Zickzacklinie

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mC1
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Zickzacklinie

Beitrag von mC1 » 06.01.2021, 21:53

Hallo, ich habe eine Diskussion mit einigen die mir nicht glauben wollen, dass ein Fahrzeug immer als ganzes zählt.

Es geht um folgendes, ein Fahrzeug steht vor einer Zickzacklinie und steht zwar mit dem Vorderreifen nicht auf der Linie, aber es hängt mit der Schnauze darüber.
Screenshot 2021-01-06 215220.jpg
Screenshot 2021-01-06 215220.jpg (115.78 KiB) 1823 mal betrachtet
Es geht jetzt nicht, ob man es bestrafen muss oder nicht, es geht einfach darum, ob es laut StVO falsch steht oder nicht.
Meines Wissens, wird ein Fahrzeug immer von der Vogelperspektive betrachtet. (In dem Fall)

Danke…



alles2
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Re: Zickzacklinie

Beitrag von alles2 » 07.01.2021, 00:34

Ich würde Deine Ansicht teilen, auch wenn aus der StVO dazu nicht wirklich was Explizites zu entnehmen sein dürfte. Aber in Anlehnung von § 82 StVO wird auch der Luftraum einer Verkehrsfläche von dieser Verordnung umfasst. Stell Dir vor, ein Kastenwagen oder ein 1-achsiger Anhänger würde in anderer Fahrtrichtung genauso hingestellt werden, dass die hintersten Räder gerade nicht die Bodenmarkierung berühren. Dann gäbe es einen Hecküberstand von bis etwa einem Meter. Das würde in dem Fall für mich definitiv eine Behinderung darstellen, wenn man von der linken Seite die Garageneinfahrt benutzen möchte.

Daher meine ich, dass grundsätzlich die gesamte Fläche innerhalb der Markierung (bei Zick-Zack ist diese eben unscharf) in keinster Weise zu überragen wäre. Die Linien hingegen dürfen selbst im Luftraum benützt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mC1
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Re: Zickzacklinie

Beitrag von mC1 » 07.01.2021, 10:22

Ich würde sogar sagen ab der Linie.

alles2
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Re: Zickzacklinie

Beitrag von alles2 » 07.01.2021, 12:21

Ich hatte schon ähnlich gelagerte Fälle in Händen oder zu Gesicht bekommen. Da war die Rede davon, dass die von den Linien umschlossene Flächen gelten. Leider ist das schon ziemlich lange her, sodass ich die damals betroffenen Personen nicht mehr im Kopf habe. Aber bei Interesse kann ich mal bei einigen potentiellen Kandidaten anfragen.
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