Geschwindigkeit

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Lr34
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Geschwindigkeit

Beitrag von Lr34 » 12.02.2021, 11:45

Hallo an euch alle!

Wurde leider im Freiland geblitzt und war 74kmh drüber ( ich hatte leider einen Grund so schnell zu fahren, akzeptiere aber das sowas nicht ungestraz bleiben kann)

Meine Frage lautet
Es war Freiland mit einer 80iger Beschränkung, wird bei der Bestrafung für den Führerschein Entzug jetzt von 100kmh also Freiland ausgegangen oder von 80kmh wegen der Beschränkung?

Danke im Voraus!



alles2
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von alles2 » 12.02.2021, 13:30

Selbstverständlich richtet sich die Strafe nach der Geschwindigkeitsbeschränkung. Das ist meist auch der Grund, warum an der Stelle ein Blitzer steht. In Ortschaften kann man trotz 50 km/h auch in einer 30er Zone geblitzt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Lr34
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von Lr34 » 12.02.2021, 13:39

Danke für die schnelle Antwort.

Kann man hier auf etwas Nachsicht hoffen bzw Strafmilderung da es ja eine Übertretung im Freiland war und nicht im Ortsgebiet oder stehen die Chancen eher schlecht.

Bin übrigens erst Täter und hatte vorher noch nie sowas.

alles2
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von alles2 » 12.02.2021, 14:29

Wenn man eine Strafverfügung oder ähnliches erhält, ist aus der Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen, dass man die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie allfällige Sorgepflichten bekannt geben kann, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Das macht man, wenn man der Meinung ist, dass abgesehen vom Schuldeingeständnis nur die Strafe zu hoch bemessen oder die Entscheidung über die Kosten unrichtig ist und man deshalb Einspruch erhebt. Dann würde über die Höhe der Strafe oder der Kosten neuerlich entschieden werden.

Solange die Deine wahren Einkommensverhältnisse nicht kennen, wird üblicherweise ein Durchschnittswert von um die 1500 Euro angenommen. Solltest Du weit weniger verdienen und Dir zum Leben kaum noch was übrig bleiben, könntest Du diesen Schritt durchaus andenken und den Antrag stellen, den Strafbetrag aufgrund der Unbescholtenheit auf ein Mindestmaß zu senken.

Soeben habe ich in einem anderen Fall eine Vorlage bereitgestellt, wie so ein Einspruch aussehen könnte:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=15914#p40289

Anregungen bekommt man auch hier, wobei diese Texte auf den individuellen Fall anzupassen wären:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=16529&p=39189#p39189
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von MG » 12.02.2021, 21:47

Hier finden Sie ein gute Übersicht über die weiteren Maßnahmen neben der Geldstrafe:

https://www.fuehrerscheinweg.at/geschwindigkeitsueberschreitung-fuehrerschein-nachschulung-strafen/

https://www.fuehrerscheinweg.at/wp-content/uploads/2020/02/kfv-geschwindigkeiten-und-rechtsfolgen-fuehrerscheinbesitzer.jpg
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Lr34
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von Lr34 » 13.02.2021, 07:53

Ich bin wirklich erstaunt das es ein Forum gibt mit so vielen wirklich sachlichen Antworten! Danke sehr dafür.

Also kann ich mit 6 Wochen FS Entzug rechnen.
Habe ich bei der persönlichen Vorladung noch eine Möglichkeit diese Strafe vielleicht etwas zu mildern (das man argumentiert man braucht den FS für die Arbeit und somit die Entzugs dauer etwas verkürzt und dafür eine höhere Geldstrafe entrichtet) ? oder ist die Vorladung reine Formsache?

alles2
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von alles2 » 13.02.2021, 13:13

Nach § 26 Abs.3 Z.2 FSG (Führerscheingesetz) sind die 6 Wochen Standard. Wie Du siehst, gibt es bei der Bestimmung kein Rahmen für die Dauer. Du solltest wirklich gute Argumente vorbringen können, damit sowas wie ein entschuldigender Notstand hergestellt werden kann. Da ich die Ausgangslage nicht kenne und mir kein Bild vor Ort machen kann, werde ich es hier nicht weiter ausführen.
Anders sieht es laut § 99 Abs.2e StVO (Straßenverkehrsordnung) bei der Geldstrafe aus, die sich zwischen 150 bis 2180 Euro bewegen kann, weshalb man dahingehend nachverhandeln kann. Gelegenheit wird man dazu genug haben. Sei es jetzt mündlich oder schriftlich.

So wie ich Dich verstanden habe, hast Du noch nichts Schriftliches bekommen. Vielleicht hast Du Glück und abzüglich der Messtoleranz von 5 % ergibt sich eine Grenzüberschreitung von unter 70 km/h, weshalb der Führerscheinentzug 2 Wochen betragen könnte. In so einer verzwickten Situation greifen einige Raser zu recht kreativen Ideen. Da wird die offizielle, die vom Amt für Eich- und Vermessungswesen vergebene Bezeichnung des Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät verlangt, um es mit den Angaben in der Anzeige abzugleichen und so die Ungültigkeit des Messung entsprechend § 48 Abs.1 lit.c MEG (Maß- und Eichgesetz) erwirken zu wollen.
Wegen § 48 Abs.1 lit.a MEG wird die Gültigkeit der Eichung nur zu gerne in Frage gestellt und daher der Eichschein gefordert. Das führt aber aufgrund der mittlerweile dahingehend sensibilisierten Exekutivbeamten auch nicht mehr unbedingt zum Erfolg.
Zuletzt geändert von alles2 am 02.02.2023, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von Lr34 » 13.02.2021, 15:55

