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§ 106 KFG Nichtgebrauch von Sicherheitsgurt

Verfasst: 08.02.2021, 20:09
von Adler2
Hallo!

Wer hilft mir bitte auf die/meine Denk-Sprünge ??!!

§ 206 KFG 1967

Zitat:
"(3) Der Abs. 2 gilt nicht
1.bei ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken oder langsamen Rückwärtsfahren, oder bei besonderer Verkehrslage, die den Nichtgebrauch des Sicherheitsgurts rechtfertigt."


Eine besondere Verkehrslage wäre WAS ?? (bin mit googeln nicht fündig geworden)

Mit meiner Laienfantasie komme ich evtl. auf:
im Stau (WIE ist dann Stau zu definieren?: stopp and go, oder durchgehende extem langsame Fahrgeschwindigkeit, wie viel km/h schnell/langsam???.....gibt es dazu wo verpflichtende Angaben?)

Oder ganz anderes für "besondere" Verkehrslage....

Wie immer an Euch herzlichen Dank im Vorraus für Eure Zeit zum Lesen und evtl. Antwort.

liebe Grüße, Adler

Re: § 106 KFG Nichtgebrauch von Sicherheitsgurt

Verfasst: 08.02.2021, 20:43
von alles2
Du hast es schon richtig erfasst. Stau gehört zu jenen speziellen Situationen, die einen von der Gurtpflicht befreit. Allerdings eher nur, wenn man noch langsam im Schritttempo fährt und kein Gegenverkehr zu erwarten wäre.