führerscheinentzug frage

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Mario092
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führerscheinentzug frage

Beitrag von Mario092 » 12.01.2021, 02:31

Hallo ich hoffe das ich in diesem forum richtig bin und mir jemand vll weiter helfen kann.

Mir wurde vor ca 15 monaten der führerschein enzogen weger alkohol am steuer 1,6 promile
Ca 3000 euro straffe und 12 monate enzug.

Leider bin ich in der zeit laut polizei 2 mal schwarzgefahren für mich wars zwar nur 1 mal aber egal.bro fahrt nochmals 3 monate enzug

Ich habe vor ca 5 tagen bei der bh angerufen wie lange ich noch zeit habe alles zu erledigen Nachschulung usw. Den nach 18 monaten muss man ja einen wiedererteiler stellen und die fahrprüfung nochmals machen.

So ich bin jetzt in der nachschulung mach noch dem amtsarzt und den test am computer alles noch diese woche das ich alles in den 18 monaten erledigt habe.jetzt sagte mir der von der bh das ich durch das schwarzfahren noch eine anzeige am laufen habe und ich nochmals 6 monate enzug bekomme,ich sagte zu ihm das ich da seit monaten nix bekommen habe von den nochmals 6 monaten.Er meinte das kommt erst wen ich den ersten akt also das was ich jetzt gerade alles mache abgeschlossen habe dan kommt die neue anzeige erst mit den 6 monaten nochmals enzug.muss ich da einen wiedererteiler stellen ?
Ich fragte ihn ob ich dan den wiedererteiler stellen muss aber da weis er auch keine genau antwort.

Jetzt zu meiner frage ich schliesse ja den ersten akt inerhalb der 18 monate ab und der 2 akt kommt dan erst noch von den 6 monaten muss ich da dan einen wiedererteiler stellen ? Den das verstehe ich nicht den beim ersten akt bin ich nicht über die 18 monate und der 2 geht ja nur 6 moante und der kommt erst wen der erste akt fertig ist. Hoffe jemand kann mir da weiter helfen



alles2
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Re: führerscheinentzug frage

Beitrag von alles2 » 12.01.2021, 12:41

Zumindest ich kann nicht ganz folgen. Wenn Du nicht über 18 Monate Führerscheinentzug bist, sollten wir eigentlich von Wiederausfolgung nach § 28 FSG (Führerscheingesetz) sprechen. Darüber wären wir beim Thema Wiedererteilung nach § 10 Abs.4 FSG, für die eigentlich die praktische Fahrprüfung ausreichen sollte. Warum musst Du die Theoretische machen?
Und verstehe ich Dich richtig, dass Du zwei Strafen wegen Schwarzfahren zu je 3 Monaten bekommen hast, die schon rechtskräftig sind? Oder hat es noch einen dritten Vorfall gegeben, bei der noch weitere 6 Monate im Raum stehen?

Auch die Behörde ist an der Informationspflicht gebunden und muss Dich über den aktuellen Stand am Laufenden halten. Wenn diese über den weiteren Ablauf nicht sicher ist und damit eine gewisse Willkür seitens der Behörde verhindert werden kann, könntest Du die Wiederausfolgung samt eventuell den günstigeren ärztlichen Attest oder Befund beantragen, bevor die 18 Monate abgelaufen sind. Der Antrag würde genau überprüft werden und Du solltest eine Begründung für Entscheidung bekommen. Diese könnte man dann auf seine Rechtmäßigkeit beurteilen und notwendigenfalls mit Rechtsmittel bekämpfen. Etwaige Strafverfügungen könntest Du währenddessen beeinspruchen, damit die Rechtskraft hinausgezögert werden würde.

Aber für die wirklich empfohlene Vorgehensweise bräuchte es einen besseren Überblick.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Mario092
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Re: führerscheinentzug frage

Beitrag von Mario092 » 12.01.2021, 16:48

Hi danke für deine antwort ich versuche es besser zu erklären.

Ich habe den führerschein jetzt seit ca 14 monate schon weg ich mach aber gerade die nachschulung morgen muss ich noch zum amtsarzt und dan nechste woche noch den test am pc dan hab ich alles fertig von dem akt mit den 1.6 promile und 12 monaten enzug also bin ich nicht über 18 monate.Wären die 6 monate nicht dazu gekommen könnte ich den fü ganz normal nechste woche wieder haben.

Ich bin nachdem mir der führerschein enzogen wurte 2 monate später ohne fü in das geschäft gefahren und beim nachhause weg hat mich die polizei gehabt und sie fragten von wo ich komme ich sagte war was einkauffen.dan meinte sie das das dan 2 farthen wären weil ich von zuhause dort hin bin und von dort wieder nach hause.und pro fahrt bekomme ich 3 monate zusätzlich den fü enzug sind dan nochmals 6 monate.

