Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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RocMarc
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Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Beitrag von RocMarc » 24.11.2020, 21:04

Liebes Forum,

Ich habe ein Grundstück in Niederösterreich das in Insellage liegt(Rundherum sind nur Felder).
Mein Haus liegt abseits von der Straße auf einem Hügel. Von der Bundesstraße führt ein unbefestigter Feldweg zu meinem Haus, der die einzige Möglichkeit ist, das Haus mit meinem PKW zu erreichen.

Da der Weg relativ steil bergauf geht fließt bei Regen das Wasser den Weg hinab und bildet am unteren Teil der an die Straße anbindet viel Schlamm. Ich bewohne dieses Haus jetzt seit ca. 40 Jahren und bin dies schon gewöhnt.
Meine bis jetzige Herangehensweiße war, das ich bei Regen mein Auto unten bei der Straße stehen lassen muss und zu Fuß zu meinem Grundstück gehen muss.
Nun hat sich die Lage über die Jahre immer mehr verschlechtert und es ist nun soweit, dass ich sich der Schlamm dermaßen ansammelt, das es mir selbst nach mehrtägiger Regenpause noch nicht möglich ist mit dem Auto zu meinem Grundstück zu fahren.
Bei Nässe bilden sich tiefe Furchen(durch den Regen , der den Weg hinabrinnt) und somit ist es selbst mit Gummistiefel sehr mühsam mein Grundstück zu erreichen, da ich dann immer mind. 10min meine Gummistiefel von Massen von feuchtem Lehm befreien muss.
Bis heute habe ich mich mit dieser Situation abgefunden und bin sehr oft mit Gummistiefeln hinauf- und hinunter gegangen.
Da es mir aber jetzt selbst bei längerer Regenpause nicht mehr möglich ist mein Grundstück mit dem PKW zu erreichen, finde ich die Lage nicht mehr akzeptabel.
Ich muss in der Lage sein ab und zu mit dem PKW mein Grundstück zu erreichen, da ich keinen Trinkwasser Zugang habe und darauf angewießen bin Wasserkanister aus Wien zu mir aufs Land zu bringen. Diese kann ich unmöglich händisch bergauf schleppen.
Ich bin mittlerweile 80 Jahre alt und wenn es stark geregnet hat liegt soviel Schlamm auf dem Weg, dass es für mich sehr anstrengend ist diesen Weg zu bewältigen(große Schlammmengen an den Gummistiefeln machen diese sehr schwer).
Ich hab bereits versucht den Bürgermeister zu erreichen und ihm die Lage zu erklären, aber dieser scheint auch ratlos wie er jetzt dieses Problem lösen soll und kann mir somit auch nicht helfen.

Soweit zu der Lage. Meine Frage an das Forum ist nun, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, das ich mein Grundstück mit meinem PKW befahren kann und wie es rechtlich ausschaut, wenn es zwar einen Weg zum Grundstück gibt, aber dieser nicht mehr befahrbar ist.

Ich bin dankbar für jegliche Anregungen und Hilfe zu der Gesetzeslage in diesem Fall
MFG Singer.



alles2
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Re: Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Beitrag von alles2 » 25.11.2020, 00:17

Kennt man denn den Wegehalter nicht? Dieser haftet nämlich nach § 1319a ABGB dafür.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
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Re: Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Beitrag von SK » 25.11.2020, 11:16

alles2 hat geschrieben:
25.11.2020, 00:17
Kennt man denn den Wegehalter nicht? Dieser haftet nämlich nach § 1319a ABGB dafür.
Was soll der Threadersteller mit diesem Hinweis? Sie verweisen auf eine Schadenersatznorm, das hat überhaupt nichts mit der gestellten Frage bzw. dem erörterten Problem zu tun.

