FS-Entzug

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andy95er
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FS-Entzug

Beitrag von andy95er » 18.01.2021, 17:19

Liebes Forum,

ich habe folgendes Problem!

Mir wurde am 17.12.2020 der Führerschein abgenommen wegen Verdacht auf THC und wurde eine Blutanalyse durchgeführt.

Laut BEscheid der Bezirkshauptmannschaft, wurde das Blut am Freitag den 17.12.2020 abgenommen und am Montag den 21.12.2020 ging das Blut im Labor FTC Wien ein.

War persönlich am 13.01.2021 bei der BH da ich ja schon an diesem Tag einen Termin beim AMS hatte und bin danach gleich rüber zur BH um den Sachverhalt zu klären.

Jedoch wurde mir mitgeteilt dass die Behörde dies Überdenken müsse aufgrund der Entziehung.
2 Tage später bekam ich den Bescheid mit 20 Monaten Entzug.

SO. zur Vorgeschichte.

4 Jahre zuvor wurde mir der FS aufgrund SMG (THC) entzogen. Danach wurde ich eine Woche später erwischt beim Schwarzfahren und einer Alkoholverweigerung. Deshalb soll der Schein jedoch jetzt bis zu 20 Monate entzogen sein.

Ich brauche bitte dringend Hilfe für den Einspruch.

Desweiteren wohne ich auch sehr abgeschottet und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kaum zu ertragen da bei mir leider nur 3x am tag der Bus fährt (morgens; mittags; abend.), da ich auch noch zur Zeit arbeitslos bin leider ein sehr sehr geringes einkommen habe und auch noch verschuldet bin, habe ich finanziell keine Unterstützung.


Unter anderen ist die Auszustellende BH auch nicht richtig, da im Führerschein bei mir eine andere BH drinnen steht.

Mir wurde unter anderen mitgeteilt dass es nicht möglich sei bei der BH, die meinen FS entzogen haben, diese angeordneten Auflagen dort abzugeben. Warum auch immer da ich damals das genauso machen konnte.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: FS-Entzug

Beitrag von alles2 » 19.01.2021, 02:46

So eine ähnliche Ausgangssituation hatten wir vor einigen Tagen hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=16714

Dort schrieb ich u.a.:
Daher vermute ich aufgrund der hohen Geldstrafe und Entzugsdauer, dass Du nicht das erste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurdest und die Vorfälle innerhalb von 5 Jahren lagen. Vielleicht waren es vorher mindestens 1,6 Promille und das letzte Mal eben 1,44 Promille. Beim vorherigen Verkehrsdelikt könntest Du nach dem schärferen § 99 Abs.1 lit.a StVO bestraft worden sein, was 6 Monate Entzug und eine Geldstrafe zw. 1600 - 5900 Euro bedeutet. Und weil es sich zuletzt um einen Wiederholungsfall, wäre Deine Entziehungsdauer nach § 26 Abs.2 Z.3 FSG iVm § 37a FSG berechtigt. Diesmal wäre ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung unausweichlich. Ist natürlich nur eine Annahme, da wir die Einträge im Vormerksystem nicht kennen oder Du Dich bei dem Alkoholgehalt vertan haben könntest.
Die Verweigerung des Alko-Tests ist vom Strafausmaß her das gleiche, als hättest Du mindestens 1,6 Promille gehabt und wurde mitunter nach § 99 Abs.1 lit.b StVO bestraft. Auch bei Dir trifft wegen dem Wiederholungsfall nach § 26 Abs.2 Z.3 FSG die Mindest-Entzugsdauer von 8 Monaten zu, wobei Du zuletzt ein Verkehrsdelikt nach § 99 Abs.1b StVO gesetzt hast. Im anderen Thread, bei dem es um 12 Monate ging, war es § 99 Abs.1a StVO.
Bei Dir kommt erschwerend hinzu, dass Du damals ohne Lenkberechtigung alkoholisiert gefahren bist und davor schon in den Genuss von § 99 Abs.1b StVO gekommen bist.

Lange Rede, kurzer Sinn...in den letzten 5 Jahren ist einiges zusammengekommen, weshalb die 20 Monate berechtigt sein mögen. Aber wer weiß, vielleicht wäre Dir ein Gericht aufgrund Deiner Umstände wohlgesonnener, weshalb es sich lohnen könnte, den Instanzenweg zu gehen.
Um konkreter sein zu können, müsste man jedoch den Bescheid erspähen!

Was das Abtreten von Akten oder die Zuständigkeiten in Bezug auf den Sprengel anbelangt, bin ich zu wenig vertraut. Bei Auflagen geht es eigentlich nach dem, wo Du wohnst, und nicht, von welcher BH der Führerschein ausgestellt wurde. Hat sich Dein Wohnort nie geändert, wäre es tatsächlich merkwürdig, wenn heute etwas nicht möglich wäre, was zuletzt sehr wohl ging. Wieso das so ist, müsstest fast schon vor Ort klären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

herrylauu
Beiträge: 1
Registriert: 20.04.2023, 05:14

Re: FS-Entzug

Beitrag von herrylauu » 20.04.2023, 05:16

Im Falle eines FS-Entzugs muss der Betroffene seine Fahrerlaubnis für einen bestimmten Zeitraum abgeben und darf in dieser Zeit kein Fahrzeug führen. Die Dauer des Entzugs kann je nach Schwere des Verstoßes und der Anzahl der bereits begangenen Verkehrsdelikte variieren.

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