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Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 10.04.2021, 10:33
von DerVerschollene
Guten Morgen,

ich wurde heute (Samstag) in Wien abgeschleppt. Mich würde interressieren, ob ich Recht auf Einspruch habe bzw. wie meine Chancen stehen.

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Dies ist die Sicht des Parkplatzes, wo ich mein Auto am Freitag nach 20h abgestellt habe. Laut diesem Schild sollte ich kein Parkverbot missachtet haben.

Doch leider habe ich nicht auf die Rückseite des Schildes geschaut:

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Muss ein Parkverbot von beiden Seiten ausgeschildert werden? Wie stehen meine Chancen?

Ich werde heute Abend das Auto holen und mir Zahlungsbescheid geben lassen, damit ich noch mein 14 tätigiges Recht auf Einspruch nutzen kann.

Ich würde mich über ein Feedback freuen!

Vielen Dank!

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 10.04.2021, 11:22
von alles2
Dort wo ein Ende ist, muss es auch einen Anfang geben. Der war - Deiner Darstellung nach beurteilend - wohl nicht von Seiten der Kreuzung, da Du die Straße von der anderen Seite befahren haben dürftest. Daher ist zu vermuten, dass dieses Halte- und Parkverbot auch hinter Dir (ausgehend vom ersten Foto) beschildert wurde, den Du schlicht übersehen haben könntest.
Um mehr sagen zu können, müsste man allerdings zumindest die Straßenbezeichnung erfahren.

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 10.04.2021, 12:00
von DerVerschollene
Danke für die Rückmeldung!
Das klingt schon Mal positiv.

Es handelt sich um die Rötzergasse, Ecke Homayrgasse, gegenüber der Polizei.

Liebe Grüße

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 10.04.2021, 12:35
von DerVerschollene
alles2 hat geschrieben:
10.04.2021, 11:22
Dort wo ein Ende ist, muss es auch einen Anfang geben.
Umgekehrte Frage: Dort wo ein Anfang ist, muss es auch ein Ende geben?
Bzw. ist man verpflichtet die Schilder von beiden Fahrtrichtungen zu überprüfen?

Danke & liebe Grüße

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 10.04.2021, 16:59
von alles2
Ich habe mir die Stelle gerade virtuell angesehen. Tatsächlich wird in der Rötzergasse das Halte- und Parkverbot nur in Fahrtrichtung beschildert. Ich hätte mir erwartet, dass auch der Beginn des Verbots auf der linken Seite markiert wird, wenn man von der Kalvarienberggasse reinbiegt. Dass dem nicht so ist, erkennt man ganz links vom Bild:

Screenshot 2021-04-10 163843.jpg
Screenshot 2021-04-10 163843.jpg (112.86 KiB) 4393 mal betrachtet

Anfangs war ich selbst perplex, weil ich noch nie in so einer Situation war, mit sowas noch nicht konfrontiert wurde und mir dahingehend die Straßenverkehrsordnung noch nicht bewusst war. Doch anscheinend dürfte es tatsächlich so sein, dass die Beschilderung nur für die Fahrtrichtung vorgesehen ist. Quert man die entgegengesetzte Fahrtrichtung, hat man sich selbst um die Wahrnehmung der Beschilderung von der anderen Seite zu kümmern. Ist mir auch neu, weil ich zwar Örtlichkeiten mit beidseitigen Beschilderungen kenne, dies sich jedoch um Einbahnstraßen handelten. Selbst habe ich mich auch oft genug entsprechend § 7 Abs.4 StVO entgegen der Fahrtrichtung hingestellt. Allerdings nie in einer Halte- und Parkverbotszone.

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 11.04.2021, 16:45
von schanzenpeter
Abschleppung wegen Parken im Parkverbot scheint mit übertrieben - normalerweise gibt es eine Strafe bzw. Anzeige. Vielleicht war der Abschleppgrund ein anderer? Verkehrsbehindert abgestellt?
Beim ersten Foto sieht man nicht, wo das Auto tatsächlich geparkt hat.

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 11.04.2021, 17:04
von alles2
Oder es waren keine Kennzeichen am Fahrzeug, weil z.B. gestohlen. Hat es alles schon gegeben.
Um eine Abschleppzone oder ein Behindertenparkplatz dürfte es sich auch nicht handeln.

