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Verjährung Befahren Fußgängerzone

Verfasst: 18.01.2021, 13:04
von Wissensboy932
Hallo,

ein bekannter hat letztens einen "Strafbescheid" bekommen wegen des Befahrens einer Fußgängerzone, die Tat ist schon einen Monat her. Er hat der BH eine Mail geschrieben dass die Strafe zu hoch angesetzt ist und wartet nur auf eine Antwort. Auf dem Strafbescheid steht außerdem das falsche Geburtsdatum. Meine Frage ist daher wann dieser Strafbescheid verjährt und ob er diesen Zahlen muss obwohl ein falsches geb. Datum auf dem Bescheid steht.
Danke

Re: Verjährung Befahren Fußgängerzone

Verfasst: 18.01.2021, 15:45
von alles2
Alles zur Verfolgungs-, Strafbarkeits- und Vollstreckungsverjährung findest Du unter § 31 VStG (Verwaltungsstrafgesetz):

https://www.jusline.at/gesetz/vstg/paragraf/31

Laut § 31 (3) VStG (Verwaltungsstrafgesetz) beträgt die Vollstreckungsverjährung 3 Jahre ab Rechtskraft des Strafbescheids.

Man könnte mit der Behörde klären, warum das Geburtsdatum falsch angegeben ist. Aber solange man dadurch nicht in Zweifel stellen kann, dass man den Falschen beschuldigt, macht es die Straferkenntnis nicht gegenstandslos.