Diese 6 monate kommen aber erst wen ich den alten akt mit nachschulung,amtsarzt,pc test gemacht habe danach kommt der neue bescheit mit den 6 monaten

Und da wollte ich dan eben fragen ob ich da dan einen wiedererteiler stellen muss und die fahrprüfung machen muss.Den eig bin ich ja mit den alten akt nicht über die18 monate gekommen und der neue mit den 6 monaten kommt ja erst wen ich alles vom 1en akt erligt habe. Hoffe man versteht es besser ist schwär zu erklären

Mario092
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Re: führerscheinentzug frage

Beitrag von Mario092 » 12.01.2021, 17:00

Und von den 6 monaten wusste ich ja nichts da noch nichts gekommen ist.Das sagte der mir erst vor ner woche oder so das der 2 akt erst kommt wen ich den 1en abgeschlossen habe.

alles2
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Re: führerscheinentzug frage

Beitrag von alles2 » 13.01.2021, 14:11

Jetzt verstehe ich Deine Situation und kann leider nicht mehr als das sagen, was Du befürchtet hast. Früher habe ich mich wegen solchen Angelegenheiten an ein Fachreferat für KFZ- und Führerscheinrecht gewendet. Den scheint es in der Form leider nicht mehr zu geben und die Informationen, die von den alternativen Kontaktpersonen eingeholt wurden, sind für mich aufgrund der vermissten neutraleren Bewertung nicht zufriedenstellend.

Für mich ist noch nicht klar, wann Du über die zweimal 3 Monate erstmals verständigt wurdest. Ich nehme an, dass es noch vor etwa einem Jahr war, wobei beim Vollzug erst auf die Schließung der ersten Akte gewartet werden würde. Wenn Du das Straferkenntnis erst noch bekommst, könnte man erörtern, ob sich die Einbringung einer Beschwerde lohnt und ob diese eine aufschiebende Wirkung hätte.

Du hättest die ganze Sache anders angehen müssen und die angeordneten Maßnahmen (Nachschulung für alkoholauffällige Lenker, amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung [VPU]) innerhalb der vorgesehenen Fristen von 12 Monaten absolvieren sollen. Verlängert sich die Entzugszeit, weil Du dafür - aus welchen Gründen auch immer - länger brauchst und überschreitest die magische Grenze von 18 Monaten, kann keine Wiederausfolgung des Führerscheins beantragt werden. Das wäre dann nur noch im Rahmen der Wiedererteilung der Lenkberechtigung möglich, die eben mit der Ablegung einer zumindest praktischen Fahrprüfung verbunden wäre.

Waren es bei Dir genau 1,6 Promille? Dann bist Du echt nicht zu beneiden, weil man eine geringere Strafe ausgefasst hätte und sich das mit den vorgeschriebenen Maßnahmen des Amtsarztes und der verkehrspsychologischen Stellungnahme (VPS) erübrigt hätte, wenn man minimal drunter wäre.
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Mario092
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Re: führerscheinentzug frage

Beitrag von Mario092 » 13.01.2021, 16:32

Vielen vielen dank für deine weitere amtwort bei mir waren es 0,72 mg/l also 1.6 promille. Also das heist ich muss die fahrprüfung dan nochmals machen

alles2
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Re: führerscheinentzug frage

Beitrag von alles2 » 13.01.2021, 20:48

Ich denke, da hast Du was falsch verstanden. Um auf den Promille-Wert zu kommen, gibt es den gesetzlich vorgeschriebenen Umrechnungsfaktor von 2,0. Das wären also 1,44 Promille, was laut § 99 (1a) StVO eine Geldstrafe von 1200 bis 4400 Euro und laut § 26 Abs.2 Z.4 FSG den Entzug der Lenkberechtigung von 4 Monaten bedeuten würde. Ein amtsärztliches Gutachten und die verkehrspsychologische Untersuchung wäre dann nicht erforderlich.

Daher vermute ich aufgrund der hohen Geldstrafe und Entzugsdauer, dass Du nicht das erste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurdest und die Vorfälle innerhalb von 5 Jahren lagen. Vielleicht waren es vorher mindestens 1,6 Promille und das letzte Mal eben 1,44 Promille. Beim vorherigen Verkehrsdelikt könntest Du nach dem schärferen § 99 Abs.1 lit.a StVO bestraft worden sein, was 6 Monate Entzug und eine Geldstrafe zw. 1600 - 5900 Euro bedeutet. Und weil es sich zuletzt um einen Wiederholungsfall, wäre Deine Entziehungsdauer nach § 26 Abs.2 Z.3 FSG iVm § 37a FSG berechtigt. Diesmal wäre ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung unausweichlich. Ist natürlich nur eine Annahme, da wir die Einträge im Vormerksystem nicht kennen oder Du Dich bei dem Alkoholgehalt vertan haben könntest.

Genau, wenn nach der Entscheidung der Behörde über den Entzug der Lenkberechtigung mehr wie 18 Monate vergangen sind, wird zumindest die praktische Prüfung fällt. Das kann man verhindern, wenn es beim Straferkenntnis noch ein Fristmittel gäbe und diese eine aufschiebende Wirkung hätte. Wann hast Du denn den Strafbescheid über die zweimal ausgesprochenen 3 Monate bekommen? Oder hast Du davon erst kürzlich mündlich erfahren?
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ShelleyGerald
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Re: führerscheinentzug frage

Beitrag von ShelleyGerald » 07.04.2021, 12:36

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