Fahrerflucht

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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weisseweste
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Fahrerflucht

Beitrag von weisseweste » 18.11.2020, 19:03

Liebes Forum,

ich hatte im Juli einen Verkehrsunfall am Gürtel in Wien. Dabei kam es nur zu einem leichten Sachschaden, keine Verletzten o.Ä. Die Situation endete damit, dass der Unfallgegner mir den Unfallbericht, den ich begann auszufüllen, aus der Hand riss und davon fuhr. Ich meldete das dann so bei der Polizei.
Der Schaden wurde über die Versicherungen bereits geregelt (ich habe ein Foto von seinem Kennzeichen).

Diesen Dienstag machte ich diesbezüglich eine Zeugenaussage bei der LPD. Nun möchte ich von Ihnen erfahren, ob ich über den Verfahrensablauf richtig informiert bin und ich hätte auch ein paar Fragen.

Mir geht es darum, dass ich mich nicht mehr mit dieser Sache auseinandersetzen will.

- Da ich eine Zeugenaussage machen musste, handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren, richtig? Geht es hier um ein Privatanklage-, Ermächtigungs- oder Offizialdelikt? Also kann ich die Anzeige (sofern ich durch die Meldung bei der Polizei eine gemacht habe) zurückziehen und die Ermittlungen beenden oder wird das verpflichtend von Amts wegen verfolgt?

- Wenn der Beschuldigte nach dem Ermittlungsverfahren die Straferkenntnis zugeschickt bekommt, kann er ja eine Beschwerde darüber einreichen. Wie hoch sind da seine Aussichten auf einen Erfolg bzw. anders gefragt - muss ich in weiterer Folge der eventuellen Beschwerde damit rechnen noch einmal vor dem Verwaltungsgericht als Zeuge auszusagen und für wie wahrscheinlich schätzen Sie einen solchen Verlauf des Verfahrens ein?

Ich habe nämlich keine Zeit und Lust für diese Spielereien. Und ich habe auch kein Interesse daran jenem Beschuldigten Schwierigkeiten zu bereiten (deswegen die Frage des Zurückziehens).

Ich hoffe Sie können mir ein bisschen Auskunft oder eine persönliche Einschätzung/Erfahrung geben.

Danke und liebe Grüße!



alles2
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Re: Fahrerflucht

Beitrag von alles2 » 19.11.2020, 04:27

Wie Du weißt, werden bei Unfällen üblicherweise die Zeugenangaben aufgenommen. Das hat noch nichts mit einem Ermittlungsverfahren zu tun. Nachdem Fahrerflucht ohne Personenschaden kein Strafdelikt darstellt, sondern es eine Verwaltungsübertretung ist, schaltet sich auch keine Staatsanwaltschaft ein. Die Zeugenaussage ist für die Verwaltungsbehörde dienlich, um die Sachlage möglichst zweifelsfrei einschätzen und klären zu können. Dann macht das Beeinspruchen auch relativ wenig Sinn. Eventuell könnte man über die Strafhöhe feilschen oder es mit etwas Geschick und je nach Grad des Verstoßes in eine Ermahnung umwandeln lassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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