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Parken nur entlang des Gehsteiges

Verfasst: 28.12.2020, 19:42
von Zweimeter2
Guten Abend!

Wurde durch einen Anrainer damit konfrontiert, dass in einer Straße nur entlang des nur auf einer Seite verlaufenden Gehsteigs geparkt werden darf, jedoch nicht auf der gehsteigfreien Seite. Ist eine Nebenstraße im Ortsgebiet. 5,20m bleiben frei. Auf der gehsteigfreien Seite ist angrenzend ein Zaun und dahinter ein Park, also keine Einfahrten. Er argumentiert das damit, dass ihm das Ausparken leichter fällt. Es wurde auch nicht genau gegenüber seiner Einfahrt geparkt. Finde in der StVO nichts dazu. Danke

Re: Parken nur entlang des Gehsteiges

Verfasst: 29.12.2020, 00:02
von alles2
Das mit dem leichter Ausparken klingt eher nach persönliche Befindlichkeiten als nach rechtliche Grundlage. Das Parkregime dürftest Du richtig erkannt haben, zumal selbst Zuwege zum Park nicht blockiert worden sein dürften. Wenn man sich wirklich nicht auf der anderen Seite hinstellen dürfte, wird dass für gewöhnlich durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen deutlich gemacht. Leider wird nur allzu gerne übersehen, dass solche Nebenfahrbahnen manchmal auch für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen freigeben sind. Oder man steht mit zwei Rädern auf der Gehwegseite, damit sich links gerade noch eine Breite für zwei Fahrzeuge ausgehen. Solche Beschwerden von Anrainern können bedauerlicherweise mit ein Grund für die Verschmälerung der Fahrbahn sein.

Re: Parken nur entlang des Gehsteiges

Verfasst: 31.12.2020, 00:01
von dru5ki
Allgemein gilt: sollte durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen nichts anderes bestimmt worden sein, gelten die allgemeinen Bestimmungen nach §§ 23 bis 25 StVO.

Da es wie überall Ausnahmen gibt, müsste man das im Einzelfall prüfen. (Privatgrund, etc.)

Re: Parken nur entlang des Gehsteiges

Verfasst: 04.01.2021, 19:33
von SK
Es müssen 2 Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben, weiters darf kein Lenker am Wegfahren gehindert werden.