Also wenn 6 Wochen Standard sind es aber auch keinen Rahmen gibt. Bin ich dann richtig mit der Annahme das es ich bei der Vorladung mit einem triftigen Grund für die Übertretung möglicherweise eine Verringerung der Entzugs dauer erwirken könnte? Oder sind 6 Wochen hier das ,,mindest,, Maß?

alles2
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von alles2 » 13.02.2021, 22:57

Du darfst die Vorladung nicht mit einem Kuhhandel vergleichen. Vielleicht möchte man nur Deine Verantwortung in Erfahrung bringen bzw. wie Du dazu stehst. Es kommt immer gut, wenn man sich reumütig zeigt. Dann wird man Dir auch keinen großen Denkzettel verpassen. Es gibt sogar wenig bemitleidenswerte Genossen, die sich in so einer Situation verplappert haben und die Schuld beim Alkohol gesucht haben. Dann war die Aufregung erst recht groß, weil neben dem Führerscheinentzug plötzlich der Amtsarzt, die VPU oder gar die Nachschulung angeordnet wurde. Überlege Dir daher gut, auf welche Fragen Du wie eingehst. Es gibt eben verschiedenste Faktoren, warum die Geldstrafe niedrig oder hoch angesetzt sein kann. Und bei Dir geht es wohl auch um die Erörterung der angemessenen Höhe. Jemand, der alles abstreitet, braucht sich nicht mehr wundern, wenn er ordentlich brennen darf, damit er realisiert, was er da eigentlich aufgeführt hat.

Aus dem Paragraphen ist nicht abzuleiten, dass es sich bei den 6 Wochen um ein Mindestmaß handelt, sondern es liest sich als Pauschaldauer. Natürlich unter den dort anfangs genannten Voraussetzungen. Wenn es nicht erstmalig wäre, dann kann man durchaus von "Mindestmaß" reden, wobei weitere Paragraphen dazugerechnet werden würden.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.02.2021, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von Lr34 » 15.02.2021, 08:24

Danke für die Antwort

Ich hoffe sehr das ich durch meine Rechtfertigung und den Hintergrund das ich Berufskraftfahrer bin die Behörde hier Nachsicht zeigt und ich den FS Entzug mildern kann bzw gegen eine höhere Geldstrafe ausgleichen kann.....

Man wird sehen.

alles2
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von alles2 » 15.02.2021, 11:10

Wäre toll, wenn Du uns mitteilen könntest, welche Strafe ausgesprochen wurde und ob tatsächlich eine Minderung angewendet wurde. Ich kann Dir da allerdings wenig Hoffnung machen. Deine persönlichen Verhältnisse verstehe ich durchaus, wobei diese nicht an der Frage der Verkehrssicherheit rütteln kann. Die berufliche Notwendigkeit, die bei viele andere Betroffene auch zutreffen würde, ist für die Behörde nicht ausschlaggebend. Denn diese kann nur nach dem Gesetz vorgehen, welches das Nicht-Ausüben-Können oder den Verlust des Jobs nicht vorsieht. Daher wird zumindest dieses Argument eher nicht durchschlagen. Die Behörde oder ein Gericht könnte entgegnen, dass die Bestrafung im öffentlichen Interesse liegt, da niemand verkehrsunzuverlässige Lenker, sei es beruflich oder privat, an der Teilnahme im Straßenverkehr haben möchte. Gerade wenn man beruflich auf die Lenkberechtigung angewiesen ist, könnten es sämtliche Entscheidungsträger negativ auslegen, wenn trotzdem gegen das Verkehrsrecht verstoßen wird. Wenn es so einen Vorfall gibt, sollte man die Folgen daher wie ein Mann tragen, Eigenverantwortung zeigen und das Beste daraus machen. Du solltest Dich daher im Wesentlichen Begleitumständen der Anlasstat und Gefährlichkeit konzentrieren, dessen Beurteilung sich nicht nur auf die Geldstrafe, sondern auch auf die Entziehungszeit auswirken kann.

Aber wer weiß, was eine Bestätigung über den drohenden Jobverlust seitens Deines Arbeitgebers bewirkt (falls er mitspielt), sofern man den Urlaub nicht in die Zeit des Fahrverbots legen kann.
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SK
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Re: Geschwindigkeit

Beitrag von SK » 15.02.2021, 17:16

Die Entzugsdauer kann nicht durch eine höhere Zahlung ausgeglichen werden. Sofern keine besonders gefährlichen Verhältnisses hinzugekommen sind, wird der FS 6 Wochen entzogen. Ob du Kraftfahrer bist oder nicht, hat die Behörde hier nicht zu interessieren.

Wenn man sich hier verteidigen will, dann muss man beim Grunddelikt ansetzen, sprich sich gegen die Geschwindigkeitsübertretung zur Wehr setzen. Eichung des Messgerätes, Messprotokoll, Verordnung des 80ers, Kundmachung des 80ers usw.

Das FS Entzugsverfahren muss binnen 1 Jahres nach dem Delikt eingeleitet werden...

In der Regel decken die Rechtschutzversicherungen diese Kosten, ich würde mich daher anwaltlich beraten lassen..

BG

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