Privatanzeige gegen Falschparker auf einer Straße

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Gerhard332
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Privatanzeige gegen Falschparker auf einer Straße

Beitrag von Gerhard332 » 31.03.2021, 16:25

Wir haben ein Grundstück darauf befinden sich mehrere Garagen (Garagengemeinschaft) die Ausfahrt mündet in eine öffentliche Straße welche ca. 5 Meter breit ist.

Seit einiger Zeit parken auf dieser Straße von einer gegenüber liegenden Wohnanlage, unmittelbar vor den Schnittpunkten unserer Aus/Einfahrt, Fahrzeuge in beiden Richtungen, mal entgegen der Fahrbahn, mal mit der Fahrbahn. Diese Fahrzeuge behindern uns besonders bei der Ausfahrt in der Sicht, einige Male sind daraus schon gefährliche Situationen entstanden.

Die StVO § 24 schreibt nun vor, dass ein Parken unter 5,20 Meter freibleibenden Fahrbahnbreite, verboten ist.

Meine konkrete Frage sollte ich den § 24 richtig verstanden haben:

Kann ich jetzt die Fahrzeuge fotografieren und zur Anzeige bringen?

An wem wird die Anzeige verschickt bzw. wer ist dafür zuständig?

Wie erfahre ich, ob die Anzeige überhaupt bearbeitet wird?

Möchte nicht laufend Anzeigen durchführen, welche dann im Müll landen.

Danke schon mal für eure Mühe!



alles2
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Re: Privatanzeige gegen Falschparker auf einer Straße

Beitrag von alles2 » 31.03.2021, 16:50

Das ist die absolut falsche Vorgehensweise. In solchen Situationen sollte die Polizei hinzugezogen werden. Bitte nicht die Notruf-Nummer, sondern die nächste Inspektion telefonisch kontaktieren. Sie würde sich das dann vor Ort anschauen und kann bei einer Übertretung neben der Ausstellung eines Organmandats entsprechende Maßnahmen nach § 89a StVO ergreifen. Das mit dem Bild könnte man auch machen, wobei dann eine Beurteilung über die Sachlage ungleich schwieriger wird.

Dass andere Straßenbenützer durch die fehlende Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht gefährdet und behindert werden dürfen, ist aus § 3 StVO zu entnehmen. In Verbindung mit dem Halten und Parken auf Fahrbahnen gibt es § 23 Abs.1 StVO her (evtl. auch Abs.2a). Mehr zu Ein- und Ausfahrten findet sich unter § 13 StVO.

Das mit der konkreten Breitenangabe schreibt übrigens nicht § 24 Abs.3 lit.d StVO vor, sondern es handelt sich um einen sich variablen Maßstab aus der Judikatur, ob eingeengte Fahrbahnverhältnisse vorliegen. So kann beurteilt werden, ob durch Unterschreitung eine Verkehrshinderung vorliegt. Denn genau genommen wäre noch ein zusätzlicher Sicherheitsabstand zu berücksichtigen. Man orientiert(e) sich eben an die Breite eines Transporters. Außerdem gilt bei Kurven eine größere Straßenbreite von über 3 Meter.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Gerhard332
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Re: Privatanzeige gegen Falschparker auf einer Straße

Beitrag von Gerhard332 » 31.03.2021, 21:10

Das mit der Polizei ist natürlich eine Möglichkeit, sie hat auch schon mehrmals Anzeigen verteilt, doch die könnte jeden Tag 2-6x kommen, ich wollte der Polizei die Arbeit ersparen, in Zeiten wie diesen. Wir sind ja vor Ort.
Deshalb die Meinung, wir fotografieren und schicken es per Email ab, geht auch schneller, bis die Polizei kommen kann vergeht eine Zeit und der Pkw ist in der Zwischenzeit verschwunden.
Ein Organstrafmandat ist auch billiger als eine Anzeige und wie man sieht, schreckt das die meisten ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht ab.
IMG_20210123_110859-strafe.jpg
IMG_20210123_110859-strafe.jpg (90.15 KiB) 2725 mal betrachtet
Wir sind nur nicht im klaren, wer ist zuständig für die schriftliche Anzeige und wie wir sicher sein können das diese nicht irgendwo unbearbeitet verschwindet.
Das ganze Betrifft die Stadt Graz


Danke übrigens für die genauen § Erklärung!

