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Automatisch Vorrangstraße ohne Tafel

Verfasst: 09.12.2020, 03:01
von Retupmoc
Mir fiel auf, dass es in vielen Gemeinden Hauptstraßen gibt,
welche ständig mit anderen Straßen gekreuzt werden, aber nicht mit der Tafel "Vorrangstraße" beschildert sind.
Diese sind innerorts (,und keine Autostraßen, Schnellstraßen, Bundesstraßen, oder ähnliches).
Wenn man genau darauf achtet, hat (wahrscheinlich) jede kreuzende Straße ein Schild "Vorrang geben", oder "Stopp".
Ist man dann automatisch auf einer Vorrangstraße?
Da kein Schild "Vorrangstraße" angebracht ist, müsste man doch bei jeder Kreuzung bremsen,
und schauen, ob man bei kreuzenden Straßen ein "Vorrang geben oder Stopp"-Schild von hinten erkennt,
denn sonst hätte ja der Rechtskommende Vorrang.
Es gibt viele solche (Haupt-)Straßen -vor allem in größeren- Gemeinden entlang von Hauptverkehrsadern.
So ein Stop-and-Go wäre doch beim Fahren der Intuition widersinnig, aber was wenn ein Unfall passiert...

Re: Automatisch Vorrangstraße ohne Tafel

Verfasst: 09.12.2020, 03:41
von alles2
Eine Vorrangstraße gilt eigentlich nur als solche, wenn es entsprechend beschildert ist. Ansonsten gilt die Rechts-vor-Links-Regel nach § 19 (1) StVO, wenn die Ausnahmen der anderen Absätzen des Paragraphen nicht zutreffen.

Aber vielleicht kannst Du uns eine solche ungeregelte Kreuzung nennen, damit wir uns über Online-Karten einen Überblick verschaffen können.

Re: Automatisch Vorrangstraße ohne Tafel

Verfasst: 09.12.2020, 11:19
von schanzenpeter
Den Begriff Hauptstraße gibt es in der StVO nicht. Viele bezeichnen die wichtigste Straße im Ort "Hauptstraße" das hat aber keine weitere Bedeutung. Wenn du das Verkehszeichen "Vorrang geben" vor dir hast, heißt das nicht automatisch, dass die querende Straße eine Vorrangstraße ist. Lediglich an dieser Kreuzung hat die querende Straße Vorrang. Sollge die querende Straße jedoch eine Vorrangstraße sein, ist unter dem Verkehszeichen "Vorang geben" eine Zusatztafel (Dicke waagrechte schwarze Linie) angebracht. §54 (5) d).

Re: Automatisch Vorrangstraße ohne Tafel

Verfasst: 09.12.2020, 13:53
von alles2
Der Fragesteller scheint sich mit den Straßenarten, den Beschilderungen und Verkehrsegeln gut auszukennen, weshalb ich auch nur das untermauern konnte, was er ohnehin angenommen hatte. Ich denke, mit dem Begriff "Hauptstraße" hat er es gut getroffen, damit man weiß, was er meint. Nicht umsonst hat er im weiteren Verlauf den Teil "Haupt" in Klammern gesetzt.

Wenn man Bedenken gegen die Verkehrsregelung hat, kann man es noch immer an die Gemeinde herantragen. Nur zu oft hat die sich was dabei gedacht und dürfte das Anliegen nicht das erste Mal herangetragen worden sein. Sollte es dadurch zu einer Unfallhäufung kommen, würde meist eh entsprechend was unternommen werden.

Re: Automatisch Vorrangstraße ohne Tafel

Verfasst: 16.04.2021, 23:30
von Novi
@alles2
Ich kann dir hierzu z.B.: die Gruberstraße in Linz nennen, die im Prinzip eine unbeschilderte „Vorrang“-Straße ist, und alle kreuzenden Straßen entweder eine Ampelregelung, oder eben Vorrangbeschilderung haben. Dies gilt auch für jene Straßenverläufe, die u. A. Dinghofer- und Humboldtstraße (Parallel zur ersten führend) heißen. Allerdings sind die Vorrangschilder auch so ausgeführt, dass sie jederzeit von hinten als solche erkennbar sind...

Re: Automatisch Vorrangstraße ohne Tafel

Verfasst: 16.04.2021, 23:53
von alles2
Die Gegend kenne ich nur zu gut. Erst vorgestern habe ich mit einem Beamten der dortigen Landespolizeidirektion über die Vorgehensweise eines Polizisten bei Verdacht der Verkehrsunzuverlässigkeit (im Rahmen einer Verkehrskontrolle) gesprochen und das OLG betrete ich blind.

Nur ganz überrissen habe ich nicht, was Du mir vermitteln möchtest.

Re: Automatisch Vorrangstraße ohne Tafel

Verfasst: 18.04.2021, 12:07
von Novi
Habe ich, nach der TO hier keine Beispiele gebracht hat, als Beispiele auf dein Post vom 9.12.) für solche unbeschilderten „Vorrang“straßen genannt...

Re: Automatisch Vorrangstraße ohne Tafel

Verfasst: 18.04.2021, 15:42
von alles2
Verstehe! Allerdings geht es um Kreuzungen, die seiner Meinung nach nicht entsprechend der Vorschrift ausreichend regelt sein könnten.