§ 106 KFG Nichtgebrauch von Sicherheitsgurt
Verfasst: 08.02.2021, 20:09
Hallo!
Wer hilft mir bitte auf die/meine Denk-Sprünge ??!!
§ 206 KFG 1967
Zitat:
"(3) Der Abs. 2 gilt nicht
1.bei ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken oder langsamen Rückwärtsfahren, oder bei besonderer Verkehrslage, die den Nichtgebrauch des Sicherheitsgurts rechtfertigt."
Eine besondere Verkehrslage wäre WAS ?? (bin mit googeln nicht fündig geworden)
Mit meiner Laienfantasie komme ich evtl. auf:
im Stau (WIE ist dann Stau zu definieren?: stopp and go, oder durchgehende extem langsame Fahrgeschwindigkeit, wie viel km/h schnell/langsam???.....gibt es dazu wo verpflichtende Angaben?)
Oder ganz anderes für "besondere" Verkehrslage....
Wie immer an Euch herzlichen Dank im Vorraus für Eure Zeit zum Lesen und evtl. Antwort.
liebe Grüße, Adler
Wer hilft mir bitte auf die/meine Denk-Sprünge ??!!
§ 206 KFG 1967
Zitat:
"(3) Der Abs. 2 gilt nicht
1.bei ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken oder langsamen Rückwärtsfahren, oder bei besonderer Verkehrslage, die den Nichtgebrauch des Sicherheitsgurts rechtfertigt."
Eine besondere Verkehrslage wäre WAS ?? (bin mit googeln nicht fündig geworden)
Mit meiner Laienfantasie komme ich evtl. auf:
im Stau (WIE ist dann Stau zu definieren?: stopp and go, oder durchgehende extem langsame Fahrgeschwindigkeit, wie viel km/h schnell/langsam???.....gibt es dazu wo verpflichtende Angaben?)
Oder ganz anderes für "besondere" Verkehrslage....
Wie immer an Euch herzlichen Dank im Vorraus für Eure Zeit zum Lesen und evtl. Antwort.
liebe Grüße, Adler