Anhängerzuglast, Überladung, Toleranzen

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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oli
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Anhängerzuglast, Überladung, Toleranzen

Beitrag von oli » 20.02.2021, 11:19

Liebes Forum,

ich habe einen Prius 4 als Auto. Der darf laut Zulassungsschein 60kg Stützlast haben und einen 725kg schweren Anhänger gebremst und ungebremst ziehen.
Ich fahre mit dem Auto und meinen zwei Motorrädern gerne auf Rennstrecken quer durch Europa, also auch durch Österreich. Die 725kg gehen sich da knapp aus.

Nun meine Fragen:

1. Gibt es eine Toleranz bei der Überladung (nicht der Stützlast), bei der ich straffrei bei einer Kontrolle weiter fahren dürfte?

2. Stimmt es, dass erst ab 2 % Überladung ich nicht mehr weiter fahren darf.

3. zu 2. Heißt das also, dass ich zwar unter 2% Überladung Strafe zahlen müsste bei einer Kontrolle, aber weiter fahren dürfte?

Dass das ein Forum für österreichisches Recht ist, weiß ich. Wenn jemand etwas auch dazu zum umliegenden Ausland weiß (evtl. eigene Erfahrungen), dann freut mich das auch, da ich auch manchmal durch die Schweiz, Frankreich, Tschechien, Ungarn, Kroatien, Slowakei und Slowenien fahre.



alles2
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Re: Anhängerzuglast, Überladung, Toleranzen

Beitrag von alles2 » 22.02.2021, 14:22

Du spielst § 102 Abs.12 lit.g KFG (Kraftfahrgesetz) an, wonach es im Wesentlichen heißt:
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hiedurch eine Übertretung des § 4 Abs. 7a, des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs. 7a im Ausmaß von mehr als 2% oder der zulässigen Achslasten um mehr als 6% jedenfalls gefährdet wird, begehen (würden).
Vereinfacht gesagt kann man wegen jeder Gewichtsüberschreitung bestraft werden. Es liegt dann im Entscheidungs- bzw. Ermessensspielraum des Sicherheitsorgans, ob die Weiterfahrt zu untersagen ist. In erster Linie gilt die Frage zu klären, ob durch den Transport eine unmittelbare Gefahr ausgeht oder nicht. Freilich kann er sich dann auf das besagte Gesetz stützen. Also hinsichtlich des Abladens oder Abstellens kann alles, muss aber nicht. Selbst wenn man bei einem leichten Anhänger die höchste zulässige Gesamtmasse von 750 kg überschreitet.

Wie es sich im Ausland verhält, vermag ich freilich nicht zu beurteilen. Die Organstrafen sind hierorts bei einer leichten Überschreitung ohnehin verschmerzbar. Kann mir schwer vorstellen, dass es im Ausland sehr viel strenger gehandhabt wird. Gerade wenn man ein ausländisches KFZ-Kennzeichen hat. In Deutschland beispielsweise soll man bei einer Toleranz von 5 % ungestraft davonkommen können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

oli
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Re: Anhängerzuglast, Überladung, Toleranzen

Beitrag von oli » 04.03.2021, 23:19

Danke, sehr aufschlussreich. Ja, in D ist die Toleranz größer.

Merci
OLI

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