Beschilderung Ende 130km/h auf der S35

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chris_Graz
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Beschilderung Ende 130km/h auf der S35

Beitrag von chris_Graz » 05.01.2021, 10:50

ich habe eine etwas merkwürdige Frage. Auf der Brucker Schnellstrasse S35 gilt seit langer Zeit streckenweise Tempo 130, abschnittsweise Tempo 100 (bzw. anlassbezogen mit den Wechselverkehrzeichen auch andere Beschränkungen). Der Übergang von 130 auf 100 war mit dem Zeichen „100km/h“ und der Übergang von 100 auf 130 mit dem Zeichen „130km/h“ angegeben. War logisch und sinnig.

Seit kurzer Zeit wird der Übergang von 130 auf 100 mit folgenden Varianten ausgeschildert: „Ende 130km/h“ bzw. stellenweise „Ende 130km/h“ + „100km/h“.

Nun frage ich mich:
• Wenn nur „Ende 130km/h“ steht (S35 Ri. Norden im Bereich Röthelstein), dann muss man wissen, dass man trotzdem (trotz baulicher Trennung) nicht auf einer Autobahn sondern Schnellstrasse ist und nur mehr 100km/h gilt
Ri. Süden vor Rothleiten stehen "Ende 130km/h" und "100km/h" untereinander, warum da dann doppelt?
• Macht ein Verkehrszeichen „Ende 130km/h“ überhaupt Sinn?
• Bis vor kurzem war „100km/h“ ausreichend, warum diese neue Beschilderung
• Sind die beiden, untereinander aufgestellten Zeichen „Ende 130km/h“ und „100km/h“ nicht doppelt?
• Was würde rechtlich gelten, wenn z.B. „Ende 100km/h“ stehen würde? Würde dann trotz Schnellstrasse mit baulicher Trennung 130 gelten oder eh weiter 100?

Mich wundert es einfach, dass man mit einer neuen Beschilderung eine ältere, klare und (vor allem auch für ausländische Fahrer, die ja den Unterschied zwischen Autobahn und Schnellstrasse mit baulicher Trennung lediglich an der Bezeichung „S35“ anstelle von „A..“ erkennen) für alle verständliche Beschilderung ändert.

Besten Dank, Christian



alles2
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Re: Beschilderung Ende 130km/h auf der S35

Beitrag von alles2 » 05.01.2021, 13:43

Ich habe die Stelle jetzt nicht genau im Kopf. Aber soweit ich weiß, gibt es auch auf dieser Schnellstrecke von mir sogenannte Erinnerungs-Verkehrszeichen. Also jene, die daran erinnern, welche Geschwindigkeit auf diesem Abschnitt weiterhin gilt, obwohl es bereits vorher kenntlich gemacht wurde oder es keine Auffahrt in dem Bereich gibt. Diese könnte man auch als sinnlos erachten. Aber lieber einmal mehr darauf hinweisen als zu wenig. Allein schon deshalb, wenn das vorherige Verkehrszeichen übersehen wurde oder man verunsichert ist. Und wenn es abschnittsweise eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, dann muss auch das Ende markiert werden. Sonst glaubt man, dass dieselbe Geschwindigkeit nach einer zwischenzeitlichen Änderung (Erhöhung oder Herabsetzung) weiterhin gilt. Wenn man dann zusätzlich daran erinnert, was vorher gegolten hat, kann es sicher nicht schaden. Man darf auch nicht vergessen, dass die StVO keine Schnellstraßen kennt und die S35 aufgrund der starken Kurven eher unter Autostraße nach § 47 fällt, was auch nicht für alle Schnellstraßen mit einem Autobahnquerschnitt gilt. Für die Autostraße gelten nicht alle Bestimmungen der Autobahn, weshalb unter Heranziehung von § 20 StVO die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung der Freilandstraße gelten sollte.
Zuletzt geändert von alles2 am 05.01.2021, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
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chris_Graz
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Re: Beschilderung Ende 130km/h auf der S35

Beitrag von chris_Graz » 05.01.2021, 15:09

Danke einmal für die Information. Das Merkwürdige ist nur, dass zumindest seit 1993 (ab da bin ich selbst autofahrend unterwegs) es ausreichend war, das Ende dieser 130er Strecke einfach mit der 100er Tafel zu kennzeichnen. Warum muss ich da an der selben Stelle (über dem 100er Schild) den 130er aufheben? Und warum nur Richtung Süden? Richtung Norden steht nur "130 Ende". In der Grammatik würde man das zeitgleiche "130 Ende" + "100" als Tautologie bezeichnen. :lol:
Mich wundert/ärgert es einfach wenn Dinge die seit Jahrzehnten einfach un klar verständlich gekennzeichnet sind, plötzlich verkompliziert werden...
LG Christian

alles2
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Re: Beschilderung Ende 130km/h auf der S35

Beitrag von alles2 » 05.01.2021, 15:41

Ich habe soeben mit dem Verkehrsministerium telefoniert und dort sah man es so ähnlich, wie ich bereits ausgeführt habe. Dass nur in eine Richtung eine zusätzliche Tafel angebracht wurde, dürfte nur einen Informationswert haben und hat keine rechtliche oder gesetzliche Bedeutung, wenn die Schnellstraße vor der Auffahrt als Autostraße beschildert ist. Aber eine Zusatzinformation oder Auffrischung würde ich nicht unbedingt als Verkomplizierung sehen. Wie gesagt, auf dieser Straße gibt es auch alleinstehende 100er Tafeln. Für die einen unnötig oder weil Gewohntes nicht angetastet werden soll, während andere dafür dankbar sein könnten.

Diese neue Tafel dürfte aufgrund eines Anlassfalls aufgestellt worden sein, weil mehrere Autofahrer etwas zum Aussetzen gehabt haben könnten. Sollte also nichts mit Langeweile oder sowas zu tun haben. Aber um genaue Hintergrundinformationen zu erhalten, soll man sich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur oder Graz-Umgebung widmen.
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schanzenpeter
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Re: Beschilderung Ende 130km/h auf der S35

Beitrag von schanzenpeter » 05.01.2021, 19:22

Das Bundesstraßengesetz kennt schon "Schnellstraßen".

alles2
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Re: Beschilderung Ende 130km/h auf der S35

Beitrag von alles2 » 05.01.2021, 20:32

Das mag eh sein, aber davon war nicht die Rede (stattdessen "StVO kennt keine Schnellstraßen") und aus der BStG ist die höchst zulässige Geschwindigkeit nicht zu entnehmen. Mir ging es um die Erörterung, welche Verkehrsschilder nur einen Informationscharakter und welche eine gesetzliche Relevanz haben. Für die Beurteilung ist in Bezug auf die Geschwindigkeit auch der Unterschied von Bedeutung, ob es sich um eine Autobahn oder Autostraße handelt und ob es dann auch als solche gekennzeichnet ist.
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