Führerschein nachkontrolle

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Fredm
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Führerschein nachkontrolle

Beitrag von Fredm » 11.04.2021, 12:04

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich möchte in den nächsten Monaten einen traktor Führerschein (Führerschein F) machen. Ich habe seit ca 2008 einen B Führerschein und mußte im 2 Jahr meines Führerscheins regelmäßige urinproben abgeben (alle negativ) weil ich mal mit Gras in der Tasche erwischt wurde. Seitdem steht in meinem Führerschein bei den Beschränkungen der Zahlencode 104. Jetzt meine Frage : Wenn ich jetzt zu meinem B Führerschein denn F führerschein mache muss ich dann jetzt wieder eine kontrolluntersuchung (drogentest) machen?



alles2
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Re: Führerschein nachkontrolle

Beitrag von alles2 » 11.04.2021, 14:28

Irgendwo hat sich bei "musste im 2 Jahr meines Führerscheins regelmäßige Urinproben abgeben" ein Fehler eingeschlichen, sodass nicht ganz verständlich ist, was Du damit meinst. Vielleicht kann Du das nochmal erklären.

Wann wurde denn der Führerschein das letzte Mal ausgestellt?
Wann gab es die letzte ärztliche Kontrolluntersuchung und wann wäre der nächste fällig?

Bei allen Führerscheinklassen, bei denen es um Kraftfahrzeuge und das Ziehen von Anhängern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr geht, muss nämlich die Verkehrszuverlässigkeit der Person nach § 7 FSG (Führerscheingesetz) sichergestellt werden. Daher würde auch die Klasse F mit dem Zahlencode vermerkt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Fredm
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Re: Führerschein nachkontrolle

Beitrag von Fredm » 11.04.2021, 14:48

2010 wurde der Führerschein neu ausgestellt und da gab es auch die letzte ärztliche untersuchung. Seitdem musste ich keine mehr machen.

alles2
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Re: Führerschein nachkontrolle

Beitrag von alles2 » 11.04.2021, 16:52

Wenn ich Dich richtig verstehe, wurde der Führerschein von 2010 nicht unter Befristung erteilt und es wurden keine Bedingungen vorgeschrieben. Diese Eintragung laut § 5 Abs.5 FSG kenne ich nur bei eingeschränkt erteilten Lenkberechtigungen im Sinne von § 2 Abs.5 FSG-DV (Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung). Die Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen macht ja gar keinen Sinn, wenn der Führerschein gar nicht verlängert werden muss. Denn so gäbe es nichts, was Du zu beachten hättest und bei Nichteinhaltung und Übertretung des FSG der Schein wieder entzogen werden könnte.

Meiner Meinung nach hättest Du damals schon die Entfernung des Zahlencodes beantragen können. Vermutlich wurde es einfach nur von dem befristeten Führerschein übernommen, anstatt es anzupassen. Jetzt ist natürlich die berechtigte Frage, wie das Verkehrsamt damit umgeht, wenn der Schein erneuert wird. Das ist schwer zu sagen und hängt auch davon ab, ob es irgendwelche Einträge im Merkblatt nach § 2 Abs. 6 FSG-DV gibt. Ohne diese kann selbst die Polizei im Rahmen einer zwingenden Abfrage des Zentrale Führerscheinregister nichts entnehmen, wenn diese mit dem Zahlencode 104 konfrontiert wird. Das würde das System überflüssig machen. Diese Umstände kann von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt werden. Zumindest solltest Du denen darauf hinweisen, dass die es bei einem neuen Schein entfernen mögen. Entweder es folgt Deinem Ersuchen oder machen es von der Stellungnahme des Amtsarztes im Hinblick auf § 14 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung) abhängig. Notfalls eine Beschwerde gegen einen ablehnenden Bescheid einbringen und das Gericht könnte den eingetragene Zahlencode beschlussmäßig aufheben lassen, auch weil ja keine (fortschreitend) gesundheitliche Einschränkung gemäß § 3 Abs.5 FSG‑GV über die Eignung zum Lenken von Fahrzeugen bekannt ist, die einer ärztlichen Kontrolluntersuchung bedürfte.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.04.2021, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Fredm
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Re: Führerschein nachkontrolle

Beitrag von Fredm » 12.04.2021, 06:47

OK. Vielen Dank für die antwort

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