Aber ja, nicht jede Abschleppung ist rechtens. Würde daher auch zuerst einmal den Grund bei der MA 48 erfragen und bei berechtigten Bedenken vorerst nicht zahlen, egal wie sehr man dazu aufgefordert wird. Stattdessen die Zahlungsverweigerung anmelden und sich einen Zahlschein samt Bescheid geben lassen, den man eventuell mit Vorstellung bekämpfen könnte.

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 12.04.2021, 19:52
von DerVerschollene
Hallo!

Vielen Dank für eure ausführliche Analyse!

Ich habe das Auto bereits am WE geholt und mir einen Zahlungsbescheid geben lassen. Offensichtlich bin ich einer LKW-Ladezone gestanden.

Wenn es tatsächlich so ist, dass die Ausweisung einer Parkzone nur aus eine Fahrtrichtung beschildert sein muss, dann ich habe ich wohl keine guten Chancen bei einem Einspruch.

Ich werde mich noch weiter erkundigen, aber vermutlich bleibt mir nichts übrig als zu zahlen.

Es waren noch viele andere Parkplätze frei und ich habe mir den ungünstigsten ausgesucht 🙈😜

Liebe Grüße

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 13.04.2021, 02:18
von alles2
Lass es uns bitte wissen, wenn sich dabei neue Erkenntnisse ergeben. Kann Dir unter diesen Umständen auch wenig Hoffnung machen und die Abschleppung dürfte nach § 89a Abs.2 Erster Satz StVO berechtigt sein. Wegen meinem Google Maps-Ausschnitt dachte ich zuerst, dass dort so ein Billa-Sattelschlepper mit Auflieger und ohne Anhänger leicht Platz haben müsste, sofern es nicht bereits durch andere besetzt wurde. Schaut man sich Dein 2. Fotos an, bekommt man einen gänzlich anderen Eindruck.

Auf jeden Fall danke ich Dir für den Beitrag, weil mich so die Problematik sensibilisiert hat, sollte ich in Wien auch mal vor so einer Situation stehen. Wäre ich von der Kalvarienberggasse reingebogen, hätte ich mich wohl auch rein auf die anfangs aufgestellte Beschilderung über die Kurzparkzone (Anfang) verlassen. Auf der anderen Seite wüsste ich nicht, ob ich mich getraut hätte, entgegen der Fahrtrichtung bis unmittelbar vor dem Ende-Schild zuzufahren. Man stelle sich nur vor, es wäre wer von der Hormayrgasse angerauscht gekommen.

Wieviel verlangt das Amt eigentlich von Dir? Sind es weiterhin die 294 Euro?
Und sind sie Dir blöd gekommen wie "Ohne Geld kein Auto"?

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 16.04.2021, 19:45
von Novi
Hmm, auch wenn ich jetzt nicht direkt betroffen bin, aber ist hier bei diesem „Schilderbaum“ alles richtig? Ich meine damit, dass hier eigentlich nicht mehr als 2 Schilder angebracht sein dürfen, es sei denn, diese hängen (inhaltlich) zusammen, sind Wegweiser, Verordnungen, die das gesamte Ortsgebiet betreffen, oder es handelt sich um Verordnungen wie Kurzparkzonen und Parkraumbewirtschaftungsreglen...
Kann man hier auf dieser Basis, obwohl diese Verordnungen ja trotz der „falschen“ Anbringung gültig sind, nicht mit Hinweis darauf zumindest eine Strafmilderung bekommen?

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 16.04.2021, 20:16
von schanzenpeter
Ich sehe überhaupt, dass in der Kurzparkzone während der Kurzparkzeiten das Halten und Parken verboten ist.
das ist doch widersprüchlich? Oder sehe ich das falsch? Nur LKW dürfen parken, wenn sie die Parkgebühr bezahlen?

Re: Abschleppung gerechtfertigt?

Verfasst: 16.04.2021, 20:24
von alles2
Verstehe das Problem nicht ganz. Die Kurzparkzone gilt für den ganzen Abschnitt zwischen der Kalvarienberggasse und Hormayrgasse. Dazwischen gibt es immer wieder Bereiche mit Halte- und Parkverbot, die eben entsprechend beschildert sind.