Die Fragen die zu stellen sind, sind folgende:

1. Wer ist Eigentümer des Weges?

2. Wenn nicht der Threadersteller, welchen Rechtstitel hat er um den Weg zu benützen?

3. Gibt es einen schriftlichen Vertrag?

4. Wenn ja, was wurde über die Erhaltung bzw. Verbesserung des Weges vereinbart?

5. Wenn nein und es liegt eine ersessebe Servitut vor (Fahrrecht) bzw. sind keine Regelungen über die Erhaltung im Vertrag zu finden, dann stellt sich die Frage wer außer dem Threadersteller den Weg sonst benutzt.

6. Wenn nur er den Weg benutzt ist er berechtigt auf seine eigenen Kosten den Weg zu sanieren. Wenn mehrere Leute fahrberechtigt sind, stellt sich die Frage ob die Kosten anteilsmäßig aufgeteilt werden können.

RocMarc
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Re: Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Beitrag von RocMarc » 25.11.2020, 11:38

Lieber SK,

danke für die Antwort!

1.) Der Weg wird von der Ortsgemeinde verwaltet.

2.)Ich bin Anrainer.

3.)Nein

5.)Es gibt ein Servitut für ein kurzes Stück, das durch mein Grundstück geht, aber dieses Stück ist nicht Problemrelevant und sonst wird er hauptsächlich von Bauern benützt, die die angrenzenden Felder bestellen.

MFG Singer

RocMarc
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Re: Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Beitrag von RocMarc » 25.11.2020, 11:48

Lieber alles2,

danke für die Antwort!

Gottseindank ist mir noch kein gröberer körperlicher Unfall passiert, aber die Bodenplatte von meinem PKW wurde z.b. schon durch Schleifen der Bodenplatte an Lehm beschädigt.(Durch den Regen bilden sich Rechts und Links am Weg Furchen, wo dann die Räder drinnensitzen, in der Mitte ist er jedoch erhöht, weswegen die Bodenplatte dann teilweiße an der Erhöhung schleift)

MFG Singer

SK
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Re: Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Beitrag von SK » 25.11.2020, 11:56

Meine Fragen 1 und 2 wurden leider nicht beantwortet. Die Antwort zu Fragen 5 ist verwirrend. Sie haben ein Servitut auf Ihrem Grundstück? Das ist so nicht möglich.
Zuletzt geändert von SK am 25.11.2020, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.

alles2
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Re: Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Beitrag von alles2 » 25.11.2020, 15:29

Darf man hier keine Fragen mehr stellen?
Es steht doch jedem frei, sich hier einzubringen und einen anderen Ansatz zu verfolgen, als es ein Anwalt macht.

Meine Idee dahinter war, dass man zuerst den "Verantwortlichen" oder Wegeinhaber oder keine Ahnung, welcher Begriff ein Anwalt für den Platzhalter gerne sehen würde, benennen kann. Wer weiß, vielleicht ist der Bürgermeister tatsächlich aus dem Schneider und ist deshalb etwas ratlos. Stellt es sich heraus, dass er sich sehr wohl darum kümmern sollte, könnte man ihn darauf hinweisen, dass ein eventueller Schaden ersatzfähig wäre, die ihm gegenüber gelten gemacht werden würde.

Ich verstehe nicht, was daran so verwerflich sein soll. Mir kommt es eben im Moment so vor, als würde sich der Bürgermeister aus der Verantwortung stehlen wollen. Wenn man sich aber nicht abschasseln lässt und die richtigen Worte findet, könnte das auch zur Lösung beitragen. Wenn jemand einen anderen Zugang dazu hat, dann nur her damit. Aber es hatte sich vor mir niemand geäußert, weshalb ich den ersten Schritt gemacht habe. Dass ich mich nun rechtfertigen muss, wirkt auf mich etwas irritierend.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
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Re: Weg zum Grundstück wegen Schlamm nicht mehr befahrbar

Beitrag von Schizopremium » 05.12.2020, 16:52

Nach der Schilderung des Threaderstellers könnte man angesichts der geschilderten Umstände auch das Argument "Gefahr in Verzug" in den Raum stellen. Wie schaut es im Winter aus? Kann hier bei einer solch schlechten Beschaffenheit des Weges überhaupt eine Schneeräumung durchgeführt werden?

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