alles2
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Re: Privatanzeige gegen Falschparker auf einer Straße

Beitrag von alles2 » 31.03.2021, 22:32

Nachdem es sich um eine Verkehrsfläche mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs 1 StVO handelt, sollten nur Maßnahmen durch die Behörden veranlasst werden. Du könntest Dir am Computer eine Vorlage zusammenschreiben, welches Ihr dann im Bedarfsfall - so wie die Polizei - hinter dem Scheibenwischer klemmt. Diese könnte enthalten, dass man gegen die Bestimmung des § 23 Abs. 1 StVO verstoßen würde, wonach man beim Halten oder Parken darauf Bedacht zu nehmen hätte, dass kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Einbiegen, Einfahren oder Ausfahren gehindert wird. Eine Verwaltungsübertretung könne gemäß § 99 Abs.3 lit.a StVO eine Geldstrafe bis zur Höhe von 726,00 Euro verhängt werden könnte; im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft werden könnte. Um die Fahrzeuglenker in Zukunft vom Verstoß der Bestimmungen abzuhalten, würden im Fall einer Verkehrsstörung sämtliche Kennzeichen notiert bzw. abgelichtet werden und bei einem abermaligen Vergehen die Polizei verständigt werden, bei der gegebenenfalls die Abschleppung angeregt werdenwürde.
Es ist jedem selbst überlassen, was er davon übernimmt oder wie es angepasst wird. Nur so viel, diese Handhabe findet sich immer wieder in der Praxis!

Für menschenfreundlicher würde ich es jedoch halten, dass man zuerst das Gespräch mit jenen Nachbarn sucht, die es betrifft. Die sollen sich darum kümmern, etwaige Besucher darauf hinzuweisen, dass sie das Fahrzeug nicht auf die Straße abstellen sollen.
Ihr könntet über diesen Missstand mit der Stadt klären. Sie hätte die Möglichkeit, diverse Schilder aufzustellen oder Bodenmarkierungen vorzunehmen.
Und auch wenn die Polizei mal länger brauchen sollte, dann ist das nicht Deine Schuld. Bevor Du zum Hörer greifst, könntest Du ja ein Foto machen. Ist die staatliche Hilfe vor Ort, kann diese eventuell veranlassen, dass der Verkehrssünder im Nachhinein eine Anonymstrafverfügung zugestellt bekommt. Im Zuge dessen könntest sie fragen, wie Ihr mit der Situation am besten umgehen sollt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

dru5ki
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Re: Privatanzeige gegen Falschparker auf einer Straße

Beitrag von dru5ki » 02.04.2021, 19:22

alles2 hat geschrieben:
31.03.2021, 16:50
Das ist die absolut falsche Vorgehensweise. In solchen Situationen sollte die Polizei hinzugezogen werden. Bitte nicht die Notruf-Nummer, sondern die nächste Inspektion telefonisch kontaktieren.
Will nur nochmal darauf hinweisen, dass das seit der Umstrukturierung der Landesleitzentralen und der Einführung des neuen Einsatzleitsystems der Polizei nicht mehr zielführend ist. Auch die nächste Inspektion muss, nachdem sie den "Falschparker" telefonisch entgegengenommen hat, die Landesleitzentrale anrufen und den Einsatz im System anlegen lassen. Dieser wird dann an die nächste freie oder örtlich zuständige Streife weitergeleitet. Vor allem in großen Städten wie Graz, Linz, Wien, etc. gibt es oft eigene Verkehrsstreifen bzw. Verkehrsinspektionen, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben.

alles2
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Re: Privatanzeige gegen Falschparker auf einer Straße

Beitrag von alles2 » 03.04.2021, 03:11

Verstehe, wobei das auch nur eine Empfehlung und ein Randnotiz meinerseits darstellt. In den letzten Wochen hatte ich wegen diverser Anliegen (auch hier im Forum) öfters mit der Polizei gesprochen. Dabei steuere ich die Landespolizeidirektionen (in erster Linie Wien oder die Hauptstadt meines Bundeslandes) und nicht die Sacherln in Hintertupfing an. In einem Fall wurde ich dann eben darauf hingewiesen, dass man nicht die Notrufnummer wählen sollte, falls mal die damals behandelte Situation eintreten sollte. Das ist mir eben hängen geblieben, warum ich es beiläufig erwähnt haben wollte.
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