L1e-A Verordnung EU
Verfasst: 09.02.2021, 23:11
Hallo
Mir wurde zur Last gelegt mit einem Fahrzeug das nicht für den Straßenverkehr zulässig ist betrunken gefahren zu sein.
Dabei handelt es sich um eine Velosolex 5000 Bauartgeschwindigkeit: 24,5km/h Leistung ca.:400W
Wurde mit einem Alkohlgehalt der Atemluft von 0,33mg/l aufgehalen.
Meines Erachtesn handelt es sich dabei allerding um ein Fahrzeug laut Verordnung (EU) Nr.168/2013 der Unterklasse L1e-A und ist somit als Farrad mit Antriebshilfe zu werten.
Für diese Klasse ist ein Alkoholehalt der Atemluft von 0,4mg/l erlaubt auch wenn es sich um ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor handelt.
Leider finde ich für diese Klasse (L1e-A) nur Beispiele für E-Farräder.
Bitte helft mir in dieser etwas Speziellen Frage weiter.
Vielen Dank
TomTom
Mir wurde zur Last gelegt mit einem Fahrzeug das nicht für den Straßenverkehr zulässig ist betrunken gefahren zu sein.
Dabei handelt es sich um eine Velosolex 5000 Bauartgeschwindigkeit: 24,5km/h Leistung ca.:400W
Wurde mit einem Alkohlgehalt der Atemluft von 0,33mg/l aufgehalen.
Meines Erachtesn handelt es sich dabei allerding um ein Fahrzeug laut Verordnung (EU) Nr.168/2013 der Unterklasse L1e-A und ist somit als Farrad mit Antriebshilfe zu werten.
Für diese Klasse ist ein Alkoholehalt der Atemluft von 0,4mg/l erlaubt auch wenn es sich um ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor handelt.
Leider finde ich für diese Klasse (L1e-A) nur Beispiele für E-Farräder.
Bitte helft mir in dieser etwas Speziellen Frage weiter.
Vielen Dank
TomTom