachuntersuchung (mit Befristung der Lenkberechtigung) stellt grundsätzlich auf fortschreitende Erkrankungen ab, nach deren Art in Zukunft mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss (vgl VwGH 18.1.2000, 99/11/0266 ua). Daher ist die Vorschreibung einer amtsärztliche Nachuntersuchung nicht gerechtfertigt, wenn die in der Vergangenheit heroinabhängige Inhaberin einer Lenkberechtigung für die Klasse B nach mehreren fachärztlichen Gutachten ein erfolgreiches Substitutionsprogramm absolviert, wodurch sie seit mehr als drei Jahren keine Drogen mehr konsumiert (regelmäßige negative Harnbefunde) und mit Unterstützung des Medikamentes Substitol ein normales Berufsleben meistert. Die Tatsache, dass diese "Ersatzdroge", von der die Berufungswerberin gegenwärtig abhängig war, die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen kann, erforderte noch keine amtsärztliche Nachuntersuchung. So war die Berufungswerberin trotz täglicher Verwendung eines PKW`s nicht verkehrsauffällig geworden und wurde eine Rückfallsgefahr in neue Drogenabhängigkeiten vom Facharzt mit dem Hinweis auf vorhandene gute Copingstrategien verneint. Allerdings sind nach § 14 Abs 5 FSG-GV weiterhin regelmäße Harnbefunde auf unbestimmte Zeit vorzuschreiben, wenn nicht absehbar ist, wann die Inhaberin der Lenkberechtigung aus dem Substitutionsprogramm in die Abstinenz aussteigen wird und die Verhaltensbeobachtung beendet werden kann.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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